Die juristische Lösung stellt auf die Rechtsfragen ab. Danach steht dem Vater ein Umgangsrecht zu, wenn das Kind nicht gefährdet ist. Der das Problem auslösende Konflikt basiert möglicherweise aber nicht auf der Frage der Gefährdung, sondern aus der notleidenden Beziehung der Eltern, die den Eindruck einer Gefährdung speisen.