Mediator weist nicht auf den Formbedarf der Abschlussvereinbarung hin
- ID
- 510
- Bezeichnung
- Mediator weist nicht auf den Formbedarf der Abschlussvereinbarung hin
- Kategorie
- Recht
- Gewichtung
- haftungsrelevant
- Fehlertypologie
- Grundsätzlich ist der Mediator verpflichtet, die Parteien hinsichtlich der Verfahrensfragen zu beraten. Die Wirksamkeit der Abschlussvereinbarung zählt zu den Verfahrensfragen, weil die die Frage der Wirksamkeit der Abschlussvereinbarung betrifft.
- Fehlerbehebung
Wenn sich der Mediator als Nicht-Jurist nicht mit den Rechtsvorschriften auskennt, muss er gem. § 2 Abs. 6 Mediationsgesetz darauf hinweisen, dass die Parteien sich rechtlich beraten lassen können (sollten).
- Fehlervermeidung
1. Hinweis auf Wiki to Yes: Verbindlichkeit
2. Hinweis auf §2 Abs. 6 Mediationsgesetz- Premium
- Erstellt
- Mittwoch Oktober 19, 2016 16:28:57 CEST
von Trossen Arthur