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Informationsverwendung

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Nachdem die Information identifiziert (qualifiziert), bewertet und über die Dimensionierung dem Verfahren bzw. dem Fall zugeordnet wurde, soll die Information eine Wirkung entfalten. Welche Wirkung sie entfaltet wird nicht dem Zufall überlassen. Natürlich muss sie eine Wirkung entfalten, die dem Prozess der erkenntnisbasierten Verstehensvermittlung entspricht, falls die Mediation i.S.d. kognitiven Mediationstheorie ausgeführt wird. Jetzt kommt es darauf an, wie die Informationen in den Prozess eingeordnet wird.

Beispiel 16575 - Befindet sich die Mediation in einem Nachbarschaftsstreit zum Thema Lärmbelästigung in der Phase drei, sind die Informationen so einzusetzen, dass sich der Phasenauftrag verwirklicht. Die Aussage einer Partei: "Der soll gefälligst den Hahn schlachten, damit das Gekrähe aufhört" ist eine Lösung, die ein Interesse offenbart. Der Mediator will die Gedanken von der Lösung wegnehmen und die Motive hinterfragen. Er fragt die Partei deshalb: "Was ist anders, wenn der Hahn weg ist?". Die Antwort auf diese Frage wird das Motiv offenbaren: "Dann hab ich meine Ruhe."


Es ist stets darauf zu achten, dass die Verwendung der Information die Mediationslogik verwirklicht. Es kommt einzig und allein darauf an, dass die Parteien den für den Fortgang der Mediation erforderlichen Erkenntnisgewinn erlangen. Es muss sichergestellt sein, dass die Verwendung der Informationen dem Grundsatz der Vertraulichkeit entsprechend auf die Meditation beschränkt wird.

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Seite zuletzt geändert am Dienstag August 27, 2024 14:14:07 CEST.

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