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Jemand bezeichnet sich zu Unrecht als zertifizierter Mediator

ID
560
Bezeichnung
Jemand bezeichnet sich zu Unrecht als zertifizierter Mediator
Beschreibung
Wer sich so bezeichnen darf, ergibt sich aus §5 Mediationsgesetz. Maßgeblich ist die Ausbildung iSd ZMediatAusbV. Eine Sanktion ist dort nicht vorgesehen. Sie ergibt sich aus allgemeinem Recht und kann als unlauterer Wettbewerb geahndet werden. Aus diesen Vorschriften ist sowohl ein Unterlassungs- wie ein Schadensersatzanspruch abzuleiten.
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Erstellt
Freitag November 11, 2016 03:12:34 CET
von Trossen Arthur