Der Mediator verpflichtet die Parteien nicht zur Verschwiegenheit
- ID
- 511
- Bezeichnung
- Der Mediator verpflichtet die Parteien nicht zur Verschwiegenheit
- Kategorie
- Recht
- Gewichtung
- haftungsrelevant
- Fehlertypologie
- Der Mediator ist verpflichtet, die Vertraulichkeit herzustellen. Soweit das nicht möglich ist, muss er über die Grenzen der Vertraulichkeit informieren.
- Fehlerbehebung
- Der Mediator veranlasst, dass die Parteien sich zur Verschwiegenheit verpflichten.
- Fehlervermeidung
- Information über den Umfang der Verschwiegenheitspflichten
- Premium
- Erstellt
- Mittwoch Oktober 19, 2016 20:19:08 CEST
von Trossen Arthur