Mediation wird trotz eingeschränkter Neutralität durchgeführt
- ID
- 357
- Bezeichnung
- Mediation wird trotz eingeschränkter Neutralität durchgeführt
- Kategorie
- Gewichtung
- haftungsrelevant
- Fehlertypologie
- Mangelnde Neutralität wird von der Partei oder dem Mediator festgestellt.
- Fehlerbehebung
1. Neutralität wiederherstellen
2. Mangelnde Neutralität wird von allen Parteien akzeptiert (§3 Abs. 1 MediationsG)
3. In jedem Fall hat der Mediator die Tatsachen aufzudecken, die seine Neutralität in Frage stellen und die dadurch bedingten Einschränkungen mit den Parteien zu verhandeln. Unterlässt der Mediator Hinweise auf die mangelnde Neutralität oder Unabhängigkeit musste sich einen Mediationsfehler vorwerfen lassen.- Fehlervermeidung
- Neutralität wahren
- Premium
- Created
- Wednesday September 7, 2016 22:22:14 CEST
by Arthur Trossen