Falscher Beratungshinweis
- ID
- 478
- Bezeichnung
- Falscher Beratungshinweis
- Kategorie
- Gewichtung
- haftungsrelevant
- Fehlertypologie
- Der Mediator muss die Parteien darauf hinweisen, dass sie ggfalls einen Berater für Fachfragen aufsuchen müssen. Diese Pflicht ergibt sich aus § 2 Abs. 6 MediationsG. Falsche oder fehlende Hinweise stellen einen haftungsrelevanten Mediationsfehler dar.
- Fehlerbehebung
- Hinweis nachholen und ggfalls korrigieren
- Fehlervermeidung
- Generellen Hinweis in den Mediationsvertrag aufnehmen (dann wird er nicht vergessen, kann nicht falsch sein und ist dokumentiert)
- Premium
- Erstellt
- Donnerstag September 29, 2016 18:36:58 CEST
von Arthur Trossen