Der Mediator verpflichtet die Partei nicht zur Vertraulichkeit
- ID
- 1129
- Bezeichnung
- Der Mediator verpflichtet die Partei nicht zur Vertraulichkeit
- Kategorie
- Gewichtung
- haftungsrelevant
- Fehlertypologie
- Die Vertraulichkeit soll die Mediation schützen. Sie soll verhindern, dass Parteien die Offenheit und das Vertrauen in das Gespräch missbrauchen, um Informationen die sie sonst nicht bekommen hätte vor Gericht zu verwenden. die Vertraulichkeit ist im Gesetz unvollständig geregelt. Gegebenenfalls muss der Mediator sie mit den Parteien vereinbaren.
- Fehlerbehebung
- Nachgeholte Vereinbarung über die Vertraulichkeit (Beweisverwertungsverbot)
- Fehlervermeidung
- Vereinbarung über die Vertraulichkeit (Beweisverwertungsverbot)
- Premium
- Erstellt
- Freitag März 10, 2017 17:32:11 CET
von Arthur Trossen