Die Professionalität der Mediation
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Fachbuch Beruf Mediator Berufsmöglichkeiten Verdienstmöglichkeiten Alles über die Berufsausübung
Worum es geht: Die Mediation reicht von einer Tätigkeit über einen Job bis hin zur beruflichen Qualifikation.
Ein Beruf ist mehr als nur ein Job, aber nicht unbedingt eine Berufung. Die Mediation kann alles sein. Sie braucht nur jemanden, der sie verwirklicht, einen Mediator oder eine Mediatorin. Die Auseinandersetzung mit dem Beruf des Mediators ist ein großes Thema, das eine besondere Aufmerksamkeit verdient.
Über Job, Beruf und Berufung
Hintergrund und Rahmen der Tätigkeit eines Mediators.
Einführung und Inhalt: Laut der Agentur für Arbeit unterstützen Mediatoren und Mediatorinnen streitende Parteien bei Konflikten unterschiedlicher Art, um zu einvernehmlichen, außergerichtlichen Lösungen zu gelangen.1 Diese Beschreibung mutet an wie die Beschreibung der Tätigkeit eines Schlichters. Sucht man auf der Seite der Agentur für Arbeit nach dem Beruf des Schlichters, wird die Beschreibung für den Mediator angezeigt. Auf der Suche nach einer verbindlichen Beschreibung der Tätigkleit des Mediators, findet sich lediglich in § 1 Abs. 2 Mediationsgesetz ein Hinweis. Dort wird ausgeführt:
Die Definition beschreibt zwar die Rolle des Mediators im Prozess. Sie meint aber offenbar nicht den Beruf des Mediators. Der Begriff Mediator hat also mehrere Bedeutungen, was eine weitere sprachliche Herausforderung darstellt. Folgt man der Definition der Agentur für Arbeit, wird der Begriff vom eigentlichen Verfahren gelöst und sogar entgegen dem Prinzip der differenzierten Konflitzuweisung verwendet. Er eher die allgemeine Tätigkeit eines Streitvermittlers und bezieht sich nicht ausschließlich auf die Durchführung von Mediationen.2
Die Notwendigkeit zur Differenzierung
Es liegt auf der Hand, dass die Ausstattung des Mediators in einer professionellen Umgebung höhere Anforderungen stellt, als es die sporadische Durchführung einer Streitvermittlung erfordert. Auch die Dienstleistung stellt Anforderungen, die über die bloße Durchführung einer Mediation hinausgehen.
Die Mediation als Dienstleistung
Möglicherweise ist die Vielfalt der Verwendungsmöglichkeiten im erweiterten Mediationsradius der Grund, warum die Durchführung einer Mediation auf den ersten Blick weder erlaubnispflichtig noch an Voraussetzungen gebunden ist.3 Allerdings geht das Gesetz in §5 Abs. 1 Mediationsgesetz davon aus, dass der Mediator, der eine Mediation i.S.d. §1 Mediationsgesetz durchführt, eine Ausbildung absolviert haben muss und sich regelmäßig fortbildet. Der Online-Kommentar zum Mediationsgesetz legt deshalb die erweiterte Gesetzesauslegung nahe, wonach eine Mediation i.S.d. §1 Mediationsgesetz nicht nur von einem ausgebildeten Mediator ausgeübt werden muss, sondern auch von einem Dienstleister, der bereit ist, für eine korrekte Leistungserbringung einzustehen und dafür die Haftung übernimmt.4
Nun gibt es nach der hier verwendeten Termninologie auch Mediationen, die nicht dem Mediationsgesetz unterliegen. Der Mediationsradius geht über die Fälle des Mediationsgesetzes hinausgeht, sodass sich der neutrale, nicht entscheidungsbefugte Dritte auch in diesen Fällen als Mediator bezeichnen muss. Wie sonst soll er seine besondere Rolle bei der Streitbeilegung herausstellen? Von diesen Fällen sind beispielsweise der Schülermediator, der eine Peer-Mediation durchführt oder eine andere mehr oder weniger in Mediation ausgebildete Privatperson, die etwa aus Gefälligkeit bei einem Streit als Mediator fungiert und schließlich der Güterichter, der die Mediation als Methode im Güteverfahren anwendet, betroffen. Sie müssen sich funktional als Mediator bezeichnen können und tun dies auch,5 obwohl sie kein Mediator i.S. von §5 Mediationsgesetz sind und auch nicht als Mediationsdienstleister auftreten. Es wäre für sie auch kein sinnvoller Ausweg, sich stattdessen als Schlichter zu bezeichnen. Ein Schlichter unterliegt keinen berufsrechtlichen Vorgaben. Jeder kann sich so nennen. Er würde jedoch das Mediationsgesetz umgehen, wenn er eine Mediation als Schlichtung bezeichnet. Das gleiche gilt für einen Streitvermittler. Ein Streitmittler allerdings muss nach §6 VSBG die Befähigung zum Richteramt besitzen, also Volljurist sein, oder zertifizierter Mediator.
- Mediator als Funktion
- Mediator als Beruf
- Mediator als Titel
Der Mediator als Funktion
Was ein Mediator ist, wird in §1 Abs. 2 Mediationsgesetz legal definiert. Die Definition beschreibt den Mediator in seiner Rolle und der darauf basierenden Funktion innerhalb der Mediation. Mit dieser Bedeutung wird der Mediator als Funktionsmediator angesprochen. Hier steht die Tätigkeit im Vordergrund. Zur besseren Unterscheidbarkeit verwendet Wiki to Yes auch den Begriff Funktionsmediator. Damit werden alle Personen angesprochen, die in der Funktion des Mediators auftreten. Der Radius umfasst den professionellen Mediator ebenso wie den nicht-professionellen, neutralen Dritten der eine Mediation durchführt, die nicht dem Mediationsgesetz unterliegt (wo also die Mediation nicht als professionelle Dienstleistung angeboten wird). Er könnte also sagen: "Ich habe in dem Verfahren, das nicht dem Mediationsgesetz unterworfen ist, als Mediator fungiert, bin aber kein Mediator". Ein professioneller Mediator könnte sagen: "Ich bin Mediator und habe in dem Verfahren, das dem Mediationsgesetz unterworfen ist, auch als Mediator fungiert.
Der Mediator als Beruf
Anders als der Funktionsmediator will der Berufsmediator mit der angebotenen Leistung eine professionelle Dienstleistung anbieten. Jetzt wird der Begriff Mediator als eine Berufsbezeichnung genutzt. Wäre der Mediator kein freier Beruf, würde der beruflich tätige Mediator ein Gewerbe ausüben. Dabei kommt es nicht darauf an, ob er die Tätigkeit haupt- oder nebenberuflich ausübt, wovon der Gesetzgeber ausgegangen war.6 Ein eigenes Berufsrecht gibt es (jedenfalls noch) nicht. Dennoch empfiehlt es sich, zur besseren Unterscheidbarkeit, vom Berufsmediator zu sprechen, wenn die Professionalität gemeint ist und der Mediator nicht nur funktional in Erscheinung tritt.
Ein Laie würde von einem Beruf erwarten, dass er alle Anforderungen, die der Beruf mit sich bringt, ausüben kann. Ein Berufsmediator müsste sich also in allen Disziplinen und Professionen, die mit der Mediation im Zusammenhang stehen und Einfluss nehmen, auskennen. Er müsste über das notwendige juristische, psychologische, soziologische und ökonomische Wissen verfügen, das zur erfolgreichen Durchführung einer Mediation erforderlich ist. Aktuell sind weder die Ausbildung noch die Berufstätigkeit des Mediators so weit entwickelt, dass sich der Mediator aus seinen Ursprüngen herauslöst. Bis es also zu einem etablierten Beruf des Mediators kommt, sind noch einige Hürden zu nehmen.
Verfahrensorientierung
Solange sich der Beruf an der Ausübung eines spezifischen Verfahrens der Streit- oder Konfliktbeilegung orientiert, wird es immer dann Überscheidungen geben, wenn das Verfahren in ein anderes Verfahren übergeht oder mit einem solchen konkurriert. Auch ergeben sich Ungenauigkeiten, weil der Beruf eines Mediators mehr umfasst als nur die Durchführung einer Mediation. Auch der Beruf des Rechtsanwaltes umfasst mehr als die Vertretung vor Gericht. Das Zitat der Agentur für Arbeit belegt, dass der Beruf des Mediators das gesamte Spektrum eines Streitvermittlers meint. Mit der Bezeichnung Mediator jedenfalls kann und wird er auch andere Verfahren als die Mediation bearbeiten. Leider hat der Gesetzgeber den Begriff Streitmittler für die Verfahren der Schlichtungsstellen belegt. Demnach kann ein Streitmittler ebenfalls eine Mediation durchführen. Wegen dieser Unschärfe begegnen Sie Bezeichnungen wie:
- Mediator
- Schlichter
- Verstehensvermittler
- Streitvermittler
- Streitmittler
- Konflikthelfer
- Konfliktklärer
- Konfliktmanager
Wie geht der Kunde damit um? Der Kunde ist darauf angewiesen, zu prüfen, welche Verfahren der Anbieter genau beherrscht. Die Varianz könnte ein Nachfragekriterium sein. Als Anbieter sind Sie gut beraten, darauf hinzuweisen, welche Verfahren Sie wie abwickeln können. Wir empfehlen, sich hinsichtlich der Verfahrenskategorien an der systematischen Übersicht zu orientieren und hinsichtlich der Mediationen an den Modellen. Das Mediatorenverzeichnis geht auf diese Differenzierungen ein.
Berufsorientierung
Viele Berufe und Berufsvertretungen haben die Mediation bereits annektiert. Teils aus wettbewerblichen, teils aber auch aus berufsrechtlichen Gründen. Sie passen die Tätigkeit des Mediators (teilweise sogar mit gesetzlicher Unterstützung) den beruflichen Besonderheiten der Ursprungsberufe an. Interessanterweise sind es hauptsächlich die juristischen Berufe, die sich abgrenzen. Zu nennen sind der Anwaltsmediator, der Notarmediator und in gewisser Weise auch der Güterichter. Wie die Verhandlungen über die GAMA7 gezeigt haben, steht die berufliche Ausrichtung einer einheitlichen Entwicklung im Wege. Ganz abgesehen von Sonderrechten einzelner Berufsgruppen wird der interdisziplinäre Anspruch der Mediation in Frage gestellt, wenn behauptet wird, ein Jurist etwa sei näher an der Konfliktlösung als ein Psychologe.
Tatsächlich suchen die Konsumenten in der Praxis den Mediator danach aus, wo sie den Bearbeitungsschwerpunkt vermuten. Sehen sie den Schwerpunkt etwa in einem Beziehungskonflikt, gehen sie zu einem therapeutischen Mediator. Sehen sie den Schwerpunkt in Rechtsfragen, gehen sie zu einem juristischen Mediator. Im Idealfall sollte das keine Rolle spielen. Man sollte denken, dass das Wissen und die Kompetenz des Mediators sich gleichförmig auf die Berufe verteilt.8
Haupt- oder Nebenberuf
Die Regierung geht davon aus, dass der Beruf des Mediators mangels Fallaufgebot vernehmlich als nebenberufliche Tätigkeit ausgeübt wird. Sie traut den sich neu am Markt etablierenden Mediatorinnen und Mediatoren die Bearbeitung und Akquise von fünf Fällen in drei Jahren zu.9 Das ist nicht viel, aber offenbar genug, um eine Berufsausübung zu begründen. Nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist jede auf Erwerb gerichtete Beschäftigung, die sich nicht in einem einmaligen Erwerbsakt erschöpft, als Berufsausübung anzusehen.10 Bitte beachten Sie, dass die Berufsausübung keine Voraussetzung zur Durchführung von Mediationen nach dem Mediationsgesetz darstellt. Voraussetzung ist lediglich eine Ausbildung und nach der Kommentierung zu §1 Mediationsgesetz ein Rechtsbindungswille, der die Mediation von einem Gefälligkeitsverhältnis abgrenzt. Die Frage nach dem Beruf stellt sich also nur hinsichtlich berufsrechtlicher Regelungen und der Frage, ob und in wieweit die Tätiglkeit des Mediators als eigenständiger Beruf angesehen werden kann und welche Voraussetzungen erfüllt werden müssen, um den Beruf zu ergreifen.
Beruf ist Beruf. Deshalb kommt es nicht darauf an, in welchem Umfang er ausgeübt wird. Auch die Nebentätigkeit stellt eine Berufsausübung dar. Von einer Nebentätigkeit wird ausgegangen, wenn die Tätigkeit zeitlich nicht mehr als ein Drittel einer vergleichbaren Vollerwerbstätigkeit einnimmt. Dabei wird pauschalierend von einer Wochenarbeitszeit von 14 Stunden (= 1/3 von 42 Stunden) ausgegangen. Dies gilt auch, wenn kein Hauptberuf ausgeübt wird.11 Die Unterscheidung zwischen einer haupt- und nebenberuflichen Tätigkeit ist lediglich für das Steuerrecht und für die Frage der Sozialversicherungspflicht von Bedeutung. Sie stellt die Berufsqualifikation weder in Frage, noch gibt sie ein Indiz für die beruflichen Anforderungen.
Besonders dann, wenn die Mediation zum Broterwerb beitragen soll, macht es Sinn, den Weg in eine nebenberufliche Selbstständigkeit zu wählen. Sie kann dazu beitragen, die Chancen auszuloten, bis ein Vollwerwerb mit Mediation möglich ist. Bei einigen konfliktnahen Berufen, bei denen die Streitvermittlung als Teil der Dienstleistung gesehen wird, stellt die Mediation lediglich eine Erweiterung des Produktportfolios dar.12 Bei allen anderen Berufen, in denen sich Konfliktberührungen ergeben, bietet sich der Weg in die Mediation als nebenberufliche Selbständigkeit an. Das sind z.B., Makler, Krankenpfleger, Verfahrensbeistände, Finanzdiensteister, usw.
Je nach dem zugrunde liegenden Mediationskonzept vermittelt die Ausbildung in Mediation im erweiterten Mediationsradius eine weit über die Berufstätigkeit des Mediators hinausgehende Kompetenz, mit der eine Art des Denkens eingeführt wird, die allseitig bei der Problem- und Konfliktbeilegung und insbesondere bei der Konfliktvermeidung zu verwenden ist.13
Berufsrecht
Wie bereits erwähnt, gibt es (noch) kein eigenständiges Berufsrecht für Mediatoren. Allerdings haben einige Berufsgruppen Voraussetzungen für die Ausübung der Tätigkeit als Mediator und die Berufsbezeichnung festgelegt. Zu nennen sind die Rechtsanwälte, die Notare und die Steuerberater. Grundsätzlich verdrängt das Mediationsgesetz als Lex specialis andere rechtliche Regelungen. So orientiert sich beispielsweise die Verschwiegenheit der Rechtsanwälte, die als Mediator tätig werden, an dem Mediationsgesetz und nicht an dem weitergehenden, anwaltlichen Schweigerecht. Das Rechtsdienstleistungsgesetz besagt, dass Mediatoren keine Rechtsberatung durchführen dürfen, wenn sie keine Rechtsanwälte sind.14
Wiki to Yes bietet Ihnen Unterstützung bei einer mediationsgerechten Berufsausübung. Dazu zählen Fragen der Honorierung, der Werkzeuge, des Rechtsschutzes, der Berufsaufsicht, der Aktenführung und der Büroorganisation.
Eine Mediation i.S.d. Mediationsgesetzes ist eine Dienstleistung, die nur von Mediatorfen ausgeübt werden darf. Die Auseinandersetzung mit der Nachfrage belegt, dass die Dienstleistung des Mediators eingeschränkt ist. Von einer hinkenden Dienstleistung ist die Rede. Sie legt Überschneidungen nahe, die nicht nur der Abgrenzung bedürfen, sondern auch der Kombination in einem Berufsnetzwerk.
Der Mediator als Titel
Der Begriff Mediator steht schließlich auch für eine Qualifikation. Im professionellen Umfeld wird der Begriff Mediator wie ein Titel verwendet, obwohl es sich dabei nur um eine Funktions- und gegebenenfalls um eine Berufsbezeichnung handeln kann. Aktuell bilden sich vier verschiedene Qualifikationen heraus. Sie bilden folgende Stufen der Professionalität heraus und geraten zunehmend in Konkurrenz zueinander:
einfacher Mediator
Das ist der Mediator gem. § 5 Abs. 1 Mediationsgesetz mit einer analogen Ausbildung.
zertifizierter Mediator
Das ist der Mediator, der gemäß §5 Abs. 2 Mediationsgesetz i.V.m. § 1 ZMediatAusbV die Mindestanforderungen einer Ausbildung nachweisen kann!
qualifizierter Mediator
Das ist der nach den, die Ausbildungsverordnung erweiternden Standards der Verbände qualifizierte oder lizenzierte Mediator.
Berufsmediator
Der Berufsmediator ist der fachlich erfahrene, praktizierende Mediator, der die Mediation in allen Aspekten unabhängig von seinem Grundberuf beherrscht.
Fachmediator
Der Fachmediator ist ein Mediator, der seine fachliche Ausrichtung zum Ausdruck bringt. Siehe Fachausbildung.
Die Bezeichnungen erlauben eine Systematik, mit der die unterschiedlichen Qualifikationen angedeutet werden. Lediglich der Begriff Zertifizierter Mediator ist eine gesetzliche Bezeichnung und dementsprechend geschützt.
Eine Übersicht über die den Bezeichnungen zugeordneten Qualifikationsmerkmalen enthält der Beitrag Mediator. Nähere Ausführungen zur Bedeutung und Erlangung des Titels zertifizierter Mediator finden Sie im Kommentar zur Ausbildungsverordnung.
Übersicht der Qualifikationen Der zertifizierte Mediator
Der engagierte Streitvermittler
Wenn ein Mediator tätig wird, kann er seine Tätigkeit aus verschiedenen Rollen heraus gestalten:
Mediation in der Praxis
Die vorausgegangenen Ausführungen deuten bereits darauf hin, dass die Mediation nicht nur eine berufliche Verwendung findet. Auch das Mediationsgesetz setzt lediglich eine Ausbildung, keine Berufstätigkeit voraus. Trotzdem gibt es berufliche Einsatzbereiche, bei denen die Mediation explizit zur Anwendung kommt, ohne dass sich der neutrale Dritte als Mediator bezeichnen darf.15 Die Praxis der Mediation geht also weit über die Berufstätigkeit eines Mediators hinaus.
Wenn die Praxis also als die Art und Weise einer Umsetzung verstanden wird, öffnet sich ein Themenbereich, der so groß ist, dass Wiki to Yes dafür sogar eine eigene Abteilung eingerichtet hat. Den Einstieg in die Praxis finden Sie in dem Beitrag: Mediation in der Praxis
Bedeutung für die Mediation
Die Komplexität der Mediation erstreckt sich auch auf die Berufsausübung. Eine graduell unterscheidbare Systematik könnte der Nachfrage helfen, den geeigenten Dienstleister und gegebenenfalls den geeigneten Mediator zu finden. Der Beruf des Mediators geht notwendigerweise über die reine Anwendung von Mediationen i.S.d. Mediationsgesetzes hinaus. Die Agentur für Arbeit beispielsweise unterscheidet nicht zwischen dem Mediator und dem Schlichter. Sie beschreibt den Beruf des Mediators wie den eines Schlichters. Die Ungenauigkeit könnte sich auf das Verständnis der Mediation auswirken, weshalb eine begriffliche Unterscheidung zwischen dem Funktionsmediator und dem Berufsmediator zu empfehlen ist. Eine Auseinandersetzung mit der Berufstätigkeit und der Berufsausübung finden Sie im Kapitel Berufsausübung:
Bitte beachten Sie die Zitier - und Lizenzbestimmungen.Siehe auch: Mediator, Die Krux mit dem Beruf, Berufsaufsicht, Berufsausübung
Diskussion: Ist Mediator ein Beruf?
Geprüft: