Im Babysitterfall haben beide Parteien ein persönliches Ziel. Der Vater beantragt, den Umgang mit dem Kind zu gewähren. Der Antrag entspricht seinem persönlichem Ziel. Die Mutter beantragt, den Umgang zu verweigern. Der Antrag entspricht ihrem persönlichem Ziel. Mithin streiten die Parteien darüber, wie ein Problem zu lösen ist.