Jemand bezeichnet sich zu Unrecht als zertifizierter Mediator
- ID
- 560
- Bezeichnung
- Jemand bezeichnet sich zu Unrecht als zertifizierter Mediator
- Beschreibung
- Wer sich so bezeichnen darf, ergibt sich aus §5 Mediationsgesetz. Maßgeblich ist die Ausbildung iSd ZMediatAusbV. Eine Sanktion ist dort nicht vorgesehen. Sie ergibt sich aus allgemeinem Recht und kann als unlauterer Wettbewerb geahndet werden. Aus diesen Vorschriften ist sowohl ein Unterlassungs- wie ein Schadensersatzanspruch abzuleiten.
- Frage
- Problemlösung
- Premium
- Relevanz
- Erstellt
- Freitag November 11, 2016 03:12:34 CET
von Trossen Arthur