Die Parteien haben das falsche Verfahren gewählt
- ID
- 498
- Bezeichnung
- Die Parteien haben das falsche Verfahren gewählt
- Beschreibung
- Wenn z.B. eine Mediation statt eines Gerichtsverfahrens geführt werden soll, obwohl das Gerichtsverfahrens bereits anhängig ist, empfiehlt es sich, das Gerichtsverfahren zum Ruhen zu bringen und die Mediation einzuleiten. Das anhängige Verfahren sollte ausgesetzt, zum Ruhen gebracht oder beendet werden, damit ein anderes Verfahren aufgenommen werden kann.
- Frage
- Problemlösung
- Premium
- Relevanz
- Erstellt
- Donnerstag Oktober 13, 2016 00:02:04 CEST
von Trossen Arthur