Verhandlungsposition
Unter dem Begriff der Verhandlungsposition wird zum einen der Standpunkt angesprochen, den eine Verhandlungspartei vertritt. Zum anderen beschreibt der Begriff die Stellung (o.der Position) aus der heraus die Verhandlung von der Partei betrieben wird.
Standpunkt
Die Verhandlungsposition entspricht der Position, die eine Partei in der Mediation vertritt. Ihre Position stellt eine Verfahrensdimension, die der Forderung gegenüber der Gegenpartei entspricht. Sie wird mit Argumenten begründet und in das die Gegenforderung einschließende Thema überführt. Das Thema definiert den Mediationsgegenstand und bildet bereits den ersten Schritt zur Auflösung der Position, bzw. des damit vertretenen Standpunktes.
Stellung
Die Position aus der heraus in der Mediation verhandelt wird ergibt sich zunächst aus ihrer Rolle im Verfahren. Die Rolle entspricht der funktionalen Parteistellung. Aus ihr leitet sich die Funktion ab, mit der die Beteiligten der Verhandlung zugeordnet werden. Die Streitparteien beispielsweise können über den Streitgegenstand verfügen. Sie sind gegebenenfalls anderes einzubinden als die Konfliktparteien, die nicht über den Gegenstand verfügen können aber den Konflikt beeinflussen.
Die Rolle der Parteien ist von der des Mediators zu unterscheiden. Systemisch betrachtet ist der Mediator die personifizierte Metaebene. Diese Rolle wird ihm zumindest nach der kognitiven Mediatioonstheorie beigemessen.1 Weil der Mediator kein Entscheider oder Meinungsbildner ist, bekommen die Parteien eine sehr aktive Verhandlungsposition, die sie für die Verhandlungen und deren Ergebnis verantwortlich macht.
Auch die Prinzipien beeinflussen die Verhandlungspositionen der Beteiligten. Im Vordergrund steht der Grundsatz der Freiwilligkeit. Aus ihm lässt sich der Grundsatz des Verhandelns auf gleicher Augenhöhe ableiten. Gleiche Augenhöhe bedeutet, dass die Parteien den gleichen Verhandlungsrang und die gleiche Verhandlungsposition haben, mithin in etwa die gleichen Ausgangsbedingungen. Die gleiche Augenhöhe ist eine Bedingung, damit eine eigenverantwortliche Entscheidung zustande kommt, in der jede Partei die freie Entscheidung hat, sich der Gegenseite NICHT zu unterwerfen. Dies wiederum wird als eine Bedingung dafür unterstellt, dass die zu findende Entscheidung von allen Seiten akzeptiert werden kann.
Bedeutung für die Mediation
Es ist die Pflicht des Mediators, die Rollen der Parteien im Verfahren zu klären und festzulegen, damit sie sich adäquat verhalten können.2 Er hat weiterhin darauf zu achten, dass eine gleiche Augenhöhe besteht und dass er alles unternimmt, um sie herzustellen.3
Was tun wenn ...
- Es gibt zu viel Führung
- Der Mediator ignoriert das Machgefälle
- Die Parteien verhandeln nicht auf gleicher Augenhöhe
- Zwischen den Parteien besteht ein Machtgefälle
- Weitere Empfehlungen im Fehlerverzeichnis oder im Ratgeber
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Alias:Verhandlungsrang, Ausgangsbedingungen
Literaturhinweise:
Siehe auch: Führung, Augenhöhe, Machtgefälle
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