Lade...
 

Die Weichenstellungen im Konflikt

Wissensmanagement » Sie befinden sich auf der 2. Station der Konfliktbeilegungstour in der Abteilung Praxis.
Es geht um die ersten Weichenstellungen der Konfliktbeilegung und eine einfühlsame Darlegung der Herausforderungen.

Tourstart


Ihre Reise durch eine Konfliktbeilegung: Wir befinden uns auf der zweiten Station unserer Tour durch die Konfliktbeilegung. Wir haben bereits eine Idee worauf es uns ankommt und suchen nach dem passenden Weg, um das Ziel der Reise zu verwirklichen. Jetzt geht es zunächst darum, weitere Kriterien herausarbeiten, damit wir den richtigen Kurs der Reise festlegen können.

Viele Wege führen zum Ziel. Spätestens mit der Inanspruchnahme professioneller Hilfe werden die Möglichkeiten der Konfliktbeilegung in Verfahren übersetzt.1 Die Verfahren bündeln Methoden der Konfliktbeilegung, wenn sie nicht selbst die Methode sind.2 Um die richtigen Weichen auf dem Kurs der Konfliktbeilegung zu stellen, kommt es für die Parteien entscheidend darauf an, ein passendes Verfahren auszuwählen.

Die Relevanz des Verfahrens

Der Babysitterfall hat gezeigt, dass es möglich war, eine gute Lösung vor Gericht zu finden. Er hat aber auch gezeigt, dass die Vorgehensweise des Richters nicht gerade typisch war für ein Gerichtsverfahren. Wäre der Fall streitig verhandelt worden, wäre ein anderes Ergebnis herausgekommen. Ein passendes Verfahren liefert keine Zufallsergebnisse. Die Wahl des Verfahrens entscheidet somit über den Verlauf der Konfliktbeilegung und nicht nur das. Sie entscheidet auch über den zu wählenden Dienstleister.

Die Wahl des Verfahrens entscheidet über den Unterstützungsbedarf

Wenn Sie das Verfahren kennen, wissen Sie, was zu tun ist und wer Ihnen helfen kann, das Verfahren zu durchlaufen. Das fordert viel von einer Partei und stellt die Welt in gewisser Weise auch auf den Kopf. Ganz abgesehen davon, dass die Entscheidung dem Laien überlassen bleibt, wäre es eine bessere Unterstützung, wenn das Verfahren aus dem Unterstützungsdedarf hergeleitet wird. Das Beispiel des Babysitterfalles zeigt, dass man über den Tellerrand des Verfahrens hinausschauen muss, um diesen Bedarf zu erkennen. Hinzukommt eine große Auswahl möglicher Verfahren, die auch vielen Dienstleistern gar nicht bewusst ist. Das Verfahrensverzeichnis hinterlässt einen Eindruck. Ideal wäre ein Verfahren, das sich selbst in Frage stellen und sich mit dem Konflikt in einer Art und Weise auseinandersetzten kann, die den wirklichen Bedarf der Parteien erkennbar werden lässt. Die weiteren Überlegungen mögen dazu beitragen, dieses Verfahren zu finden.

Die wahren Konfliktmanager

Auch wenn die Parteien die Konfliktbearbeitung gerne aus der Hand geben, bleiben sie (oft unerkannt) die Manager ihres Konfliktes. Sie treffen bereits die erste Entscheidung über die gewählte Herangehensweise im Konflikt, indem sie sich an einen Berater wenden. Sehen Sie die Konfliktursache bei sich selbst, werden sie dazu neigen einen Therapeuten oder einen Coach aufzusuchen. Sehen Sie die Konfliktursache beim Gegner, werden sie dazu neigen, einen Rechtsanwalt aufzusuchen. Der Weg in die Konfliktlösung ist in diesem Moment vorgegeben.

Die Parteien müssen sich darüber bewusst sein, dass sie selbst die Konfliktmanager sind

Es ist wichtig, dass sich die Parteien über ihre Entscheidungskompetenz im Klaren sind. Die Inhaberschaft des Konfliktes lässt sich leider nicht aus der Hand geben. Es ist also wichtig, dass die Parteien stets die Kontrolle behalten. Um die richtige Entscheidung für das weitere Vorgehen treffen zu können, benötigen die Parteien ein Bewusstsein darüber, welche Wege zur Konfliktlösung (also welche Verfahrfen) überhaupt zur Verfügung stehen. Der naheliegende Weg ist nicht immer der beste.

Das Verfahren als Wegstück

Wenn die Parteien erwarten, dass sie bei der Konfliktbeilegung größt mögliche Unterstützung erhalten, müssen sie wissen, welche Unterstützung sie überhaupt brauchen, welche Unterstützung möglich ist und was die maximale Unterstützung für sie sein kann.

Die Parteien müssen wissen, wie das Verfahren sie auf dem Weg der Konfliktbeilegung begleitet

Es mag helfen, die Möglichkeiten der Unterstützung besser zu erkennen, wenn die Konfliktbewältigung als ein Weg verstanden wird, den die Parteien letztlich selbst zurücklegen müssen. Sie müssen sich deshalb im Klaren darüber sein, dass die Verfahren (und die dazu gehörige Dienstleistung) sie immer nur auf einem Teil Ihres Weges begleiten können.

 Merke:
Leitsatz 5465 - Jedes Verfahren beschreibt (lediglich) ein Stück des Weges, den die Parteien zur Konfliktlösung zurückzulegen haben.

Wenn von einer Begleitung lediglich auf einem Wegstück die Rede ist, wird deutlich, dass keine Dienstleistung die Parteien über die ganze Strecke der Konfliktbeilegung begleiten wird. Wer das im Blick hat, wird ein Verfahren wählen, das die besten Ausgangsbedingungen dafür schafft, die Nachwehen zu überstehen. Damit sich die Strecke, auf der die Parteien begleitet werden, nahtlos in deren Konfliktmanagement einfügen lässt, muss das Verfahren die Stationen kennen, in denen es zum Einsatz kommen kann. Die Stationen markieren Etappen der Entscheidungsfindung im Konflikt, auf die wir immer wieder zurückkommen werden. Die Namen der Stationen sind:

Problem, Position, Lösung, Umsetzung, Nutzen

Genauer gesagt geht es um die Problem(erkennung), die Position(ierung) dazu, die Lösung(sfindung oder -durchsetzung), die Ergebnis(herbeiführung) oder die Entscheidung über das Problem, die Umsetzung der Lösung und letztlich den daraus resultierenden Nutzen.3 Sie finden diese Stationen auf die eine oder andere Art mit allen Vor- und Nachteilen in fast jedem Entscheidungsprozess wieder.4 Auch die Mediation lässt sich darauf ein. Sie weiß allerdings, wie der Entscheidungsprozess zu optimieren ist. Dazu aber später. Schauen wir uns zunächst die Verfahren an, die durch einen Konflikt mit einer anderen Person mehr oder weniger zwingend angetriggert werden.

Betrachten wir die in einer Konfliktbeilegung wirkenden Handlungsstränge, wird deutlich, dass die Parteien sich nicht nur über die Stationen der Konfliktbeilegung, sondern auch darüber bewusst sein sollten, dass mit jeder Einleitung eines neuen Verfahrens nicht nur eine neue Wegstrecke, sondern ein eigenständiger Weg mit eigenen Zielsetzungen und dementsprechend veränderten Kausalitäten eröffnet wird. Wir erkennen die als Wege nummerierten Handlungsstränge in der nebenstehenden Skizze, die miteinander in Einklang zu bringen sind. Wir erkennen auch, wie die Konflikte von A und B Einfluss nehmen auf das Geschehen, das sich im Streit und letztlich in dem Verfahren treffen, auf das sich die Parteien eingelassen haben. Selbst in einem einfach gelagerten Fall, wie dem Babysitterfall, ergeben sich folgende Handlungsstränge mit offenbar ganz unterschiedlichen Zielsetzungen:

  1. Konfliktstrategie der Partei A
  2. Konfliktstrategie der Partei B
  3. Streitstrategie
  4. Verfahrensstrategie
Verfahren
Konfliktlösung als Ziel

Partei A will das Eine, Partei B will das Gegenteil. Beide wollen mit allen Mitteln ihr Ziel erreichen. Die Zilesetzungen sind kontrovers. Und das wirkt sich auf das Verfahren aus. Anders als bei unserer Reise können die Parteien keinen gemeinsamen Weg zum Ziel zurücklegen. Sie werden merken, dass die Vorstellung, dass ein einzelnes Verfahren nicht nur zur Beilegung des Konfliktes führen kann, wenn die anderen Prozesse nicht eingfangen werden. Die Vorstellung, dass ein streitiges Verfahren automatisch auch den Konflikt einfangen und beilegen kann ist eine Illusion. Welcher der Wege sich bei einer Konfliktbeilegung erledigt, bedarf der Feststellung im Einzelfall. Wer glaubt schon daran, dass es zu einer gemeinsamen Lösung kommt, wenn die Parteien so unterschiedliche Ziele verfolgen, erst Recht, wenn die Ziele im Widerspruch zueinander stehen?

Zumindest auf den ersten Blick gibt es kein gemeinsames Ziel.
Also kann es auch keinen gemeinsamen Weg geben.

Verfahren
Konflikt als Verfahrensmotor
Wir wissen, dass die Parteien eine Arena finden werden, solange der Streit und der dem Streit zugrunde liegende Konflikt nicht beigelegt sind. In unserer Verfahrenslandkarte stellt sich das Konfliktgeschehen wie in der nebenstehenden Skizze angedeutet dar, wenn das Verfahren den Konflikt nicht beilegen kann. Es kommt entweder zu wiederholten Streitereien und Prozessen oder es kommt zu einem Endlosprozess. Aus der ersten Station unserer Reise zum Epizentrum des Konfliktes wissen wir bereits, dass die Wahl des Verfahrens regelmäßig davon abhängt, was die Parteien erreichen wollen. Solange sie das Gegentreil von dem erreichen wollen, was die Gegenseite erreichen will, müssen sie sich auf eine Konfrontation einstellen. Es geht auch anders.

 Merke:
Leitsatz 5466 - Wer den gleichen Weg gehen will, muss zumindest das gleiche Ziel verfolgen. Es gibt Schnittstellen, wie mehrere zu koordinierende Vorgänge auf ein Ziel ausgerichtet werden können. Damit dies gelingt, müssen die Vorgänge auseinandergehalten werden, sodass zwischen der Kausalität des Streites, des Konfliktes und der des Verfahrens unterschieden werden kann!

Die Verfahrenslandschaft

Die unterschiedlichen Wege finden sich in der Verfahrenslandschaft wieder. Es gibt so viele Verfahren, dass Konfliktnavigatoren helfen sollen, den rechten Weg durch den Verfahrensdschungel zu finden. Nicht jeder Weg führt zum gleichen Ziel. Es kommt zu Weghäufungen und -gabelungen, die den Konfliktverlauf in die eine oder andere Richtung beeinflussen. Es ist eine große Hilfe, wenn diese Einflüsse bekannt sind.

Die Parteien sollten wissen, welche Prozesse wie Einfluss auf den Konfliktverlauf nehmen

Manchmal laufen Prozesse als Parallelprozesse nebeneinander her. Dabei ist es möglich, dass sich die Verfahren entweder gegenseitig behindern oder ergänzen. Um Behinderungen zu vermeiden, ist es erforderlich, dass sich die Parteien über die wechselseitige Beeinflussung der jeweiligen Handlungsstränge bewusst werden.

Verfahrenslandkarte 

Die Verwirrung wird noch größer, wenn man bedenkt, dass sich die Parteien nicht nur für ein grundsätzliches Verfahren (einen grundsätzlichen Weg), sondern auch noch für Fachrichtungen entscheiden müssen. So wie es Fachanwälte gibt, bieten sich auch Fachmediatoren an, die zum Beispiel unterscheiden zwischen:

Familienmediation Wirtschaftsmediation andere Anwendungsfelder 

Selbst wenn Sie einen Fachwanwalt für Familiensachen oder einen Familienmediator wählen, begegnen Sie dem Phänomen, dass sich der Konflikt nicht unbedingt an die fachlichen Grenzen hält. Um Ihnen zu helfen, die Anforderungen zu erkennen, die mit der Spezialisierung einhergehen, stellt Ihnen das Wiki die Anwendungsfelder im Einzelnen vor und weist auf die Besonderheiten hin, die in jedem Anwendungsfeld zu beachten sind. Prüfen Sie im Einzelfall, ob der Dienstleister sich darauf einlassen kann.

Die Entscheidungsgrundlage

Es hängt einiges davon ab, dass die Parteien das zu ihrem Lösungskonzept passende Verfahren und damit den besten Weg zu einer Konfliktlösung finden. Um sich für das eine oder das andere Verfahren entscheiden zu können, müssen sie folgendes wissen:

  1. Sie müssen wissen, was sie (eigentlich, am Ende und wirklich) erreichen wollen
  2. Sie müssen wissen, ob dieses Ergebnis belastbar ist
  3. Sie müssen wissen, ob das zu wählende Verfahren dieses Ziel verwirklicht

Das persönliche Ziel

Ein Gerichtsverfahren, wie etwa der Babysitterfall, kann nur abgerufen werden, wenn die Parteien einen Antrag stellen. Der Antrag gibt ein Ergebnis vor. Das Ergebnis stellt die Problemlösung dar. Das bedeutet, dass die Parteien bei Verfahren, die durch einen Antrag eingeleitet werden,5 bereits eine Lösung kennen und verfolgen müssen, damit sie den Antrag überhaupt formulieren können. Sie sollten prüfen, ob der Antrag wirklich alles abdeckt, was gewollt wird.

Die Parteien müssen wissen, was sie erreichen wollen

Die Frage was die Parteien erreichen wollen, mag überraschen. Sie ist aber bei genauem Hinsehen gar nicht so leicht zu beantworten. Um der Frage auf den Grund szu gehen, bietet sich eine Kontrollfrage an, die den Parteien gestellt werden sollte (oder die sie sich selbert stellen sollten). Die Kontrollfrage lautet: "Stellen Sie sich vor, Sie bekommen bei Gericht was Sie beantragt haben. Haben Sie jetzt wirklich alles was Sie brauchen?" Im Babysitterfall, wäre zwar der Kontakt zum Vater unterbunden, nicht aber das Babysitterproblem gelöst und ob mit der Entscheidung Ruhe einkehrt und die Entwicklung des Kindes optimal gefördert wird, bleibt ebenfalls ungeklärt. Es macht also Sinn, die angenommene Lösung stets in Frage zu stellen. Kennen die Parteien die Lösung nicht oder führt die Lösung nicht zu dem gewüsnchten Nutzen, müssen sie ein Verfahren wählen, das ihnen hilft, die ideale Lösung zu finden.

Beispiel 11981 - Im Babysitterfall haben beide Parteien ein persönliches Ziel. Der Vater beantragt, den Umgang mit dem Kind zu gewähren. Der Antrag entspricht seinem persönlichem Ziel. Die Mutter beantragt, den Umgang zu verweigern. Der Antrag entspricht ihrem persönlichem Ziel. Mithin streiten die Parteien darüber, wie ein Problem zu lösen ist.

Die Belastbarkeit der Lösung

Bei der Prüfung der Belastbarkeit geht es um die Frage, ob die Lösungsvorstellung der Parteien (gegebenenfalls auch gegen den Widerstand des Gegners) nachhaltig umgesetzt werden kann. Ist die Lösung nachhaltig und verspricht sie eine bessere Zukunft?

Die Parteien müssen wissen, ob das Ziel belastbar ist

Die Lösung ist an drei Parametern zu messen:

  1. Ist die Lösung (überhaupt) zulässig und möglich?
  2. Ist die Lösung nachhaltig und sinnvoll?
  3. Bringt die Lösung den Parteien das ein, was sie wirklich brauchen?

Das Gericht wird sich mit der Frage, ob die Lösung möglich und nachhaltig ist, ganz sicher nicht befassen. Wenn diese Frage Gegenstand des Verfahrens sein soll, müssen Sie ein Verfahren finden, das sich mit dieser Problematik auseinandersetzt und über die Lösung hinausdenkt. Bei einem Gerichtsverfahren liegt die Entscheidung für die ein oder andere Lösung zeitlich vor dem Verfahrensbeginn. Sie fließt in den Antrag ein. Es handelt sich also um eine Frage, die die Parteien für sich selber klären müssen. Hilfe finden Sie bei Beratern und den sogenannten dyadischen Verfahren, wenn nicht in der Mediation. Ob die Lösung möglich ist, hängt davon ab, ob die Gegenseite dem Antrag nachkommen kann und will. Falls sie es nicht will, bleibt die Frage, ob es möglich und sinnvoll ist, den Gegner gegen seinen Willen und gegebenenfalls sogar gegen seine Überzeugung zur Vornahme oder Unterlassung einer Handlung zu zwingen unbeantwortet und wird sich in der Zukunft zeigen.

Beispiel 11982 - Im Babysitterfall ist die von den Parteien jeweils vorgestellte Lösung grundsätzlich möglich. Die Frage ist, ob sie nachhaltig ist. Wie wird sich das Umgangsrecht gestalten, wenn die Mutter innerlich nicht bereit ist, den Umgang zu unterstützen? Wird sich ihre Ablehnung auf das Kind auswirken und auf den Umgang ausstrahlen? Wäre es möglich, den Umgang faktisch zu verhindern?


Um der Frage auf den Grund zu gehen, ob die zu beantragende Lösung wirklich das einbringt, was die Parteien brauchen, sollten sie den Zweck der Lösung hinterfragen. Der Zweck ergibt sich aus dem Wozu. Die Antwort auf die Frage, wozu mache ich das alles überhaupt, liefert das Kriterium für den Wirkungsgrad der Lösung. Sie lässt sich mit der Frage nach dem Ertrag bei einer unterstellten Erfüllung der Forderung ergründen.

Angenommen, Sie bekommen alles was Sie verlangen.
Haben Sie jetzt alles was Sie brauchen?
Was genau haben Sie jetzt davon?
Was bringt Ihnen das?

Mit solchen Fragen offenbaren die Befragten ihr Interesse an der Lösung. In dem Interesse findet sich der erwartete Nutzen wieder. Das Interesse gibt Hinweise auf das Motiv zum Streiten, ebenso wie auf das Motiv zur Lösung. Die Parteien sollten sich über ihre Motive im Klaren sein. Sie sollten ihr Handlungsmotiv kennen, um die Lösung daran zu messen.

Beispiel 11983 - Was würde die Mutter im Babysitterfall sagen, wenn sie danach gefragt wird, was sie sich von einer Lösung verspricht? Ihre Antwort könnte lauten: "Dann hab ich meine Ruhe", "Dann muss ich den Vater nicht mehr sehen", "Dann empfinde ich Wiedergutmachung", "Dann habe ich das Sagen", usw. Die Antwort des Vaters könnte lauten: "Dann hab ich meine Ruhe", "Ich schütze mein Kind", Ich bin der Vater", "Wenn ich schon Unterhalt zahlen muss dann will ich wenigstens eine Gegenleistung", usw. In beiden Fällen ist fraglich, ob die Regelung des Umganges diesen Nutzen einbringt. Gemessen an diesen Interessen erscheint es fraglich, ob die Umgangsregelung die Parteien zufriedenstellen kann.

Die Reichweite der Verfahren

Es wurde deutlich, dass das Verfahren nur einen Teil der Konfliktlösung abbilden kann. Das Gerichtsverfahren beispielsweise reduziert sich innerhalb der Etappen des Streitverlaufs darauf, die Positionen (Forderung) in ein Ergebnis (vollstreckbaren Titel) zu überführen. Genügt das für eine Konfliktbeilegung?

Die Parteien müssen wissen, ob das zu wählende Verfahren ihre Erwartungen erfüllt
Verfahren
Wirkungsgrad der Verfahren

Die Frage, ob das Ergebnis des Verfahrens die Ziele der Parteien verwirklichen kann, zählt nicht ohne Weiteres zum Gegenstand der Verfahren. Die Verfahren arbeiten, wenn man so will, mit der Unterstellung dass dem so ist. Das Verfahren erschöpft sich in der Verwirklichung seines Ziels. Dementsprechend grenzt sich seine Reichweite ein und die Fähigkeit, sich auf den Konflikt einzulassen. Die Reichweite des Verfahrens lässt sich mit drei Parametern bestimmen: Dem Fokus, dem Thema und der Bearbeitungstiefe. Die Parameter werden mit der folgenden Formel in eine Beziehung gesetzt:

K(Lösung)=Fokus*Thema*Tiefe


Die Parameter haben folgende Bedeutung:

  1. Der Fokus beschreibt die Lösungsrelevanz. Er ergibt sich aus der Zielsetzung, die zugleich den Verfahrensschwerpunkt und mithin die Ausrichtung des Denkens definiert. Mehr dazu ...
  2. Das Thema entspricht dem Streit- oder dem Verfahrensgegenstand. Es geht in die Breite. Mehr dazu ...
  3. Die Bearbeitungstiefe ergibt sich aus der Lösung, die an den Dimensionen des Konfliktes zu messen ist, um ihre Tiefe auszuloten. Mehr dazu ...

Die angestrebte Konfliktlösung ergibt sich aus dem Produkt von Fokus (Bearbeitungsschwerpunkt), dem Thema (Streitgegenstand) und der Tiefe (Verfahrensdimension). Die These lautet:

 Merke:
Leitsatz 5467 - Wenn die Bearbeitung einen umfassenden Schwerpunkt setzt, breit genug ist und tief genug geht, wenn sich also die Lösung über alle Themen erstreckt und den maximalen Nutzen für alle erzielt, kann der Konflikt als endgültig gelöst angesehen werden.

Die Frage, ob das Verfahren zu einer Konfliktbeilegung geführt hat, kommt in der Praxis spätestens dann auf, wenn das Verfahren beendet ist. Oft erleben die Parteien dies als ein böses Erwachen.

Das hat sich gar nicht gelohnt!
Es hat nur gekostet, nichts gebracht!
Die einzigen, die verdient haben sind die Anwälte!

Jetzt sehen die Parteien was aus ihrem Konflikt geworden ist. Die Realität lenkt den Blick auf die einzelnen Vorgänge. Sie zeigt die Wirkungen des Verfahrens. Konnte der Streit beigelegt werden? Ist der Konflikt gelöst? Ist die Lösung nachhaltig?

Die Mediation zeigt einen Weg, wie sich diese Fragen alle mit JA beantworten lassen.

Die Entscheidung für einen Weg

Möglich sind ein friedlicher, ein streitiger, ein konfrontativer, ein kooperativer Weg und so weiter.
Sich für den friedlichen Weg zu entscheiden, muss keine Schwäche bedeuten. Es ist einfach nur schlau.

Die Parteien müssen wissen, welchen Weg sie einschlagen wollen

Dieses Youtube-Video zeigt, wie selbst die Lehre der Kriegskunst6 die Kooperation als ein Werkzeug der intelligenten Konfrontation nahelegt. Strategisch betrachtet bietet die Mediation ein anderes Spiel an, das die Kooperation risikofrei ermöglicht und einen dadurch erweiterten Lösungsrahmen anbietet.

Bitte beachten Sie, dass es sich bei dem Video um ein bei Youtube (Google) hinterlegtes Video handelt. Es wurde im erweiterten Datenschutzmodus eingebettet. Was das bedeutet, erfahren Sie in der Datenschutzerklärung.

Eintrag im Videoverzeichnis erfasst unter Wie Strategie dein Leben verändert! Die Kunst des Krieges


Die Regel, den Feind ohne zu kämpfen loszuwerden, klingt fast wie eine Empfehlung zur Mediation. Jedenfalls sollte man wissen, dass die Mediation eine Kooperation innerhalb der Konfrontation möglich macht.7 Egel ob die Parteien eine friedliche oder aggressive Strategie verfolgen, sie müssen wissen, was sie erwartet und ob und wie sie ihren Weg in den Verfahren wiederfinden können. Sie sollten auch wissen, dass sie das Spiel des Gegners nicht mitspielen müssen. Lesen Sie dazu bitte die Ausführungen zum Spielwechsel.

Die Entscheidung für ein Verfahren

Die Entscheidung für ein Verfahren ist zugleich eine Entscheidung für die Konfliktbehandlung bzw. die zielführende Konfliktstrategie.

Die Parteien müssen wissen, was auf sie zukommt

Die zuvor erarbeiteten Kriterien sollten genügen, um die ersten Weichen in ein zielführendes Verfahren zu stellen. Als Faustregel gilt:

  • Ist die Lösung bekannt, belastbar und nachhaltig, bietet sich ein Gerichtsverfahren an, wenn die Gegenpartei sich anders nicht überzeugen lässt. Ist die Lösung unbekannt oder unsicher, bietet sich eine Beratung an oder eine Mediation.
  • Soll der Konflikt beigelegt werden, muss das Verfahren erlauben, den Konflikt zu thematisieren. Bei Antragsverfahren muss der Antrag alle konfliktrelevanten Themen abdecken können. Die juristische Lösung stellt ausschließlich auf die Rechtsfragen ab. Der das Problem auslösende Konflikt basiert möglicherweise aber gar nicht auf einer Rechtsfrage.
 Merke:
Leitsatz 5468 - Die Suche nach einer Lösung ist immer dann angezeigt, wenn die vorgestellte Lösung keine volle Befriedigung verspricht. Das wäre z.B. der Fall, wenn das angestrebte Verfahren nicht in der Lage ist, alle Aspekte der Komplexität zu beachten.
Beispiel 11984 - Die juristische Lösung stellt auf die Rechtsfragen ab. Danach steht dem Vater ein Umgangsrecht zu, wenn das Kind nicht gefährdet ist. Der das Problem auslösende Konflikt basiert möglicherweise aber nicht auf der Frage der Gefährdung, sondern aus der notleidenden Beziehung der Eltern, die den Eindruck einer Gefährdung speisen.


Es gibt eine große Auswahl an Verfahren. Das Dienstleistungenverzeichnis stellt die möglichen Dienstleistungen vor. Eine Entscheidungshilfe bietet die nachfolgende Check-Liste.

Hilfe bei der Wahl der passenden Dienstleistung

Das Verfahren wird die Parteien ein Stück des Weges bei IHRER Konfliktbeilegung begleiten. Sie müssen sich im Klaren darüber sein, wie sehr sie durch das Verfahren be- oder entlastet werden und was das Verfahren kostet.

Die Entscheidung für einen Dienstleister

Grundsätzlich ist die Inanspruchnahme einer Dienstleistung nicht vorgeschrieben.8 Sie kann jedoch sinnvoll und hilfreich sein. Vieles hängt von der Person ab, auf die Sie sich einlassen. Es muss ein Vertrauensverhältnis entstehen.

Die Parteien müssen wissen, welcher Dienstleister das Verfahren durchführen kann

Es gibt (außer in Verfahren bei denen Anwaltszwang besteht oder Verträge die der Beurkundung bedürfen und weiterenb Einzelfällen) keine generelle Plicht eine Dienstleistung in Anspruch zu nehmen. Auch gibt es in Deutschland mit wenigen Ausnahmen noch keine allgemeine Pflicht zur Mediation oder zur Hinzuziehung eines Mediators.9 Die Parteien sind also bei der Wahl des Dienstleisters auf sich selbst gesetllt. Kriterien, die Ihnen zumindest bei der Wahl eines geeigneten Mediators helfen werden im Beitrag Mediatorenauswahl aufgeführt. Eine Auflistung bereiter Mediatorinnen und Mediatoren finden Sie in etlichen Mediatorenverzeichnissen.

Mediatorenauswahl Mediatorenverzeichnis

Was tun wenn ...?

Verfahrensstand

Im Babysitterfall gehen wir davon aus, dass die Parteien keine Ahnung davon haben, wie sich der Konflikt lösen lässt. Sie sind allerdings bereit, nach einer Lösung zu suchen, die einen nachhaltigen Frieden einbringt. Sie haben erkannt, dass sie irgendwie noch miteinander zurecht kommen müssen, sodass sie die Eskalation als problematisch einschätzen. Sie könnte Folgestreitigkeiten auslösen und mögliche Vorteile einer einvernehmlichen Lösung verhindern.

Fahrplan (zur nächsten Station)

Wenn der Fokus auf den Nutzen gerichtet wird und die Entscheidung lautet, eine Lösung zu finden mit der Alle zurecht kommen, ist die Mediation das naheliegende Verfahren. Wir sind also auf Kurs! Klicken Sie auf die Eintrittskarte, um zur nächsten Station zu gelangen.

Bei jeder Reise ist zu prüfen, ob die Reisenden noch auf Kurs sind.
Sie sollten sich ein eigenes Bild davon machen.

Hinweise und Fußnoten
Klicken Sie auf den Fahrschein, um zur nächsten Station zu gelangen.
Eine Liste der Fragen und Entscheidungen entlang der Konfliktbeilegung finden Sie in der Zusammenfassung
Bitte beachten Sie die Zitier - und Lizenzbestimmungen
Bearbeitungsstand: 2023-09-11 22:13 / Version 47.

Alias: Weichenstellung, B02-Optionen, Falloptionen
Siehe auch: Geeignetheit, Check-Geeignetheit, Voraussetzungen
Prüfvermerk:

1 Unstreitig gilt der Verfahrensbegriff für die sogenannten triadischen Verfahren. Hier wird der Begriff Verfahren-Mediation wird im weitesten Sinne verstanden, so dass auch die Beratung als ein Verfahren definiert werden kann
2 Über die Abgrenzung des Verfahrens von der Methode siehe Verfahren oder Methode
3 Siehe Fokus
4 Siehe dazu ausführlich den Beitrag über die Entscheidungsprozesse
5 Gerichtsverfahren werden z.B. durch Klage ausgelöst
8 Ausgenommen sind beispielsweise Vertretungen vor Gericht, wenn Anwaltszwang besteht oder wenn Beurkundungspflicht bei der Vertragsschließung vorgeschrieben ist usw.
9 Wenn eine Schlichtung oder Mediation vorgeschrieben ist, ist auch ein dafür zuständiger Dienstleister zu beauftragen. Siehe Mediationspflicht


Based on work by Bernard Sfez und anonymous contributor . Last edited by Arthur Trossen
Seite zuletzt geändert am Montag November 25, 2024 19:04:37 CET.

Durchschnittliche Lesedauer: 17 Minuten