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Der mediative Rahmen

Wissensmanagement » Diese Seite gehört zum Fachbuch Mediation in der Wiki-Abteilung Wissen. Sie befinden im Kapitel Rahmen das dem 4. Buchabschnitt Mediationsprozess direkt zugeordnet wird. Beachten Sie auf dieser Gliederungsbene bitte auch:

Prozess Rahmen Wegmarken Struktur Gegenstand Position Strategie Zeit

Worum es geht: Es geht um die grundlegende Frage, in welchem prozessualen Rahmen die Mediation stattfinden kann und welche Dependenzen sich daraus ergeben. Der mediative Rahmen stellt die prozessualen Anforderungen her, die eine Mediation benötigt, um erfolgreich zu sein. Der prozessuale Rahmen kann auf verschiedenen Ebenen gebildet werden. Die Containertheorie kommt dieser Anforderung entgegen, weil sie es erlaubt, die Mediation nicht nur als ein Mediationsverfahren nach dem Mediationsgesetz, sondern auch als einen virtuellen Prozess abzuwickeln. Sie stellt die Voraussetzungen her, die Verknüpfungen und Kombinationen erlauben, sodass sie auch in anderen Verfahren und Vorgängen zur Anwendung kommen.

Einführung und Inhalt: Sowohl die Abgrenzung wie die Kombinationsmöglichkeit von Verfahren ist ein Bedürfnis, das dem Umgang mit Verfahren bei der Konfliktbeilegung entgegen kommt. Die Verfahren halten sich für allkompetent und meinen, den Konflikt alleine auflösen zu können. Tatsächlich besitzt keines der Verfahren eine solche Allkompetenz, auch nicht die Mediation. Das ist der Grund, warum die Mediation auch als eine hinkende Dienstleistung beschrieben wird. Wenn die Verfahren wie ein Container anzusehen sind, besteht ein Bedarf und die Möglichkeit, die Container so weit aufzufüllen, bis sie die volle Wirkung der Konfliktbeilegung erreichen.

Das Verfahren als Container

Das Verfahren stellt lediglich ein Ausschnitt der Konfliktbearbeitung dar, der sich wie ein Container innerhalb der Konfliktverfahrenslandschaft verhält. Der Container bestimmt den Rahmen, in dem sich die Verfahrensbeteiligten bewegen können. Er ist mit dem Verfahrensrecht gleichzusetzen. Die Metapher des Containers veranschaulicht, dass und wie Methoden und Techniken im Verfahren zur Anwendung kommen. Ist der Container groß genug, passen auch die Methoden und Werkzeuge der Mediation hinein.

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Der Verfahrenscontainer wird durch die Rahmenbedingungen und die dadurch vorgegebenen Abläufe definiert. Bei einem Mediationsverfahren ist der Mediationscontainer passend auf die Methoden zugeschnitten, die der Container enthält.

Rahmenbedingungen
die Rahmenbedingungen ergeben sich in der Mediation i.S.d. Mediationsgesetzes aus dem Vertrag, der dem Mediationsgesetz entsprechen muss. Bei dem Güterichterverfahren ergeben sich die Rahmenbedingungen aus dem Verfahrensgesetz und der methodisch korrekten Anwendung der Mediation. Bei dem erweiterten Mediationsradius, der die materielle Mediation einschließt, ergeben sich die Rahmenbedingungen aus dem zugrunde liegenden Auftrag, wie zum Beispiel der Rechtsberatung oder der Therapie, und der methodisch korrekten Umsetzung der Mediation, soweit sie den rechtlichen Rahmenbedingungen des Auftrages nicht zuwiderläuft.
Verfahrensabläufe
die Abläufe werden unabhängig von den Rechtsgrundlagen im Gesetz nicht explizit vorgegeben. Das Mediationsgesetz überlässt es zwar dem Mediator, sich zu vergewissern, dass die Parteien den ablaufende Grundsätze der Mediation verstanden haben. Es regelt allerdings nicht um welche Abläufe und Grundsätze es sich dabei handelt. Hierfür ist wieder die Methode zuständig.

Containertheorie 

Anforderungen für die Mediation

Damit die Mediation methodisch korrekt durchgeführt werden kann, muss der Rahmen (Container) bestimmte Anforderungen erfüllen.

Beispiel 11581 - Um die Mediation im Güterichterverfahren zu ermöglichen, hat der Gesetzgeber beispielsweise die Entscheidungspflicht des Richters aufgehoben. Er hat den Güterichter eingeführt, der die Mediation methodisch anwenden soll. Er besitzt deshalb keine Entscheidungsgewalt. Der Gesetzgeber ging davon aus, dass die fehlende Entscheidungsbefugnis eine unverzichtbare Bedingung für die methodische Anwendung der Mediation sei.


In jedem Fall muss der durch das Verfahren gesetzte Rahmen dazu beitragen, die Mediationslogik zu verwirklichen. Wenn das Verhandeln innerhalb eines anderen Containers (wie etwa dem Güterichterverfahren) als Mediation bezeichnet werden soll, muss es alle Merkmale der Mediation aufweisen. Anderenfalls wäre die Vorgehensweise nur eine Schlichtung oder eine Verhandlung mit mediativen Elementen. Der Mediationscheck gibt Anhaltspunkte dafür, wann ein Verhandeln als Mediation zu indentifizieren ist.

Geeignetheit Formular: Mediationscheck

Die Mediation ist ein informelles Verfahren (Gespräch), das gegebenenfalls eines besonderen Schutzes bedarf. Strategisch muss es von der Konfrontation getrennt werden. Es muss eine Metaebene etabliert werden können, die sich außerhalb des Streitsystems etabliert. Der Rahmen muss so gestaltet sein, dass sich das Wesen der Mediation verwirklichen kann.

Prozesslogik

Ob die Mediation als Methode in einen anderen Container hineinpasst, hängt davon ab, dass die Summe der eingebrachten Methoden dem Wesen der Mediation entspricht. Ausschlaggebend ist, dass sie den mediativen Erkenntnisprozess verwirklichen können.

Gegenstand als Inhalt

In jedem Verfahren wird ein Gegenstand bearbeitet. Um welchen Gegenstand es sich handelt, hängt vom Verfahren ab. Nicht immer deckt sich der Gegenstand mit dem Konflikt. Oft ist er aber Teil eines Konfliktes. Die Mediation erarbeitet den Gegestand des Verfahrens innerhalb der Mediation mit der Bestandsaufnahme. Der Gegenstasnd wird am Konflikt ausgerichtet. Die Mediation erwartet die Suche nach einer Lösung, mit der sich ein Widerspruch (Problem, Dilemma, Konflikt) auflösen lässt. Dabei ist der Mediationsgegenstand vom Streitgegenstand und gegebenenfalls vom Gegenstand des Konfliktes zu unterscheiden.

Themenlogik

Der Gegenstand beschreibt, WAS behandelt wird. Das Verfahren hingegen beschreibt, WIE das Was zu behandeln ist. Man könnte das Verfahren als eine vorgefertigte Toolbox ansehen, die den Weg und die Behandlungsweise mehr oder weniger präzise vorgibt. Bei einem informellen Verfahren, wie es die Mediation darstellt, gibt es dabei sicher mehr Spielräume als in einem formalisierten Verfahren, wie etwa die Gerichtsverhandlung.

Was geschieht, wenn wir den Fokus wechseln und die den Verfahren übergeordnete Metaperspektive einnehmen und von dieser Perspektive aus beobachten, wie welche Werkzeuge zu welchem Ergebnis führen? Aus der Metaperspektive erkennt man schnell:

 Merke:
Leitsatz 4121 - Entscheidend ist nicht die Verpackung (der Rahmen), sondern der Inhalt (was drin ist).

Das Verfahren will etwas bewirken. Was es bewirkt, ist eine Frage der Schwerpunktssetzung.

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Um diesen Zusammenhang sichtber zu machen und um die Wirkung innerhalb des Prozesses ablesen zu können, legen wir eine Mediationslogik zugrunde, so dass sich nicht nur eine Orientierung herstellt, sondern auch eine Navigation innerhalb der Verfahren und über die Verfahren hinaus ermöglicht wird. Die Matrix wird aus der Mediation abgeleitet, die sich wie ein Superverfahren präsentiert, das alle Verfahrensmerkmale vollständig nachweisen kann.1 Die Herleitung der einzelnen Schritte und die Zusammenfügung der funktionalen Elemente ergibt sich aus der kognitiven Mediationstheorie. Die Zusammenführung der Elemente erfordeert eine systemische Sicht auf die Mediation.

Der Gesprächsrahmen

Von dem Container ist der Gesprächsrahmen zu unterscheiden. Bei der Festlegung des Gesprächsrahmens fließen nicht nur rechtliche Grenzzsetzungen ein, sondern auch faktische, wie z.B. ein Zeitlimit, die Örtlichkeit, die personelle Ausstattung der Parteien usw. Weil die Mediation gesprächsorientiert ist, sollte der Gesprächsrahmen so unterstützend wie möglich gestaltet werden und einen geschützten Raum abbilden. Die Ausgestaltung des Containers (des Verfahrens) kann dabei behilflich sein.2

Das Verfahren als Gespräch 

Verfahrenslogistik

Wenn wir auf die Metapher der Schachtel zurückkommen und jedes Verfahren als einen Container betrachten, dann sehen wir die Vorgänge wie die Container in einem Hafen, die eine Logistik benötigen, damit sie sich nicht im Weghe stehen. Die Verfahrenslogistik erzwingt eine systemische Sicht auf die Verfahren. Es ist eine neutrale Sicht aus der Meta-Perspektive, die alle Vorgänge im Blick hat und deren Ziele und Wege abzustimmen versucht. Es gibt kein explizites Verfahren, das dazu in der Lage ist. Das Verfahrensauswahl kommt dem Vorgang nahe, beschränkt sich aber meist nur auf eine Momentaufnahme. Lediglich das Konzept der integrierten Mediation stellt eine solche Logistik zur Verfügung, indem sie die Mediation wie ein Superverfahren betrachtet und seine Logik als Navigationshilfe verwendet.

Bedeutung für die Mediation

Die Mediation ist ein explizit kommunikatives, verstandesorientiertes Verfahren.3 Im Mittelpunkt steht das Gespräch, das darauf angelegt ist, eine Verstehensvermittlung zu verwirklichen. Das Verstehen ist nicht an formale Regeln gebunden, wohl an Erkenntnisse. Die Mediations beschreibt den Weg der Erkenntnisgewinnung, sodass die Parteien am Ende selbst in der Lage sind, die Lösung zu finden.

Hinweise und Fußnoten
Bitte beachten Sie die Zitier - und Lizenzbestimmungen
Bearbeitungsstand: 2024-03-30 10:52 / Version 62.

Alias: Rahmenbedingung, Mediationscontainer
Siehe auch: Verfahren, Mediationsradius, Gesprächsrahmen
Literaturempfehlung: Trossen (un-geregelt)
Geprüft:

2 Bei einem hoch eskalierten Konflikt muss das Verfahren deutliche Grenzen setzen, um eine Exklave zur Konfrontation abbilden zu können. Siehe Strategie


Based on work by Arthur Trossen und Bernard Sfez und anonymous contributor . Last edited by Arthur Trossen
Seite zuletzt geändert am Montag November 18, 2024 13:07:39 CET.

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