Die Kompetenzen der und in der Mediation
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Qualität Mediationskompetenz Verfahrenskompetenz Mediatorenkompetenz Ausbildungskompetenz Berufskompetenz
Worum es geht: Es wird oft von einer mediativen Kompetenz gesprochen, nicht von der Kompetenz des Mediators. Sie ist sicherlich auch gement. Ganz allgemein soll damit jedoch die Vermittlungskompetenz gemeint sein, die auch in anderen Situationen gefragt sein mag. Die Frage nach der Kompetenz spielt in der Mediation eine wichtige Rolle. Ganz besonders, wenn es um die Frage der Qualität und der Ausbildung geht. Wir wollen genau hinschauen, welche Anforderungen an die Kompetenzen des Mediators zu stellen sind und wie sie sich bemerkbar machen.
Einführung und Inhalt: Das Wort Kompetenz wird leichtfertig benutzt. Nicht immer steckt eine Kompetenz dahinter. Deshalb soll zunächst geklärt werden, was aich genau hinter dem Begriff verbirgt.
Was bedeutet Kompetenz überhaupt?
Definitionsgemäß gelten Personen als kompetent, die auf der Grundlage von Wissen, Fähigkeiten und Fertigkeiten aktuell gefordertes Handeln neu generieren können.1 Wer das kann, ist geübt und hat verstanden. Er kann sein Wissen kreativ umsetzen. Das führt zu der Frage, welches Wissen er denn überhaupt benötigt, um eine Mediation kompetent durchführen zu können. Mit dieser Frage setzt sich der Beitrag Wissensgrundlagen auseinander. Sie orientiert sich an der gewünschten Graduierung, was wieder dazu führt, dass es Kompetenzunterschiede gibt. Die an die Graduierung gekoppelte Kompetenz wird in dem Beitrag Qualifikation aufgeschlüsselt.
Wissensgrundlagen Qualifikation
Keineswegs beschränkt sich die Kompetenz eines Mediators nur auf das Know how, also auf das auf die Qualifikation ausgerichtete Wissen und eine damit verbundene Erfahrung, wie das Wissen im konkreten Anwendungsfall umzusetzen ist. In einem professionellen Kontext kommen noch die Effizienz der Umsetzung und die Reproduzierbarkeit hinzu, die eine Refektiertheit und ein berufliches Ethos einschließen. Es kommt auf das Gesamtpaket an.
Der erste Anhaltspunkt, um der geforderten Kompetenz des Mediators auf den Grund zu gehen, findet sich im Mediationsgesetz. Dort wird das erforderliche Leistungsvermögen eines zertifizierten Mediators nach §5 Abs. 1 Mediationsgesetz an der Sachkunde ausgerichtet. Welche Sachkunde erforderlich ist, orientiert sich an den mit der Ausbildung vermittelten, theoretischen Kenntnissen und darauf bezogenen praktischen Erfahrungen. Im Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz vom 04.08.2010 zum Gesetz zur Förderung der Mediation und anderer Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung wird die Sachkunde mit der Kernkompetenz des Mediators gleichgesetzt.2 Die Ausbildungsverordnung bildet dafür den Maßstab. Sie beschreibt zumindest das für die so definierte Kernkompetenz erforderliche Wissen. Die Gleichsetzung von Sachkunde und Kernkompetenz erfolgte ohne weitere Begründung. Somit drängt sich die Frage auf, ob die gesetzlichen Regelungen auch nur annähernd genügen, um die Kompetenz zu beschreiben, die zur Durchführung einer Mediation erforderlich ist. Ein Hinweis darauf, dass dies nicht der Fall sein kann, liefern die EU-Direktive3 und der bereits erwähnte Referentenentwurf zum Mediationsgesetz,4 indem dort nur von Mindestanforderungen die Rede ist.
Es ist nicht nur für den Kunden wichtig, die (geforderte) Kompetenz des Mediators (korrekt) einschätzen zu können. Die Frage wird für ihn spätestens dann relevant, wenn es darum geht, den zum Fall passenden Mediator auszuwählen. Die Einschätzung der Kompetenz hilft auch dem Mediator bei der Angebotserstellung und der Durchführung der Mediation. Letztlich ist sie auch ein Kriterium, an dem sich die Anforderungen für die Ausbildung messen lässt. Das ist Grund genug, sich näher mit der Kompetenz oder besser gesagt den korrespondierenden Kompetenzen der und in der Mediation zu befassen. Die Mediationskompetenz wäre unvollständig beschrieben, wenn sie nur auf den Mediator abstellt. Eine differenzierte Betrachtung führt zu folgender Unterscheidung:
Die Mediationskompetenz
Die Fähigkeiten, die das Verfahren der Mediation von sich aus vorhalten kann
Die Fähigkeit des Mediators, die Fähigkeiten der Mediation für die Parteien nutzbar zu machen.
Die Fähigkeit des Mediators, die Fähigkeiten der Mediation im beruflichen Kontext einzusetzen.
Die Fähigkeit zur Kompetenzausbildung.
Die Auffächerung der Kompetenzen mag ungewöhnlich erscheinen. Definitionsgemäß bindet sich das Wissen und die Fähigkeit doch nur an Personen. Wie kann es dann eine Kompetenz geben, die dem Verfahren selbst zugeschrtieben wird? Die Mediation selbst kann doch nichts wissen. Sie kann auch nicht handeln. Wie kann sie dann kompetent sein? Die Frage beantwortet sich mit dem Flow, den die Mediation aus sich heraus erzeugen kann und der aus sich selbst heraus wirkt. Wenn die Kompetenz des Mediators darin besteht, die Mediation zur Wirkung zu bringen, deutet sich an, dass er die Fähigkeiten des Verfahrens genau kennen muss, um die Mediation zur Wirkung zu bringen.
Dass die Mediation oder genauer gesagt ihr Verlauf einen Einfluss auf die Fähigkeiten des Mediators nimmt, soll das folgende Beispiel belegen:
Die Kompetenz des Mediators erschöpft sich keinesfalls in einer versiert angewendeten Technik oder in dem sturen Abspulen der Mediationsphasen. Seine Kompetenz kommt erst dann zur Geltung, wenn er sein Tun in die Logik der Mediation einbindet. Um das Wechselspiel zwischen dem Vorgehen des Mediators und den Möglichkeiten der Mediation besser herausstellen zu können, werden die Komponenten der Verfahrenskompetenz und die Komponenten der Mediatorenkompetenz getrennt aufgeführt.
Verfahrenskompetenz
Auch wenn es schwer fällt, den Begriff Kompetenz auf ein Konstrukt zu beziehen, das selbst nicht handeln kann, verfügt die Mediation doch über eine Fähigkeit, die aus sich heraus eine Wirkung entfaltet.
Die besondere Fähigkeit der Mediation besteht darin, die Lösungshindernisse aus dem Weg zu räumen, damit die Gedanken der Parteien in eine konstruktive Richtung gelenkt werden. Wenn die Parteien dem von der Mediation vorgegebenen Gedankengang folgen, entwickelt das Verfahren eine Dynamik, die in einen Flow hineinführt. Weiterhin besitzt die Mediation eine nicht zu unterschätzende Fähigkeit zur Selbstregulierung. Mithin lässt sich die Kompetenz des Verfahrens mit drei wesentlichen Merkmalen charakterisieren:
- Prozessausrichtung
- Gedankenführung
- Selbstregulierung
An diesen Merkmalen lässt sich die Genialität der Mediation ausmachen, was sicher noch näher zu begründen ist.5 Es ist wichtig, die Ausrichtung der Mediation und ihre Eigendynamik zu erkennen, damit sie ihre eigentümliche Wirkung entfalten kann. In dem Verständnis der kognitiven Mediationstheorie zumindest ist die Mediation ein Konstrukt, das sich auf die Komplexität der Lösungsfindung einlassen kann, und eine Emergenz herstellt. Dafür bedient sie sich funktionaler, prozessimmanenter Einheiten, die erst mit der korrekten Zusammenführung unter Beachtung der Mediationslogik ihre Wirkung entfalten können.
Mediatorenkompetenz
Weil die Mediation selbst nicht handeln kann, bedient sie sich eines männlichen oder weiblichen Mediators, dessen Aufgabe darin besteht, die Mediation zur Entfaltung zu bringen. Es ist also die Mediation die Lösung herbeiführt. Der Mediator macht sie möglich. Mit dieser Abgrenzung werden Aussagen über die Kompetenz des Mediators erst möglich.
Die Definition der persönlichen Kompetenz legt insgesamt drei unterschiedliche Komponenten offen, die dazu beitragen, die Mediatorenkompetenz mit Inhalt zu füllen und zu konkretisieren. Die drei Komponenten sind:
- Wissen
- Fähigkeit
- Fertigkeit
Mit der Fertigkeit wird das Können beschrieben, die zur Umsetzung des Wissens erforderlich ist. Sie ist erreicht, wenn sich ein intuitives Denken innerhalb der Prozesslogik etabliert hat. Die Fertigkeit basiert auf Talent, womit die Fähigkeit angesprochen wird und auf Übung, womit die Erfahnrung angesprochen wird. Was genau dfie Kompetenz des Mediators ausmacht ergibt der Beitrag über die Mediatorenkompetenz.
Berufs- oder Dienstleistungskompetenz
Es wurde bereits darauf hingewiesen, dass der Begriff Mediator einerseits eine Funktion (also seine Rolle im Verfahren) und andererseits eine Berufsbezeichnung darstellt.6 Die Beschreibung der Fähigkeiten des Mediators konzentrieren sich aber trotzdem ganz überwiegend auf die Fähigkeit zur Durchführung des Verfahrens. Diese Fähigkeit relativiert sich, wenn sie einen Bezug zur Erwerbstätigkeit hat. Dann stehen nicht nur das Verfahren, sondern auch der Erweb im Vordergrund. Jetzt geht es nicht nur darum, eine Mediation abzuwickeln. Jetzt spielen die Effizienz der Umsetzung und die Reproduzierbarkeit eine wichtige Rolle und das berufliche Ethos, die Mediation nur dann anzubieten, wenn der Fall geeignet ist und von dem Hintergrundwissen des Mediators gedeckt ist. Mit der Berufskompetenz soll die Fähigkeit und Fertigkeit des Mediators in der beruflichen Umsetzung der Mediation beschrieben werden.
Ausbildungskompetenz
Die Ausbildung soll die zur Durchführung der Mediation erforderliche Kompetenz vermitteln. Geht das überhaupt? Ohne die Mitwirkung des Auszubildenden wird das kaum möglich sein. Die Ausbildung ist deshalb ein außerordentlich interaktiver Prozess, der sich nicht nur auf eine Wissensvermittlung beschränkt. Im Vordergrund steht die Befähigung. Um sie zu ermöglichen, muss die Ausbildung selbst eine Kompetenz nachweisen. Das ist mit dem Begriff der Ausbildungskompetenz gemeint. Die Ausbildungskompetenz bemisst sich an den Qualitätsanforderungen der Ausbildung. Sie soll dem auszubildenden Mediator die Kompetenz vermitteln, selbst eine Mediation durchzuführen. Damit wird die Kompetenzausbildung angesprochen. Die Komponenten der Ausbildungskompetenz greifen diese Unterscheidung auf:
- Kompetenzausbildung
- Ausbildungsqualität
Das eine ergibt das andere. Die Auseinandersetzung mit den Anforderungen der Ausbildungsqualität nimmt in Wiki to Yes einen großen Raum ein. Sie finden den Zugang zu diesem Thema aber auch über die Frage der Kompetenzausbildung. Denn sie ergibt die Anforderungen an die Ausbildungsqualität.
Bedeutung für die Mediation
Oft wird die Haltung als wesentliches Kompetenzmerkmal beschrieben. Wenn damit die geistige Einstellung, die Einnahme der Metaebene und die Verwirklichung des mit der Mediation zu ermöglichenden Erkenntnisprozesses gemeint ist, handelt es sich ganz sicher um eine wesentliche Kompetenz, die Wissen, Verständnis (Verstehen) und Erfarung erfordert. Präziser wird der Begriff erst, wenn er sich auf die Anforderungen der Mediation bezieht und diese als Voraussetzung, nicht als Konsequenz der Haltung betrachtet. Man sollte bei der Haltung also immer den konkreten Bezug zur Mediation hinterfragen.
Wissen, Fähigkeit und Fertigkeit sind ohne weiteres erlernbar. Wichtig ist, die Mediation zu verstehen. Um die Mediation auch professionell anwenden zu können, ist eine nachhaltige Übung unerlässlich.
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Alias: Wesensverwirklichung, Kompetenz, mediative Kompetenz
Siehe auch: Selbstregulierung, Mediatorenkompetenz, Mediationskompetenz, Sachkunde
Diskussion: Forumsbeitrag Mediationskompetenzen