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Bezeichnung |
Gewichtung |
Fehlertypologie |
Last modifier |
1137
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Vertretungsbefugnis wird nicht belegt
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haftungsrelevant
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Es ist die Aufgabe des Mediators festzustellen, in welche Rolle die Teilnehmer an einer Mediation auftreten. Wenn die Vertretung durch einen Anwalt (etwa bei nicht Anwesenheit der Streitpartei) angezeigt ist, sollte er mit den übrigen Teilnehmern abstimmen, ob gegebenenfalls die Vollmacht schriftlich belegt sein muss. Es wäre ein Fehler, wenn er diese Abstimmung unterlässt, sodass sich am Ende gegebenenfalls herausstellt, dass eine Vertretungsbefugnis nicht oder nur teilweise bestanden hat.
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Arthur Trossen |
1240
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Mediator lässt die Partei nicht direkt miteinander reden
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wichtig!
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Es kommt vor, dass die Parteien statt mit dem Mediator miteinander diskutieren. Der Mediator unterbricht die Kommunikation zwischen den Parteien, obwohl sie konstruktiv verlaufen wäre. In dem Moment ignoriert der Mediator die Kommunikationsachsen und stört den Wiederaufbau der Kommunikation zwischen den Parteien. Er setzt sich dem Verdacht aus, dass er sich zu sehr auf der Sachebene bewegt und gegebenenfalls den eigentlichen Konflikt aus dem Auge verloren hat.
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Arthur Trossen |
1158
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Phasen werden nicht angesagt (angekündigt)
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haftungsrelevant
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Es geht um mehr als eine Stilfrage. Ausgehend von der Überlegung, dass die Parteien über den mit der Mediation beschriebenen Erkenntnisprozess eine Lösung zu finden haben, sind sie darauf angewiesen die Erkenntnisschritte nachzuvollziehen. Sie werden mit der Strukturierung der Phasen ermöglicht. Wenn die unterlassene Ankündigung der Phasen ( alles jeweils neuen Arbeitsschrittes in der Mediation) unterbleibt, kann das einen Fehler darstellen, wenn die Parteien sich in dem Erkenntnisprozess nicht orientieren können
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Arthur Trossen |
3918
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Verantwortlichkeiten werden nicht geklärt
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haftungsrelevant
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Die Parteien sind mit der Rolle des Mediators nicht immer vertraut. Sie neigen dazu in der Mediator eine Art Richter zu sehen. Mit dieser Einschätzung schreiben Sie den Mediator mehr Verantwortlichkeiten zu, seine Rolle aushalten kann. Der Mediator ist verpflichtet nicht nur auf die Rollen die damit verbundenen Funktionen sondern auch auf die damit einhergehenden Verantwortlichkeiten einzugehen und die Eigenverantwortlichkeit der Parteien herauszustellen. Unterlässt er diese Information, begeht er einen Mediationsfehler.
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Arthur Trossen |
1261
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Bedürfnisse der Parteien werden nicht herausgearbeitet oder ignoriert
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wichtig!
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Die Bedürfnisse liegen unterhalb der Motive. Sind vom Fall ab, ob es genügt die Motive zu erhellen oder ob der Mediator die Bedürfnisse herausarbeiten muss. Die Bedürfnisse orientieren sich an der Frage "was brauchst du?" während sich die Motive an der Frage orientieren "was nutzt es Dir?". Nicht immer sind die Parteien in der Lage den Nutzen zu beschreiben. Jetzt wäre die Gelegenheit zu fragen was ihnen fehlt, um daraus zu schließen was sie brauchen, um daraus den erwarteten Nutzen (für Phase drei) festzulegen.
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Arthur Trossen |
235
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Beratungshinweis wird unterlassen
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schlechter Stil
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Der Mediator ist, auch wenn er selbst Berater (z.B. Rechtsanwalt) ist, gem § 2 Abs. 6 Mediationsgesetz verpflichtet, auf Beratungsbedarf hinzuweisen. Der Hinweis betrifft nicht nur Rechtsfragen, sondern auch Therapie- und Behandlungsbedarf. Unterlässt er den Hinweis kann dies seine Haftung bedeuten. Schlimmer noch kann es ein Indiz dafür sein, dass er die Mediation in ihrem Wesen verkennt.
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Arthur Trossen |
4333
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Bearbeitungstiefe wird nicht abgestimmt
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haftungsrelevant
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Die notwendige Bearbeitungstiefe ergibt sich aus der Konfliktanalyse. Sie beeinflusst das zu wählende Mediationsmodell. Um die Bearbeitungstiefe festzulegen, macht es Sinn, zwischen Problem- und Konfliktlösung zu unterscheiden. Das Problem ist die zu klärende Sachfrage. Der Konflikt ist oft der zum Problem führende Hintergrund. Die Konfliktdimensionen geben Hinweis auf die notwendige Bearbeitungstiefe und die Dimensionen des Streitkontinuums, die anzusprechen sind. Wenn diese Fragen nicht geklärt werden, können sich die Parteien schlecht auf die Mediation einstellen und haben gegebenenfalls völlig falsche Erwartungen.
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Arthur Trossen |
1572
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Rollen der Beteiligten werden nicht geklärt
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haftungsrelevant
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An einer Mediation können verschiedene Personen in verschiedenen Rollen beteiligt werden. Zu unterscheiden ist zwischen Konfliktparteien, Mediadaten und sogenannten Dritten. Jeder Funktion ist eine Rolle zugewiesen, die auch rechtlich unterschiedliche Anforderungen erfüllt. Unterlässt der Mediator die Klärung der Rolle und Funktion, stellt dies einen Mediationsfehler dar, der nicht nur das Verfahren sondern auch die Verstehensvermittlung erschwert.
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Arthur Trossen |
3367
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Pflichten des Mediators sind nicht bekannt
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haftungsrelevant
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Die Identifikation der Pflichten ist in einem flexiblen Verfahren nicht immer leicht. Trotzdem sollte der Mediator zumindest diejenigen Pflichten kennen, deren Verletzung zu einer Haftung führt
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Arthur Trossen |
1159
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Phasen sind unbekannt (und werden nicht beachtet)
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belanglos
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Der Mediator für das Gespräch ohne auf die Phasen zu achten.
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Arthur Trossen |
4988
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Angaben zu den Kosten unterbleiben
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belanglos
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Die Kostenfrage wird von den Parteien meist zu Beginn der Mediation gestellt. In dem Moment fällt es dem Mediator schwer, den Gesprächsbedarf einzuschätzen. Dazu ist er erst in der Lage, nachdem eine Konfliktanalyse durchgeführt wurde und die zu besprechenden Themen und involvierten Parteien bekannt sind. Eine erste, grobe Einschätzung ist aber bereits mit der Prüfung der Geeignetheit möglich, weil sie eine Konfliktanalyse beinhaltet. Die Einschätzung des Gesprächsverlaufs hängt davon ab, welches Mediationsmodell einschlägig ist.
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Arthur Trossen |
2131
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Vergangenheit wird thematisiert
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wichtig!
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Der Mediator will genau wissen, was im Detail zu dem Problem geführt hat, wer was gemacht hat usw. Diese Fragen sind in der Mediation nicht implizier, außer, wenn sie erforderlich sind, um die zu klärenden Fragen zu verstehen. Die zu findende Lösung orientiert sich nicht an der Vergangenheit, sondern an der Zukunft!
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Arthur Trossen |
2353
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Phaseneinhaltung wird erzwungen
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schlechter Stil
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Manche Mediatoren binden sich an die Phasen und erlauben keine Fragen oder Abweichungen, die nicht zur aktuell angesagten Phase passen. Sie verfolgen ein mechanistisches Phasenmodell
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Arthur Trossen |
1259
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persönliche Betroffenheit der Partei wird ignoriert
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wichtig!
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Man mag die Emotionen als Teil der Kommunikation verstehen. Sie wollen etwas ausdrücken. Jeder emotionale Zustand seine eigene Logik. Sie zu übersehen oder gar zu ignorieren bedeutet, den Konflikt unvollständig wahrzunehmen. Der Mediator kann mit den Parteien entscheiden, dass die emotionale Ebene in der Mediation nicht tangiert werden soll. Übersehen darf er sie trotzdem nicht.
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Arthur Trossen |
1936
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Information über die Vollstreckbarkeit unterbleibt
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schlechter Stil
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Der Mediator ist grundsätzlich nicht verpflichtet, unaufgefordert über die Vollstreckbarkeit der Abschlussvereinbarung zu informieren - es sei denn, er wird darüber befragt.
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Arthur Trossen |
1239
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Kommunikationsachsen werden ignoriert
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haftungsrelevant
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Über das Kommunikationsverhalten der Parteien kann der Mediator die Kommunikationsachsen identifizieren. Die Kommunikationsachsen kann er auf den Prozessverlauf und die Phasen beziehen. Verliert er die Orientierung oder missachtet er das Kommunikationsverhalten der Parteien oder bezieht er das Verhalten nicht auf den Status des Verfahrens, kann sich daraus ein Indiz ergeben, dass er seine Rolle als Mediator verlässt.
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Arthur Trossen |
1138
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Widerspruch gegen die Teilnahme einer Person wird ignoriert
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schlechter Stil
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Im Grunde ist die Teilnahme an einer Mediation immer nur möglich, wenn alle Beteiligten zustimmen. Das betrifft die Frage der Zusammensetzung der Parteien ebenso wie die Teilnahme von sogenannten Dritten. Es ist bereits als einen Fehler einzuschätzen, wenn der Mediator die Zustimmung nicht einholt. Ignoriert er sie, wäre es konsequent, wenn die widersprechende Partei unter Berufung auf die Freiwilligkeit die weitere Teilnahme an der Mediation absagt. Jetzt kommt es darauf an, ob der Mediator auch korrekt über die Freiwilligkeit informiert hat.
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Arthur Trossen |
4282
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Aussagen der Partei werden ignoriert
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schlechter Stil
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Es gibt Parteien, die zu viel und falsche Dinge sagen. Manchmal auch Dinge, die der Mediator nicht hören will. Das Ignorieren kann eine sinnvolle Technik sein, die Gedanken und den Redefluss in die richtige Richtung zu lenken. Sie verfehlt ihren Zweck jedoch, wenn sie dazu führt, dass sich die Partei vom Mediator ignoriert fühlt.
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Arthur Trossen |
3366
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Mediator ignoriert alle Regeln
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haftungsrelevant
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Es gibt Vorschriften, die nicht dispositiv sind. Sie sind zwingend vom Mediator zu beachten. Ein Verstoß stellt eine Pflichtverletzung dar und kann zur Haftung führen.
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Arthur Trossen |
3030
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Mediator hört nicht zu
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wichtig!
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Die Unaufmerksamkeit des Mediators kann verschiedene Gründe haben. Er kann abgelenkt sein aus privaten Gründen, er hat es mit einem viel Redner zu tun, der die Dinge nicht auf den Punkt bringen kann, erkennt schon das Ergebnis, usw.
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Arthur Trossen |
3265
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Einwilligung zum Einzelgespräch wird nicht eingeholt
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wichtig!
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Das Gesetz schreibt vor, dass Einzelgespräche nur im Einverständnis möglich sind. Oft ergeben sich Gelegenheiten zu Einzelgesprächen, ohne dass die generische Partei zuvor befragt werden kann.
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Arthur Trossen |
2232
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Mediator hat keine Ausbildung
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haftungsrelevant
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Es wird eine Mediation durchgeführt, ohne dass der Mediator eine passende Ausbildung hat. Konsequenzen könnten sein: Honorarverwirkung, Schadensersatz, unlauterer Wettbewerb.
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Arthur Trossen |
1130
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Formerfordernis der Abschlussvereinbarung wird missachtet
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haftungsrelevant
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Eine Notarmediation bedarf der Schriftlichkeit. Wird sie missachtet kommt der Mediationsvertrag nicht wirksam zustande.
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Arthur Trossen |
1539
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vertrauliche Informationen aus dem Einzelgespräch werden weitergegeben
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haftungsrelevant
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Wenn die Partei der Weitergabe von Informationen, die in einem Einzelgespräch generiert wurden nicht zustimmt, sind diese Informationen für die Mediation ein Tabu. Ignoriert der Mediator die mangelnde Erlaubnis, zerstört er nicht nur das Vertrauen zur Partei, er riskiert auch die Haftung für eventuelle Schäden die aus der unerlaubten Weitergabe der Informationen entstehen.
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Arthur Trossen |
1937
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Vollstreckungsinteresse der Parteien wird nicht hinterfragt
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schlechter Stil
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Die Partei besteht darauf, dass die Abschlussvereinbarung vollstreckbar sein muss.
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Arthur Trossen |
1163
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Mediator gibt keine Rückmeldung
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wichtig!
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Der Mediator versäumt es, der Partei zurück zu melden, was er verstanden hat. Stattdessen stellt er Fragen. Die Gefahr dieser Vorgehensweise besteht darin, dass Fragen Gedanken weiterführen, ohne dass abgestimmt ist das die Grundlagen für die Frage gleichförmig gesehen wird. Außerdem verhindert er es, dass die Partei einen Eindruck davon bekommt, wie sich das Gesagte in neutralen Ohren anhört. Es ist eine Perspektive, die den Parteien meist nicht zur Verfügung steht und im Begriff der meditativen Dienstleistung.
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Arthur Trossen |
1538
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Informationen aus dem Einzelgespräch werden weitergegeben
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wichtig!
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Wie ein Einzelgespräch zu führen ist im Mediationsgesetz geregelt. Es Bedarf des allseitigen Einverständnisses und der Genehmigung für weiterzugeben Informationen. Oft wird vergessen die Partei zu fragen welche Informationen weitergegeben werden dürfen. In dem Fall ist es dem Mediator verwehrt, Informationen aus dem Einzelgespräch weiterzuleiten.
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Arthur Trossen |
1706
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Zielvereinbarung wird übergangen
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haftungsrelevant
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Der Fehler kommt recht häufig vor. Der Mediator erklärt den Parteien die Mediation, ohne die Ziele des Verfahrens abzustimmen. Das Ziel muss lauten: "Wir suchen (finden) eine Lösung, mit der wir alle zurecht kommen". Ohne die Zielsetzung kann es passieren, dass sich die Parteien auf ein Argumentationsspiel statt auf ein Suchspiel einlassen.
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Arthur Trossen |
3035
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Rechtsberatung wird durchgeführt, obwohl der Mediator kein Anwalt ist
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haftungsrelevant
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Rechtliche Informationen sind jedermann gestattet. Eine Rechtsberatung steht grundsätzlich nur Anwälten zu. Die Mediation erwartet eine Beratung und Prüfung zur Verfahrensauswahl und wenn es um Fragen der wirksamen Abschlussvereinbarung geht. Eine zur Lösung führende Beratung ist dem Mediator - auch wenn er Anwalt ist - grundsätzlich nicht gestattet. Die Parteien sollen selbst eine Lösung entwickeln. Es wäre ein Kunstfehler, wenn der Mediator sie durch eine zur Lösung führende Rechtsberatung daran hindert.
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Arthur Trossen |
1979
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Onlinemediation wird ohne Not durchgeführt
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haftungsrelevant
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Eine online Mediation ist immer möglich. Voraussetzung ist jedoch, dass sie geboten ist. Führt der Mediator eine online Mediation durch, könnte sich dies als ein Mediationsfehler erweisen, wenn es keinen Anlass für die online Mediation gibt und die fehlende Notwendigkeit mit den Parteien nicht abgestimmt wurde.
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Arthur Trossen |
11493
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Mediator führt nach der Mediation ein Coaching durch
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wichtig!
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Es könnte ein Verstoß gegen das Verbot der Nachbefassung vorliegen, wenn der Mediator in derselben Sache eine Mediation durchgeführt hat, wo der Coachee eine Partei war. Das Verbot ergibt sich aus §3 Mediationsgesetz.
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Arthur Trossen |
11481
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Realitätstest unterbleibt
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wichtig!
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Zum korrekten Verstehen gehört auch, nicht alles zu glauben, was die Parteien sagen. Manchmal liegen deren Vorstellungen jenseits der Realität. Es ist die Aufgabe des Mediators, darauf hinzuweisen.
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Arthur Trossen |
8991
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Beweisaufnahme wird ohne Not durchgeführt
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wichtig!
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Die Parteien bestehen auf einer Beweisaufnahme und wollen, dass der Mediator die Beweise würdigt.
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Arthur Trossen |
230
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Rechtsberatung durch Anwaltsmediator
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schlechter Stil
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Anwälte werden von den Parteien oft als Berater gesehen, auch wenn sie als Mediatoren auftreten. Die Parteien erwarten also Beratung. Das juristische Denken verführt weiterhin dazu, weil es Lösungen vorgibt. Der Mediator ist zur Beratung berechtigt, solange sie sich auf das Verfahren bezieht oder die gefundene Lösung betrifft. Anderenfalls handelt es sich um einen vorwerfbaren Mediationsfehler.
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Arthur Trossen |
12126
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Aufgaben werden nicht durchgeführt
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wichtig!
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Bei den Aufgaben ist zwischen Obligationen (Pflichten) und Optionen zu unterscheiden. Wenn der Mediator eine Option nicht wahrnimmt, könnte die Mediation erschwert werden. Auch könnte ein Mediationsfehler vorliegen. Weder im einen noch im anderen Fall muss es sich dabei um ein vorwerfbares Verhalten handeln. Welche Relevanz die nicht ausgeführte Aufgabe hat, ist im Einzelfall festzustellen. Problematisch ist aber stets eine Pflichtverletzung.
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Arthur Trossen |
4385
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Mediator führt in und nach der Mediation ein Coaching durch
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wichtig!
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In der Mediation kommen durchaus Coachingelemente vor. Mitunter muss der Mediator die Partei auch unterstützen, dass sie auf gleicher Augenhöhe verhandeln und sich mit ihrem eigenen Konflikt auseinandersetzen kann. Die Mediation führt eine Entscheidung herbei. Die Umsetzung ist nicht ohne Weiteres mehr ihr Auftrag. Ein nachgereichtes Coaching wäre ggfalls eine Nachbefassung i.S.d. §3 Mediationsgesetz.
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Arthur Trossen |
12090
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Einzelgespräch wird ohne die Zustimmung der Parteien durchgeführt
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wichtig!
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Nach §2 Abs. 3 Mediationsgesetz bedarf die Durchführung eines getrennten Gespräches (Einzelgespräch) das Einverständnis der Parteien. Der Mediator ignoriert diese Anforderung, weil sich die Gelegenheit für das Gespräch ergeben hat und es ihm wichtig war, mit der Partei unter vier Augen zu reden. Die Partei hat auch darum gebeten, das Gespräch nicht zu erwähnen.
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Arthur Trossen |
1115
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Verfahrensritual wird nicht durchgeführt
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haftungsrelevant
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Das Verfahrensritual betrifft die Initialisierung der Mediation, der Abschluss eines Arbeitsbündnisses, bei dem die Parteien mit dem Mediator auf gleicher Augenhöhe die Bedingungen für das Gespräch (die Mediation) aushandeln. Unterlässt der Mediator diese wichtige Phase der Mediation (etwa indem er auf eine angebliche Mediationsordnung verweist), riskiert er, dass die Parteien das Verfahren nicht richtig verstehen. Gegebenenfalls verletzt er auch seine Pflicht aus § 2 Abs 2 Mediationsgesetz. Danach hatte sich zu vergewissern, dass die Parteien den Ablauf und die Grundsätze (Prinzipien) des Verfahrens verstanden haben. Richtiger ist es, wenn er die Bedingungen unter denen die Mediation stattfindet mit den Parteien vereinbart.
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Arthur Trossen |
3032
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Mediator fragt: "Warum ..."
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schlechter Stil
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Oft ist zu hören, der Mediator dürfe nicht "warum" fragen. Zumindest sollte er mit dem Fragewort vorsichtig umgehen. Wenn das warum zur Rechtfertigung auffordert, treibt er die Parteien in den Argumentationsmodus hinein. Die wertfreie Entgegennahme der Informationen erübrigt ein Rechtfertigen. Die Aufforderung, sich zu erklären, ist hingegen angebracht.
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Arthur Trossen |
4853
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Mediator fragt zu viel
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wichtig!
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Es ist oft zu beobachten, dass der Mediator die Rückmeldung unterlässt und stattdessen eine Frage stellt. Er lässt der Partei etwa 1 Sekunde Zeit zur Antwort und schon kommt die nächste Frage.
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Arthur Trossen |
3130
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Mediator stellt Fragen, ohne zu paraphrasieren
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schlechter Stil
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Über die Paraphrase synchronisiert der Mediator die Kommunikation und die Gedanken. Wenn der Mediator Fragen stellt, ohne eine vorherige Paraphrase abzuliefern, riskiert er, dass die Frage auf nicht synchronisierte Gedanken aufsetzt. Auch hindert er die Partei ihre Gedanken selbst zu entwickeln.
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Arthur Trossen |
3346
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Mediator fordert die Partei auf, sich zu entschuldigen
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schlechter Stil
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Häufig ist von außen zu erkennen, dass eine Entschuldigung dazu beiträgt, den Schuldvorwurf zu entkräften. Wenn der Mediator darauf hinweist, dass eine Entschuldigung angebracht ist, riskiert er, dass die Entschuldigung entwertet wird, weil sie nicht mehr erkennbar aus der um Entschuldigung suchenden Partei heraus vorgebracht wird. Die Entschuldigung kann dann zu einem Lippenbekenntnis degradiert werden.
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Arthur Trossen |
4386
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Defizite der Partei werden nicht erkannt
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wichtig!
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Die Mediation geht davon aus, dass die Parteien auf gleicher Augenhöhe verhandeln können. Die Allparteilichkeit legt es ihm auf, ein Gefälle zu vermeiden. Gegebenenfalls muss er die eine Partei unterstützen, damit ein Verhandeln auf gleicher Augenhöhe möglich wird. Dazu helfen auch Elemente des Coachings.
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Arthur Trossen |
12084
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Anwesenheit eines Beistands wird ohne Zustimmung gestattet
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wichtig!
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Nach §2 Abs. 4 Mediationsgesetz bedarf die Teilnahme eines Beistands der Zustimmung der Parteien. Der Mediator holt diese Zustimmung aber nicht ein.
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Arthur Trossen |
3143
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Lösungskriterien werden nicht herausgearbeitet
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haftungsrelevant
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Die Lösungskriterien beschreiben den Nutzen. Wenn die Mediation ein nutzenorientiertes Verfahren ist, handelt es sich um einen schwerwiegenden Fehler, wenn der Mediator hilft, eine Lösung herbeizuführen, die sich nicht an einem zuvor definierten Nutzen orientieren lässt.
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Arthur Trossen |
14109
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Mediator droht mit dem Abbruch der Mediation
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belanglos
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Der Mediator kann das Verfahren beenden (kündigen), wenn er der Auffassung ist, dass die Mediation. mit den Parteien keine Aussicht auf Erfolg haben kann. Wenn er wegen des Verhaltens der Parteien die Kündigung in Aussicht stellt, zeigt er eine Konsequenz auf, die an das Verhalten der Parteien geknüpft wird. Diese Ankündigung ist keinesfalls ein Fehler. Sie ist sogar geboten.
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Arthur Trossen |
1172
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Denkfehler werden nicht aufgedeckt
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wichtig!
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Oft haben die Parteien sich ihre Gedanken in einem Standpunkt verfestigt, der bei neutraler Betrachtung durchaus auch anders beurteilt werden kann. Oft spielen Fehleinschätzungen der Parteien dabei eine wichtige Rolle dass es zu Denkfehlern kommt. Der Loop des Mediators hat nicht die Aufgabe die Kommunikation sondern auch das Denken zu synchronisieren. Das setzt ein klein strittiges Denken voraus, auf das sich alle einlassen können. Der Mediator muss Denkfehler aufdecken, damit sich gegebenenfalls die Sicht der Parteien verändern kann.
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Arthur Trossen |
3805
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Mediator bringt eigene Bewertungen ein
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haftungsrelevant
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Der Grundsatz der Indetermination soll verhindern, dass sich die Parteien an den Bewertungen des Mediators in einer Art und Weise orientieren, dass sie auf seine Bewertungen Einfluss nehmen. Der Mediator personalisiert die Metaebene. Die Metaebene überlässt die Bewertungen den Parteien. Wenn Bewertungen durchgeführt werden, sollten Sie nur zur Verfahrenskontrolle oder zur Ergebniskontrolle angebracht werden.
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Arthur Trossen |
2842
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Kommunikationsebene wird nicht erkannt
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wichtig!
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Der Mensch hat drei Intelligenzzentren, kurz als Kopf, Herz und Bauch bezeichnet. Die Menschen nutzen diese Zentren ganz unterschiedlich. Ein Herzmensch achtet auf Gefühle und will Gefühle empfangen, um sein Gegenüber verstehen zu können. Ein Kopf Mensch achtet auf Formeln und logische Zusammenhänge. Wenn in der Mediation, besonders in Beziehungskonflikten, Kopf und Herz Menschen zusammentreffen, liegt es nahe, dass sie einander nicht verstehen. Um ihre Äußerungen bestehen zu können, bedarf es der Verstehensvermittlung. Der Mediator wird es nicht gelingen, die eine Sprache in die andere zu übersetzen, wenn er die unterschiedlichen Kommunikationsebenen und Denkweisen nicht herausführen kann. Wenn der Mediator die Denk- und Kommunikationsebene nicht erkennt wird in die Verstehensvermittlung zumindest nicht vollständig gelingen. Das erkennende Kommunikationsebenen ist eine Kompetenz, die dem Mediator zu unterstellen ist. Es ist deshalb von einem Mediationsfehler auszugehen, wenn er sich nicht auf die Ebenen einlassen kann.
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Arthur Trossen |
479
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Lösungsalternativen werden nicht angeboten
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schlechter Stil
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Die aus dem Harvard-Konzept stammende Idee der Mediation erwartet, dass die Parteien zwischen (mehreren) Lösungsoptionen wählen können. Die WATNA/BATNA Instanz gibt dem Mediator auf, Lösungsalternativen auch mit Beratung von außen zu ermöglichen.
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Arthur Trossen |