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Jemand bezeichnet sich zu Unrecht als Mediator

ID
1462
Bezeichnung
Jemand bezeichnet sich zu Unrecht als Mediator
Kategorie
Berufstätigkeit
Recht
Methodik
Gewichtung
haftungsrelevant
Fehlertypologie
Wer sich Mediator nennen darf, ist in §5 Abs. 1 Mediationsgesetz geregelt. Er muss eine Ausbildung nachweisen können.
Fehlerbehebung
Unterlassung der Bezeichnung, wenn die Voraussetzungen nicht vorliegen
Fehlervermeidung
Unterlassung der Bezeichnung, wenn die Voraussetzungen nicht vorliegen
Premium
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Erstellt
Freitag April 28, 2017 11:51:55 CEST
von Trossen Arthur