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Mediationsfehler

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Das Fehlerverzeichnis listet die typischen Fehler in der Mediation auf und gibt Hinweise auf mögliche Verstöße gegen die Regeln der Kunst.

Einträge 236

ID Bezeichnung Gewichtung Fehlertypologie Last modifier
1497 Die Bearbeitungstiefe wird nicht abgestimmt haftungsrelevant Die Bearbeitungstiefe betrifft die Konfliktarbeit. Sie entscheidet darüber welche Dimensionen das Streitkontinuums angesprochen werden und welche nicht. Es ist wichtig die Bearbeitungstiefe mit den Parteien zu erörtern, damit sie erstens über den Zeilenkostenaufwand informiert sind, denn die Mediation gegebenenfalls verursacht und zweitens ihr Einverständnis dafür erklären ob und wie tief der Mediator emotionale Belange ansprechen darf und soll. Arthur Trossen
1541 Der Mediator stimmt die Shuttle Mediation nicht ab haftungsrelevant Die Shuttle Mediation ist ein Mediationsformat, das nur in bestimmten Fällen anzuraten ist. Der Mediator ist gehalten, das Format mit den Parteien abzustimmen, weil sich daraus die mögliche Bearbeitungstiefe und die Effizienz der Mediation ergibt. Die Parteien müssen verstehen wann und warum einen Shuttle eine gute Option darstellt und sie müssen sich über die Konsequenzen bewusst sein wenn sie zustimmen. Der Mediator ist verpflichtet hierüber zu informieren. Arthur Trossen
1465 Die Abschlussvereinbarung entspricht nicht den Motiven haftungsrelevant Wurde die Mediation korrekt durchgeführt, hat der Mediator in der Phase drei alle Kriterien (Nutzenerwartungen) der Parteien registriert. Reicht die Abschlussvereinbarung nicht den vorgestellten Nutzen (weicht von den Kriterien ab), ist ein Fehler anzunehmen. Arthur Trossen
1462 Jemand bezeichnet sich zu Unrecht als Mediator haftungsrelevant Wer sich Mediator nennen darf, ist in §5 Abs. 1 Mediationsgesetz geregelt. Er muss eine Ausbildung nachweisen können. Arthur Trossen
1436 Der Mediator verhindert die Sachverhaltsaufklärung haftungsrelevant Es bestehen Zweifel an dem Zahlenmaterial (Wertbehauptungen), welche zur Grundlage einer Bewertung für die Abwicklung einer Vermögensauseinandersetzung sind. Anstatt auf die Wertermittlung einzugehen und sich zu überlegen wie diese trotz aller widrigen Umstände möglich ist oder wie es möglich ist ein gutes Gefühl für die genannten Zahlen zu entwickeln, drängt der Mediator auf die Einigung, in dem er darauf hinweist, dass die Zahlen nicht oder zumindest nicht kurzfristig verfügbar sein können, sodass die Partei die Chance auf eine Einigung verpasst. Arthur Trossen
1461 Jemand betreibt die Mediation ohne Mediator zu sein. haftungsrelevant Die Durchführung einer Mediation ist (noch) nicht an einen Beruf gebunden. Eine Mediation im Sinne des Mediationsgesetzes erwartet jedoch das professionelle Verständnis bei der Durchführung der Mediation und die Bereitschaft, für die damit verbundenen Rechte und Pflichten einzustehen. Wer eine Mediation durchführt, sollte also klarstellen, ob der darauf abzielende Rechtsbindungswille vorliegt oder nicht. Wenn für die Dienstleistung ein Honorar verlangt wird, ist allerdings davon auszugehen, dass ein Rechtsbindungswille vorliegt. Von diesem Vorbehalt abgesehen bestehen keine Bedenken eine Mediation (gegebenenfalls unentgeltlich) durchzuführen. Arthur Trossen
1416 Der Mediator unterlässt die Prüfung der Geeignetheit haftungsrelevant Der Mediator muss prüfen, ob die Mediation das geeignete Verfahren ist und in welchem Modell bzw. welcher Form die Mediation durchzuführen ist. Eine Konfliktanalyse und gegebenenfalls eine Konfliktlandkarte sind unerlässlich. Unterlässt der Mediator die Prüfung begeht er einen schwerwiegenden Mediationsfehler. Arthur Trossen
1170 Der Mediator verhindert Erkenntnisse haftungsrelevant Die Mediation, als Kognitionsprozess verstanden, basiert auf Erkenntnisgewinnen der Parteien, damit diese in die Lage versetzt werden, selbst eine Lösung zu finden. Welche Erkenntnisgewinne notwendig sind beschreibt die Phasenkonsistenz der Mediation. Wenn der Mediator durch sein Verhalten verhindert, dass sich die zur Abwicklung der Phasen notwendigen Erkenntnisse bei den Parteien einstellen, verhindert er die Mediation. Arthur Trossen
1173 Der Mediator verspricht Erfolge haftungsrelevant Wenn der Mediator einen Erfolg verspricht (welchen?) Könnte er sich über das Prinzip der Ergebnisoffenheit hinwegsetzen. Er könnte auch ignorieren dass es die Parteien sind die die Lösung finden sollen. Schließlich übersieht er dass der Mediationsvertrag an Dienstleistungs-, kein Werkvertrag ist. Arthur Trossen
1157 Der Mediator verwechselt die Phasen haftungsrelevant Wenn durch die Verwechslung der Phasen die Phasenkonsistenz gestört wird, kann dies Auswirkungen auf den Kognitionsprozess haben. in dem Fall ist ein Fehler anzunehmen, zumindest weil die Effizienz der Mediation darunter leidet. Auch kann die Phasen Verwechslung einen Beitrag zur Eskalation darstellen. Der Mediator muss stets wissen wo er sich in der Mediation befindet (welches Thema, welche Phase). Arthur Trossen
1140 Der Mediator wählt eine unpassende Mediationsweise haftungsrelevant Die Mediationsweise bzw. das Mediationsmodell bestimmt die Bearbeitungstiefe in der Mediation. Das Modell passt sich dem Konflikt an. Eine Konfliktbeilegung erwartet eine Transformation während eine Problembeilegung mit einem vereinfachten Verhandlungsmodell auskommt. Voraussetzung für die Wahl des Mediationsmodells ist eine Konfliktanalyse. Es ist als ein Fehler einzustufen, wenn der Mediator die Konfliktanalyse nicht durchführt und deshalb das falsche Mediationsmodell wählt. Arthur Trossen
1136 Die Rolle des Anwalts wird nicht geklärt haftungsrelevant Der Anwalt kann in der Mediation ganz unterschiedliche Rollen einnehmen. Alle Rollen erfordern das Einvernehmen der Beteiligten. Es ist die Aufgabe des Mediators, die Rolle des Anwaltes herauszuarbeiten dann Einvernehmen einzuholen. Die Unterlassung stellt einen Mediationsfehler dar, weil die Parteien nicht über die Einbeziehung des Anwaltes korrekt entscheiden können. Arthur Trossen
1135 Der Mediator weist nicht auf das Win-Lose-Ergebnis hin haftungsrelevant

Dass die Mediation zu einem Win-Win-Ergebnis führt, ist ein Ausfluss des Grundsatzes der Freiwilligkeit. Die Partei muss in der Lage sein das Ergebnis für sich zu bewerten und zu entscheiden, ob sie es akzeptieren kann oder nicht. Es ist die Aufgabe des Mediators daran mitzuwirken dass die Entscheidungskriterien (Phase drei) vollständig und korrekt gearbeitet werden. Es ist auch seine Aufgabe darauf hinzuwirken, das die Parteien die Lösung in Sach-, Problem- und Fall Kenntnis erarbeiten ( Grundsatz der Informiertheit).

Arthur Trossen
1129 Der Mediator verpflichtet die Partei nicht zur Vertraulichkeit haftungsrelevant Die Vertraulichkeit soll die Mediation schützen. Sie soll verhindern, dass Parteien die Offenheit und das Vertrauen in das Gespräch missbrauchen, um Informationen die sie sonst nicht bekommen hätte vor Gericht zu verwenden. die Vertraulichkeit ist im Gesetz unvollständig geregelt. Gegebenenfalls muss der Mediator sie mit den Parteien vereinbaren. Arthur Trossen
1123 Es wird keine Konfliktlandkarte erstellt haftungsrelevant Die Konfliktlandkarte ist ein wesentliches Werkzeug der Konfliktanalyse. Wird sie versäumt, ist es fraglich, ob der Mediator den Konflikt korrekt identifizieren kann. Damit ist auch die Effizienz des Verfahrens infrage gestellt. Arthur Trossen
1122 Es wird kein Co-Mediator eingesetzt haftungsrelevant Es kommt darauf an, dass der Mediator alles im Blick hat. Manchmal muss er seinen Blick und seinen Horizont erweitern. Ist die Erweiterung notwendig, hat er einen Co-Mediator einzusetzen. Es ist als ein Fehler anzusehen, wenn er dies unterlässt oder wenigstens die Medianden nicht auf die Notwendigkeit einer Co-Mediation hinweist. Arthur Trossen
511 Der Mediator verpflichtet die Parteien nicht zur Verschwiegenheit haftungsrelevant Der Mediator ist verpflichtet, die Vertraulichkeit herzustellen. Soweit das nicht möglich ist, muss er über die Grenzen der Vertraulichkeit informieren. Arthur Trossen
512 Dritte werden nicht zur Verschwiegenheit verpflichtet haftungsrelevant Der Mediator ist verpflichtet, die Vertraulichkeit herzustellen. Soweit das nicht möglich ist, muss er über die Grenzen der Vertraulichkeit informieren. Dritte (zB Rechtsanwälte) nehmen an der Verhandlung teil und könnten Informationen weitergeben. Der Mediator muss darauf hinweisen und dies verhindern. Arthur Trossen
478 Falscher Beratungshinweis haftungsrelevant Der Mediator muss die Parteien darauf hinweisen, dass sie ggfalls einen Berater für Fachfragen aufsuchen müssen. Diese Pflicht ergibt sich aus § 2 Abs. 6 MediationsG. Falsche oder fehlende Hinweise stellen einen haftungsrelevanten Mediationsfehler dar. Arthur Trossen
510 Mediator weist nicht auf den Formbedarf der Abschlussvereinbarung hin haftungsrelevant Grundsätzlich ist der Mediator verpflichtet, die Parteien hinsichtlich der Verfahrensfragen zu beraten. Die Wirksamkeit der Abschlussvereinbarung zählt zu den Verfahrensfragen, weil die die Frage der Wirksamkeit der Abschlussvereinbarung betrifft. Arthur Trossen
473 Mediationsmodell wurde nicht abgestimmt haftungsrelevant Das Mediationsmodell ergibt die Bearbeitungstiefe. Es ist als ein Mediationsfehler anzusehen, wenn der Mediator bei einem Konflikt der sozio-emotionalen Dimension und der wertmäßig-kulturelle Dimension nicht auf die verschiedenen Modelle der Mediation hinweist. Die Unterlassung nimmt den Medianden eine Option. Sie hätten sich gegebenenfalls für eine transformative Mediation entschieden. Der Mediator muss unaufgefordert offenbaren, wenn er dazu nicht in der Lage ist. Eine Unterlassung begründet seine Haftung. Arthur Trossen
357 Mediation wird trotz eingeschränkter Neutralität durchgeführt haftungsrelevant Mangelnde Neutralität wird von der Partei oder dem Mediator festgestellt. Arthur Trossen
355 Es wird eine Mediation trotz Vorbefassung durchgeführt haftungsrelevant In derselben Sache war der Mediator als Anwalt oder Berater einer Partei tätig. Arthur Trossen
345 Unterlassener Hinweis auf mangelnde Neutralität haftungsrelevant Der Mediator sieht sich selbst als nicht neutral an (etwa weil er mit einer Partei befreundet ist oder weil er zu einer Partei Mitleid empfindet usw.). Arthur Trossen
343 Der Mediator verletzt ein Wesensmerkmal der Mediation haftungsrelevant Ein Wesensmerkmal ist verletzt, wenn sich der Charakter der Mediation nicht mehr verwirklichen lässt. Arthur Trossen
248 Prinzip verletzt haftungsrelevant Der Mediator verletzt ein Prinzip der Mediation Arthur Trossen
232 Falsche Belehrung über Freiwilligkeit schlechter Stil Oft fragen Mediatoren: "Sind Sie freiwillig hier?" und geben sich mit einem "Ja" zufrieden. Die Frage dürfte ein Motiv abfragen und ist dann irrelevant (jedenfalls in Phase 1). Wichtig ist es die Freiwilligkeit zu vereinbaren und den Parteien bewusst zu machen. Freiwilligkeit bedeutet: Die Partei kann jederzeit ohne Angabe von Gründen das Verfahren beenden. Mit diesem Recht bekommt sie die Macht und Möglichkeit, das Verfahren zu kontrollieren. Die Verhandlungsparteien kontrollieren sich gegenseitig. Arthur Trossen
13807 Der Mediator unterlässt die Fehlerquellenanalyse schlechter Stil Die Fehlerquellenanalyse soll den Mediator davor bewahren, Fehler zu begehen. Sie ist nicht zwingend und kann durch die Benchmarks ersetzt werden. Arthur Trossen
12108 Der Mediator reagiert nicht schlechter Stil Wenn der Mediator nicht auf eine Frage oder eine Situation, die sich in der Mediation stellt, reagiert, muss das kein Fehler sein. Im Gegenteil. Es könnte als eine paradoxe Intervention gemeint sein oder um den Parteien etwas vor Augen zu führen. Das Verhalten erklärt sich aus dem Motiv und der Verständlichkeit. Wenn die ausbleiben de Reaktion ein Zeichen von Unaufmerksamkeit ist, ist es allerdings nicht mehr gerechtfertigt. Arthur Trossen
11321 Der Mediator unterlässt die Belehrung für das passende Mediationsformat schlechter Stil Der Mediator muss die Mediation so effizient wie möglich durchführen. Dazu gehört die Wahl des passenden Mediationsformates. Unterlässt er den Hinweis auf die Wahlmöglichkeit, kann es sich um einen Mediationsfehler handeln, wenn die Mediation dadurch langsamer oder schwieriger verläuft, was durch ein besseres Format abzuwenden gewesen wäre. Arthur Trossen
11303 Der Mediator wendet die falsche Technik an schlechter Stil Die Technik sollte sich an der Methode orientieren und diese wiederum am Verfahren. Eine falsche Verwendung der Technik kann die Mediation durcheinanderbringen oder erschweren. Wenn damit keine Pflichtverletzung einhergeht, hat der Mediationsfehler nur eine Bedeutung für das eigene Qualitätsmanagement. Siehe Haftung. Arthur Trossen
4980 Die Konfliktkosten werden übersehen schlechter Stil Bei einem Kostenvergleich mit anderen Verfahren wird oft lediglich auf die Verfahrenskosten hingewiesen. Die Konfliktkosten gehen jedoch darüber hinaus. Sie bewerten die durch die Konfliktauflösung ersparten Aufwendungen. Arthur Trossen
4279 Der Mediator wendet kein Ping Pong an schlechter Stil Die Ping-Pong-Technik unterstützt die Windows Technik und erlaubtes, nicht nur die Redeanteile gleichmäßig zu verteilen, sondern auch die Sicht auf die eine oder andere Partei zu lenken. Ihre Anwendung ist nicht zwingend und auch nicht in jedem Fall geboten. Sie eignet sich kaum für Meditationen in Gruppen. Arthur Trossen
3981 Der Mediator versteht die Partei genau schlechter Stil Die Partei muss gar nichts sagen. Der Mediator weiß schon genau was sie meint. Er kann genau mit ihr fühlen. Der Mediator sollte sich im Klaren sein, dass er sich möglicherweise mit der Partei (emotional) verkoppelt hat und eigene Konflikterfahrungen einbringt. Die Gefahr, dass Wirklichkeiten vermischt werden ist extrem hoch. Ganz abgesehen von dem Problem der Neutralität. Arthur Trossen
3980 Der Mediator unterscheidet nicht die Fakten, Meinungen und Emotionen schlechter Stil Die Unterscheidung zwischen Fakten, Meinungen und Emotionen ist ein Teil des präzisen Zuhörens und unbedingte Voraussetzung zur Dimensionierung der Informationen. Ihre Unterlassung erschwert die Verstehensvermittlung und die korrekte Informationsverarbeitung. Arthur Trossen
2995 Der Mediator unterlässt eine Dokumentation schlechter Stil Die Dokumentation fungiert als Ausbildungs- und Tätigkeitsnachweis. Sie erfüllt weiterhin Anforderungen an ein Qualitätsmanagement Arthur Trossen
2745 Der Mediator unterlässt eine Zeugenbefragung schlechter Stil Wenn ein streitiges, für die Lösungsfindung erforderliches Fakt aufgedeckt wird, muss der Mediator darauf hinweisen. Er muss auch darauf hinweisen, ob und inwieweit eine Zeugeneinvernahme zur Evaluierung des Faktes geeignet ist und inwieweit sie in das Konzept der Mediation hineinpasst. Meistens geht es um die Evaluierung von Fakten, die in der Vergangenheit liegen. Der Mediator ist keine Verhörsperson und die Zeugenbefragung wird nicht durch einen Antrag ausgelöst. Die unterlassene Zeugenbefragung ist deshalb nicht notwendigerweise ein Fehler. Ein Fehler kann es aber sein, wenn der Mediator das Verfahren in diese Richtung getrieben hat oder die Parteien über die Notwendigkeit einer Zeugenbefragung nicht korrekt informiert. Arthur Trossen
1437 Der Mediator versorgt die Parteien nicht mit Kaffee und Plätzchen schlechter Stil Es gibt das Bild des Muskel-Mediators, der so lange mit den Parteien verhandelt, bis die Lösung gefunden wurde, ohne sie mit Getränken und Nahrung zu versorgen. Ziel ist es die Parteien unter Druck zu setzen, damit sie möglichst mit einer Einigung die Mediation beenden. Das Vorgehen ist extrem schlechter Stil, es sei denn er ist so mit den Parteien verabredet worden. Auch in dem Fall muss man sich fragen, welches Ziel die Mediation erreichen soll. Eigentlich ist es nicht die Aufgabe eine Einigung um jeden Preis herbeizuführen. Arthur Trossen
1187 Der Mediator reduziert die Komplexität schlechter Stil Die Mediation ist ebenso wieder zu lösende Fall ein komplexes System. Um die Komplexität zu bewältigen greifen viele Menschen zur Selektion oder Reduktion. Die Wahl des Mediationsmodells kann ebenfalls eine Reduktion der Komplexität herstellen, ebenso wie die unterlassene Dimensionierung. die Reduktion der Komplexität ist ein durchaus approbates Mittel, nicht jedoch ihre Ignoration oder gar Leugnung. Arthur Trossen
1180 Der Mediator wählt ein ungünstiges Setting schlechter Stil Der Mediator kann sich die Arbeit erleichtern, wenn er darauf achtet, dass die Mediation unter günstigen Arbeitsbedingungen ablaufen kann. Ein ungünstiges Setting erschwert seine Arbeit. Der Mediator sollte ein Setting wählen, dass die Mediation am besten zum Ausdruck bringt. Arthur Trossen
1161 Der Mediator stellt das Gesagte nicht in Frage schlechter Stil Üblicherweise meldet der Mediator den Parteien zurück, was er verstanden (und wahrgenommen) hat. Er ist gut beraten, wenn er auf Ungereimtheiten oder Unklarheiten eingeht und diese hinterfragt. Mit dem präzisen Zuhören kann er das Gesagte auch verifizieren und dimensionieren. So könne dazu beitragen, dass die Gedanken der Parteien nachvollziehbar sind. Unterlässt er es, den Gehalt der Information zu hinterfragen, unterstützt er unbewusst den Konflikt und hilft, Informationen zu verdecken. Arthur Trossen
12107 Der Mediator schreit die Parteien an belanglos Wenn der Mediator schreit, muss das kein Fehler sein. Im Gegenteil. Manchm al muss er die Parteien zur Ruhe bringen und deren Geschrei unterbrechen. Dabei hat er bestimmt viele Möglichkeiten. Anschreien ist eine davon. Arthur Trossen
4995 Der Mediator weist nicht auf die Möglichkeit der Prozesskostenhilfe hin belanglos Der Mediator ist dazu auch nicht verpflichtet. Er sollte dazu eine Auskunft geben können, wenn er konkret darauf angesprochen wird. Arthur Trossen
2723 Leerer Stuhl wird nicht oder falsch eingesetzt belanglos Oft wird auf einen leeren Stuhl nicht angesprochen oder er wird einfach zu einem Symbol erklärt und vom Mediator platziert. Die Vorgehensweise ist ungeschickt, nicht wirklich ein Fehler. Erst recht nicht, wenn der Mediator andere Techniken anwendet, um den Konflikt zu verdeutlichen. Arthur Trossen
554 Verfahren und Methode werden verwechselt belanglos Die Verwechslung passiert sogar dem Gesetzgeber, der vom Mediationsverfahren spricht, obwohl die Mediation als Verfahren definiert ist. Es kommt darauf an, ob das Mediationsgesetz anwendbar ist (sein soll) oder nicht. Arthur Trossen
246 Schlichtung wird als Mediation bezeichnet wichtig! Die Frage, ob eine Mediation oder eine Schlichtung durchgeführt wird, entscheidet sich nicht am Tun, ob Vorschläge gemacht werden oder nicht, sondern daran, welches Kommunikationsmodell verwirklicht wird. Auch die Bezeichnung kommt es dabei nicht an. Es gilt der juristische Grundsatz: falsa Demonstratio non nocet. Arthur Trossen
14600 Der Mediator übersieht den Systemkonflikt wichtig! Systemkonflikte sind oft die Ursache für Strukturkonflikte oder Beziehungskonflikte. Sobald ein Konflikt in einer Gruppe, einem Unternehmen oder einer Institution aufkommt, sollte auch nach Systemkonflikten geforscht werden. Die Untersuchung ist Teil der Konfliktanalyse. Wenn sie unterbleibt oder unvollständig ist, stellt sich dies als ein Mediationsfehler dar. Arthur Trossen
14015 Der Mediator unterlässt den Hinweis über die obligatorische Streitbeilegung wichtig! In einer nachbarschaftlichen Streitigkeit ist beispielsweise die (gescheiterte) Einigung vor einer anerkannten oder sonstigen Gütestelle vorgeschrieben. Wenn der Mediator keine Gütestelle ist, müssen die Parteien also trotz der Mediation im Falle ihres Scheiterns einen Güteversuch vor einer Gütestelle unternehmen. Etwas anderes gilt, wenn der Mediator als sonstige Gütestelle angesehen wird. Nasch der hier vorgenommenen Gesetzesauslegung ist das der Fall. Eine Hinweispflicht besteht somit nicht. Arthur Trossen
13802 Der Mediator unterlässt die Mediationsanalyse wichtig! Die Handlungsempfehlungen legen nahe, stets eine Situationsanalyse durchzuführen, um dann festzustellen, wo und wie die sich daraus ergebende Aufgabenstellung in die Mediation einfügt. Wer diese Prüfung unterlässt riskiert, dass die Struktur der Mediation versagt und dass Informationen verloren gehen. Arthur Trossen
13801 Der Mediator unterlässt die Situationsanlyse wichtig! Die Handlungsempfehlungen legen nahe, stets eine Situationsanalyse durchzuführen, bevor irgendeine Entscheidung getroffen wird. Die Regel lautet: Erst Verstehen, dann Handeln. Weil der Mensch im Denken sehr auf Lösungen fixiert ist (Was mache ich nur als Nächstes? Wie löse ich die Situation auf?), wird der Blick auf das was gerade geschieht oft verdeckt. Arthur Trossen