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Die Informationsverarbeitung

Wissensmanagement » Diese Seite gehört zum Fachbuch Mediation in der Wiki-Abteilung Wissen. Sie befinden sich auf einer Themenseite, die dem Kapitel Handhabung der Rubrik Eigenschaften des Buchabschnitts Systematik zuzuordnen ist.

Handhabung Lösungsweg Gespräch Informationsverarbeitung Information Metainformation Dimension

Worum es geht: Im Grunde ist jedes Verfahren ein Prozess der Informationsverarbeitung. Erst die Summe der dort zusammengetragenden Informationen ergibt das Bild, das die Entscheidung des jeweiligen Verfahrens benötigt. Die Mediation geht weiter. Sie setzt auf den Puzzle-Effekt, der ein umfassendes Bild herstellt. Die Information sind der mit den Puzzlesteinen zu vergleichende gedankliche Baustein, der nur dann ein stimmiges Bild ergibt, wenn er korrekt zusammengesetzt wird. Wie sind Informationen zu behandeln, damit das gelingt?

Einführung und Inhalt: Dieser Beitrag setzt sich mit der Verarbeitung der Information in den unterschiedlichen Verfahren auseinander und mit den generellen Anforderungen an die Informationsverarbeitung. Eine speziellere Sicht auf den Umgang mit Informationen in der Mediation lesen Sie in dem Beitrag Informationen in der Rubrik Methodik des fachbuchs.

Was ist eine Information?

Die Informationstheorie1 sieht in der Information das Wissen, das ein Absender einem Empfänger über einen Informationskanal vermittelt. 2 Sie ist von der Informationsverarbeitungstheorie zu unterscheiden. Im Mittelpunkt steht die Information.

Der Sprachgebrauch versteht unter einer Information zunächst die Unterrichtung über eine bestimmte Sache. Eine mündliche oder schriftliche Mitteilung, die jemanden über etwas in Kenntnis setzt, den Gehalt einer Nachricht, die aus Zeichen eines Kodes zusammengesetzt ist oder schlicht eine Auskunft.3

Im hier verstandenen Sinn ist die Information die auf das Verfahren und die Parteien bezogene, zu seiner Zweckerreichung vermittelte oder unterlassene Mitteilung von Inhalten, die in der Zusammenführung, Auswertung und Kombination zu dem im Verfahren vorausgesetzten Ergebnis beitragen. Jedes Verfahren stellt eine Entwicklung dar. Es steht für eine Veränderung. Es wird mit Informationen beschickt, um nach deren Verarbeitung und Verwertung ein Ergebnis, bestehend aus neuen Informationen herbeizuführen. So wie die Verfahren unterschiedliche Zwecke und Ziele verfolgen, unterscheiden sie sich auch im Umgang mit der Information. Informationen umfassen Mitteilungen über alle verfahrensrelevanten Fragen. Sowohl die Erfassung wie die Verarbeitung der Informationen erfolgt gemäß der verfahrenstypischen Handhabung. Der Vorgang, wie Informationen in den verschiedenen Verfahren verarbeitet werden, determiniert den möglichen Erkenntnisgewinn.

Übersicht Informationsschwerpunkte

Verfahren Vorgabe Erhebung Verwertung
Gericht Entscheidungsentwurf Beibringungsgrundsatz Tatbestandsabhängig
Schlichtung verfahrensabhängig parteiseitig Lösungsabhängig
Mediation nicht erforderlich gemeinsam Konflikt- und nutzenabhängig

Informationsverarbeitung Streitentscheidung

Die streitentscheidenden Verfahren fokussieren die Entscheidung.

  1. Zuständigkeit:Zuständig für die Informationsverarbeitung sind der Richter oder der Schlichter.
  2. Informationsradius:Weil das Ergebnis des Gerichtsverfahrens ein Rechtsentscheid ist, beschränken sich die verwertbaren Informationen auf den Sachverhalt (Fakten), Gesetze und Rechtsfolgen.
  3. Vorarbeiten:Weil das Verfahren mit einem Antrag beginnt, müssen die Parteien im Vorfeld das Problem und die zu entscheidende Rechtsfrage aufgearbeitet haben. Der Inhalt des Antrages ist vorgeschrieben. Er enthält alle für die Entscheidung relevanten Angaben.
  4. Beibringung:Wegen des Beibringungsgrundsatzes sind die Parteien dafür verantwortlich, alle erforderlichen Informationen selbst einzubringen. Die Unterlassung führt zu Rechtsnachteilen und erhöht das Risiko, den Prozess zu verlieren. Außer den Fakten und Rechtsfragen werden keine Informationen verarbeitet.
  5. Beschaffungsformat:Ausschließlich schriftlich. Mündliche Informationen werden protokolliert. Was nicht verschriftlicht ist, kann nicht verwertet werden.
  6. Verarbeitungsmethode: Subsumtion, Vergleich des Lebenssachverhaltes mit dem normierten Sachverhalt, der die Rechtsfolge als Lösung ergibt.
  7. Tilgungen: Konfrontation und Null-Summen-Spiel veranlassen die Parteien, den Gegner Informationen vorzuenthalten, um selbst einen Informationsvorsprung zu bekommen. Die Formalisierung erlaubtes, den Konflikt hinter dem Problem unausgesprochen zu lassen.

Informationsverarbeitung Streitvermittlung

Hier handelt es sich um einvernehmliche Verfahren. Prototypen sind die Schlichtung und die Mediation. Die Informationen werden unterschiedlich verarbeitet. Die Kennzeichen sind:

Schlichtung

  1. Zuständigkeit: Zuständig für die Informationsverarbeitung sind der Schlichter und die Parteien. Der Verarbeitungsscherpunkt könbnte beim Schlichter liegen.
  2. Informationsradius: Welche Informationen wie einzubringen sind, hängt von den vorgegebenen Lösungen und der Bewertung der dazu führenden Fakten und Argumente ab. Der Informationsradius kann jedoch auch erweitert werden.
  3. Vorarbeiten: Wenn das Verfahren mit einem Antrag beginnt, sind Vorarbeiten erforderlich, mit denen die Lösung vorgestellt und begründet wird.
  4. Beibringung: Was beizubringen ist wird abgestimmt. Für die Beibringung sind die Parteien verantwortlich
  5. Beschaffungsformat: Überwiegend schriftlich. Mündliche Informationen werden protokolliert, um den Schlichterspruch begründen zu können.
  6. Verarbeitungsmethode: Argumentation und Bewertung der Argumente und Fakten
  7. Tilgungen: Informationen können (weil nicht zum Thema gehörend) weggelassen werden.

Mediation

  1. Zuständigkeit: Zuständig für die Informationsverarbeitung sind die Parteien. Der Mediator selbst verarbeitet keine Informationen außer denen, die den Verfahrensablauf betreffen und die den Parteien helfen, selbst die gebotenen Schlussfolgerungen zu ziehen.
  2. Informationsradius: Alles, was mit dem Konflikt im Zusammenhang steht. Es gibt keine Grenzen.
  3. Vorarbeiten: Nicht erforderlich und nicht einmal gewünscht, damit die Bestandsaufnahme gemeinsam erarbeitet werden kann
  4. Beibringung: Was beizubringen ist wird abgestimmt. Für die Beibringung sind die Parteien verantwortlich. Wie mit fehlenden Informationen umzugehen ist, stimmen die Parteien (mit dem Mediator) ab.
  5. Beschaffungsformat: Ausschließlich mündlich. Es gibt kein Protokoll.
  6. Verarbeitungsmethode: Dimensionierung. Informationen werden anhand ihrer Metainformation qualifiziert und dem Fall oder Verfahren zugeordnet. Die mediative Informationsverarbeitung wird im Beitrag Informationsmanagement beschrieben.
  7. Tilgungen: Auslassungen werden aufgedeckt. Relevanz und Bedeutung werden hinterfragt.

Die Informationsverarbeitungstheorie

Die prozessuale Informationsverarbeitung wird von der individuellen Fähigkeit, Informationan anzunehmen, zu reflektieren oder zu reproduzieren überlagert. Die Informationsverarbeitungstheorie beschreibt die psychologische Komponente der Informationsverarbeitung. Sie basiert auf der Grundannahme, dass Menschen Informationen verarbeiten, anstatt nur auf Reize zu reagieren. Die Informationsverarbeitungstheorie beschreibt einen neuronalen Prozess, dem folgende Sequenz zugrunde liegt:

Aufnahme, Verarbeitung, Weitergabe  


Dieser Prozess bildet eine weitere Struktur in der Mediation ab, die sich auf die Wahrnehmung (Informationsaufnahme oder Input), das Denken (Informationsverabeitung) und die Kommunikation (Informationsweitergabe als eine Form der Informationsausgabe bzw des Outputs) erstreckt. Der neurale Prozess ist sehr von der Gedächtnisleistung abhängig und davon, auf welchen Informationsspeicher zugegriffen wird. Die mentalen Bereiche der Informationsspeicher werden aus dem sensorischen Speicher, dem Arbeits- oder Kurzzeitgedächtnis und dem Langzeitgedächtnis gebildet. Jeder Bereich entwickelt mentale Strategien, um die Information zur Steigerung der Wirksamkeit des Denkens und zur Entscheidung über das Behalten zu verwenden. Entscheidend ist, dass die aufgenommene Information jenseits der damit bereits einhergehenden Einschränkungen und abhängig von der Fokussierung in ein neuronales Netz von Informationen eingebunden wird, die in dem ein oder anderen Gedächtnis bereits hinterlegt und bewertet wurde. Letztlich entscheidet diese Einordnung über den Gehalt der Information und ihre Bedeutung.4

Es geht um die soziale Informationsverarbeitung. In einer sozialen Situation arbeitet unser Gehirn auf Hochtouren. Dieses Youtube-Video Das Video veranschaulicht sehr eindrucksvoll wie welche Informationen im Gehirn verarbeitet werden.

Bitte beachten Sie, dass es sich bei dem Video um ein bei Youtube (Google) hinterlegtes Video handelt. Was das bedeutet, erfahren Sie in der Datenschutzerklärung. Eintrag im Videoverzeichnis erfasst unter Soziale Informationsverarbeitung

Bedeutung für die Mediation

Vielleicht ist es treffender, im Fall der Mediation von einer Gedankenverarbeitung statt von einer Informationsverarbeitung zu sprechen. Weil die Informationen jedoch auch Gedanken vermitteln, findet in jedem Fall auch eine Informationsverarbeitung statt. Das Wissen über die Verarbeitungsprozesse hilft dabei, die Informationen in einer Art und Weise anzubieten, dass sie verarbeitet werden können. Die Aufgabe der Mediation besteht nun darin, die Gedanken zu befreien. Oft ist es nur mit dem durch die Mediation bewirkte Umdenken möglich, die zur Lösung fhrenden Erkenntnisse zu vermitteln. Die einzubringenden Informationen beziehen sich auf einen Erkenntnisprozess, der sich an der Mediationslogik orientiert. Er bewältigt die Komplexität so weit wie möglich, weshalb Informationen auch jenseits des Problems einbezogen werden. Die maßgebliche Technik, die den umfassenden Verarabeitungsprozess ermöglicht und dazu beiträgt, wirklich alle Informationen zugänglich zu machen, ist das Dimensionieren in Kombination mit dem Loopen. Indem die Informationen in die Strukturen der Mediation eingebunden werden, ermöglichen sie Einsichten und Erkenntnisgewinne, mit denen die Parteien in die Lage versetzt werden, selbst eine Lösung zu finden. Weil ein Erkenntnisprozess auch virtuell abgewickelt werden kann, lassen sich mediationsrelevante Informationen und Erkenntnisse auch in anderen Verfahren verwerten. Eine Anleitung dafür liefert die integrierte Mediation.

Hinweise und Fußnoten
Bitte beachten Sie die Zitier - und Lizenzbestimmungen
Bearbeitungsstand: 2024-03-18 15:00 / Version 44.

Siehe auch: Informationsmanagement
Prüfvermerk: -


Based on work by Arthur Trossen und anonymous contributor . Last edited by Arthur Trossen
Seite zuletzt geändert am Donnerstag März 28, 2024 10:44:12 CET.

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