Kommunikationsebenen | Der Mediator muss immer alle Kommunikationsebenen wahrnehmen können und die Parteien gegebenenfalls auf einer Ebene halten, sodass sie nicht ständig die Ebenen wie im Hase und Igel-Spiel wechseln. |
Komplexität | Nur wenn die Komplexität (des Falles) gesehen und verstanden wird, lässt sich der Konflikt vollständig beilegen. Nur wenn die Komplexität (der Mediation) gesehen und verstanden wird, lässt sie sich vollständig zur Entfaltung bringen. |
Beziehungskonflikt | Bei einem Beziehungskonflikt geht es um die Auseinandersetzung über das Verständnis der Beziehung, was durchaus zu unterschiedlichen Interessen führen kann. Im Vordergrund steht jedoch die Beziehung nicht die sich daraus ergebenden Interessen. |
Die gelingende Kommunikation | Für eine gelingende Kommunikation sind immer zwei (alle Kommunikationsteilnehmer) verantwortlich. |
Konflikteigenschaft | Nur wer sich dem Konflikt stellt, kann ihn lösen. |
Konflikteigenschaft | Der Konflikt liefert eine Handlungsenergie, die zum Denken genutzt werden kann. |
Konflikteigenschaft | Der Konflikt gibt verdeckte Hinweise auf seine wahre Ursache. |
Konflikteigenschaft | Der Konflikt eröffnet unterschiedliche Perspektiven. Nur die Metaperspektive erlaubt den Überblick. |
Konflikteigenschaft | Die Symptome zeigen nicht die Ursache des Konflikts. |
Konflikteigenschaft | Der Konflikt will sich erhalten und entwickeln |
Konflikteigenschaft | Der Konflikt zeigt, wo etwas zu klären ist (Hinweis auf einen Widerspruch) |
Bereitstellung von Informationen | Wenn der Mediator Informationen zur Verfügung stellt, haftet er für die Richtigkeit der Information! |
Form des Mediationsvertrages | Ein Mediationsvertrag kann auch mündlich geschlossen werden. Nur der mit einem Notar geschlossene Mediationsvertrag muss schriftlich sein. Ungeachtet dessen wird bei einer professionell durchgeführten Mediation die Schriftlichkeit jedoch nahe gelegt. |
Über das Verhältnis zur Rechtspflege und zum Rechtsschutz | Die Mediation ist weder Rechtspflege, noch Rechtsschutz. Sie dient nicht der Wahrung des Rechts sondern der Verwirklichung von Interessen im Rahmen des Rechtes. |
Logiken der Mediation | Die Mediationslogik führt die Themenlogik, die Phasenlogik und die Konfliktlogik innerhalb der durch die Mediation vorgegebenen Strukturen zusammen. |
Streit- und Konfliktvermeidung | Widersprüche lassen sich nicht vermeiden, Streit durchaus. |
Medianden als Gesprächspartner | Medianden, also die Verhandlungsparteien, sind nur diejenigen Personen, die Träger von Rechten und Pflichten oder direkte Konfliktparteien sind. Bei juristischen Personen oder geschäftsunfähigen Parteien, die selbst nicht handeln können, sind nur die rechtlichen (oder gesetzlichen) Vertreter als Medianden anzusehen. |
Rechtsunterschiede zwischen Mediatorenbezeichnungen | Rechtlich betrachtet gibt es keinen Unterschied zwischen dem Mediator iSd § 5 Abs. 1 Mediationsgesetz und dem zertifizierten Mediator iSd § 5 Abs. 2 Mediationsgesetz! |
Einschätzung der Verfahrenskosten | Viel Streit, viel Verfahren |
Anderes Marketing | Die Mediation ist anders. Ihre Andersartigkeit muss auch bei der Vermarktung berücksichtigt werden. |