Die Mediationsausbildung
Wissensmanagement » Diese Seite gehört zum Fachbuch Mediation in der Wiki-Abteilung Wissen. Sie befinden sich auf der Titelseite des 10. Buchabschnitts, der sich mit der Ausbildung zur Mediation näher auseinandersetzt. Dem Abschnitt sind folgende Kapitel zugeordnet:
Mediationshandbuch Ausbildung Kriterien Inhalte Zertifikate Qualifikation
Worum es geht: Von der Sachkunde zur Kompetenz.
Wenn von der Mediationsausbildung die Rede ist, wird nicht immer klar, was damit genau gemeint ist. Geht es um die Ausbildung in Mediation oder geht es um die Ausbildung zum Mediator oder geht es um beides? Nicht immer geht es um eine Berufsausbildung, stets aber um eine Ausbildung in sozialer Kompetenz. Das 9. Buch im Wiki to Yes befasst sich mit allen Fragen zur Ausbildung, damit Sie sich für eine qualifizierte Ausbildung entscheiden können und verstehen, warum Sie eine Ausbildung benötigen und was davon zu halten ist.1
Die folgenden Kapitel sollen Ihnen helfen, sich ein Bild zu machen:
Was wird bei wem, warum und wie ausgebildet?
Inhalt Themen Zurück WeiterlesenDieser Teil des Buches soll lediglich einen Überblick geben und den Einfluss der Ausbildung auf die Mediation aufdecken.
Wegen des Umfangs und dem Bedarf zur Interaktion bei der Frage der Ausbildung, wird dieser Themenkomplex in einem eigenen Bereich in der Abteilung Akademie im Wiki vorgestellt.
Einführung und Inhalt: Ist die Ausbildung ein Qualitätsgarant der Mediation?
Die Aus- und Weiterbildung spielt sicher eine wichtige Rolle bei der Qualitätssicherung.
Sie ist aber kein Garant für eine kompetente Durchführung der Mediation. Warum sie das nicht sein kann, wird deutlich, wenn Sie sich näher mit der Problematik der Ausbildung zur Mediation auseinandersetzen. Den Ausgangspunkt dafür liefern die Ausbildungsvorschriften.
Regulierungen zur Ausbildung
Die Ausbildung ist in §5 Abs. 1 und 2 Mediationsgesetz erwähnt. Danach darf sich Mediator nennen, wer eine Ausbildung vorweisen kann. Im Umkehrschluss bedeutet das, jemand der keine Ausbildung hat, darf nicht als Mediator auftreten.2 Damit der Konsument nicht auf die unreflektierte Verwendung der Bezeichnung Mediator hereinfallen kann, verpfichtet § 3 Abs. 5 Mediationsgesetz den Mediator auf Verlangen der Parteien über seinen fachlichen Hintergrund, seine Ausbildung und seine Erfahrung auf dem Gebiet der Mediation zu informieren.3 Die Ausbildung zum Mediator ist nicht näher geregelt. Bindende Regelungen finden sich lediglich in der Ausbildungsverordnung für zertifizierte Mediatoren.4 Die Ausbildung ist eine Voraussetzung für die Befugnis zur Durchführung einer Mediation nach dem Mediationsgesetz.
Mediationsgesetz Ausbildungsverordnung Dienstleistungsbefugnis
Hintergründe zur Ausbildung
Nicht nur die Politik möchte die Ausbildung als Qualitätsgarant für die Mediation etablieren. Der Titel zertifizierter Mediator soll ein Gütesiegel sein, obwohl er nur eine Mindestanforderung bescheinigt. De facto besagt das frugale Gütesiegel nicht viel über die Kompetenz des Mediators aus. Nicht ohne Grund befreit ihn die Ausbildung nicht von der Informationspflicht des § 3 Abs. 5 Mediationsgesetz. Der Kunde soll sich also nach wie vor selbst ein Bild über die Kompetenz des Mediators machen können.
Selbstverständlich ist eine gute Ausbildung notwendig, um die Qualität einer Leistung sicherzustellen. Die Mediation lebt aus dem Mediationsverständnis heraus und bewegt sich in einem sozialen Umfeld. Es genügt also nicht, lediglich die Ausbildung zu regeln, um die Qualität der Mediation sicherzustellen. Auch der Konsument, die Politik und die Gerichte, die im Zweifel über Mediationsfehler zu entscheiden haben, müssen wissen, was die Qualität in der Mediation ausmacht.5 Das Wissen über die Qualität der Ausbildung hift nicht, wenn es darum geht eine mediationsfehlerfreie Tätigkeit zu vermitteln. Konsequent muss sich die Ausbildung also auch mit der Frage nach der Qualität der Mediation auseinandersetzen. Hierfür gibt es allerdings noch kein Gütesiegel.6
Motivation
Die Motivation hinterfragt den Zweck der Ausbildung. Sie kann aus ganz unterschiedlichen Motiven heraus erfolgen. Manchen geht es darum, ihre soziale Kompetenz zu verbessern. Andere wollen eine Berufsqualifikation erwerben und wieder anderen kommt es schlicht und einfach nur darauf an, einen weiteren Titel führen zu können. Mithin haben sich die Auseinandersetzungen zur Ausbildung auf mindestens drei ganz unterschiedliche Motive einzulassen, die zu ganz unterschiedlichen Erwartungen führen, auf die hier kurz einzugehen ist:
Inzwischen ist der Mediator ein etablierter Beruf. Er wird sogar als solcher bei der Agentur für Arbeit gelistet, wenn er dort auch eher als Schlichter beschrieben wird. Eine gesetzliche Regelung zur Berufsausübung des Mediators gibt es trotz des im Jahre 2012 erlassenen Mediationsgesetzes noch nicht. Auch gibt es keine vorgeschriebene Berufsausbildung. Ganz ohne Ausbildung geht es aber nicht. Die wird vom Gesetz vorausgesetzt. Wie diese Ausbildung auszusehen hat, besagt das Gesetz jedoch nicht. Theoretisch kann sich also jeder mit einer beliebig kurzen Ausbildung als Mediator niederlassen (Ausnahmen bestehen lediglich für einige Berufe wie z.B., die Rechtsanwälte).
Die Bildung ist keine eigenständige Berufsausbildung. Sie ist eher eine berufliche Fort- oder Weiterbildung. Sie genügt aber zur selbständigen Ausübung des Berufs als Mediator. Der Gesetzgeber hat das Bundesjustizministerium in § 6 MediationsG ermächtigt, eine Ausbildungsverordnung zu erlassen. Die als ZMediatAusbV bezeichnete Rechtsverordnung ist allerdings bis heute nicht in Kraft. Die beabsichtigten Festsetzungen zur Bildung sind mit dem vorgelegten Entwurf zur ZMediatAusbV bekannt gegeben worden. Unser Verband hat dazu wie andere Verbände und Kammern eine Stellungnahme abgegeben. Die ZMediatAusbV soll den Ausgebildeten berechtigen, sich als “zertifizierter Mediator” zu bezeichnen. Herauszustellen ist, dass diese Verordnung nur die Mindestabnforderungen an eine Mediatorenausbildung festlegt. Schaut man sich die Verordnung genauer an, wird man feststellen, dass bestimmte Mediationsmodelle -formen und Arten von der ZMediatAusbV nicht erfasst werden. So beuiehen sich die Ausbildungsinhalte z.B. auf die Kommunikation, die Wahrnehmung und die Konflikttheorie. Weitere psycholoigische oder notwendige soziologische Inhalte sind dort aber nicht erwähnt. Für die Bearbeitung einer transformativen Familienmediation oder einem innerbetrieblichen Mobbing fehlen also die Grundlagen.
Anders als der “eingetragene Mediator” in Österreich knüpft der Gesetzgeber in Deutschland keine berufsrechtlichen Konsequenzen an den “zertifizierten Mediator”. Rein juristisch betrachtet ist ein weniger gut ausgebildeter Mediator also trotzdem in der Lage, den Beruf auszuüben. Ob das Sinn macht, ist eine andere Frage.
Wenn Sie sich vorstellen, die Mediation als Beruf auszuüben, von dem Sie Ihr Einkommen bestreiten können, dann könnten Sie enttäuscht werden. Die Nachfrage nach Mediation steigt zwar. Ob sie aber schon groß genug ist die Mediatoren zu ernähren ist eine andere Frage.
Die integrierte Mediation bietet eine Lösung an. Denn sie setzt auf die Kompetenz, die sich nicht nur im Angebot von Mediationen erschöpft. Jetzt ergeben sich Wettbewerbsvorteile bei der Einstellung auf Führungsposten, bei der Leitung von Unternehmen oder Projekten und bei der Gestaltung des konventionellen Dienstleistungsangebotes. Der Grund: die integrierte Mediation erlaubt das Meditieren auch außerhalb von formalisierten Mediationsverfahren.
Wer ernsthaft die Mediation betreiben will, wird weniger Wert auf Titel als auf die zu erwebende Kompetenz legen. Mediation ist mehr als nur die Fähigkeit, mit den Parteien ein versöhnliches Gespräch zu führen. Mediation ist verantwortungsvoll und erfordert Wissen und Übung im Erkennen und korrekten Umgehen mit unterschiedlichsten Konflikten.
Der Ausbildungsnavigator möchte die Entscheidung für eine Ausbildung in Mediation erleichtern. Er versucht, den Kreis zwischen Zielsetzung, Qualifikation, Kompetenz und Möglichkeiten zu schließen. Gleichzeitig verlinkt er in die wichtigsten Seiten, die sich mit den anstehenden Fragen zur Ausbildung auseinandersetzen.
Ausbildungsart
Unklar ist bereits, ob es sich bei der Ausbildung zum Mediator um eine grundlegende Berufsausbildung, eine berufliche Fortbildung oder eine bloße berufliche Weiterbildung handelt. Die gültige Ausbildungsverordnung differenziert diese Frage nicht. Das ist deshalb bemerkenswert, weil der Entwurf der ZMediatAusbV noch in einem §2 Grundqualifikationen vorausgesetzt hat, die neben der Ausbildung zum Mediator noch einen berufsqualifizierenden Abschluss einer Berufsausbildung oder eines Hochschulstudiums und eine mindestens zweijährige praktische berufliche Tätigkeit erforderlich machten.7
Die Regelung wurde nicht in die finale und aktuell gültige Ausbildungsverordnung übernommen.8 Dort wird nichts über irgendwelche Voraussetzungen oder Ausgangsqualitäten gesagt, sodass die Ausbildung in Mediation jetzt auch als eine Berufsausbildung gesehen werden kann, wenn sie inhaltlich diesem Ziel entspricht. Damit kommt die Frage nach den zu erwerbenden Qualifikationen auf.
Qualifikation
Nicht ohne Grund differenzieren manche Ausbildungsinstitute zwischen der Ausbildung in Mediation und der Ausbildung zum Mediator. Die Ausbildung sollte allen Anforderungen gerecht werden. Wie ihr das gelingt und wer die Ausbildung durchführen kann, wird im Bereich Lehre und dort im Kapitel Mediationsausbildung erörtert. Das gleiche gilt für die Verwendung der Bezeichnung Mediator oder für den Titel zertifizierter Mediator. Gerade weil es sich um eine Mindestanforderung handelt, die nicht zwingend eine Berufsbezeichnung gleichkommt, gibt es Bemühungen, weitere Titel zu gestalten, die eine höhere Qualifikation zum Ausdruck bringen. Sie finden eine Übersicht im Beitrag Qualifikation.
Möglichkeiten zur Qualifikation Ausbildungszertifikate und ihre Bedeutung
Im professionellen Umfeld wird der Begriff Mediator wie ein Titel verwendet, obwohl es sich dabei nur um eine Funktions- und gegebenenfalls um eine Berufsbezeichnung handeln kann. Aktuell bilden sich vier verschiedene Qualifikationen heraus. Sie bilden folgende Stufen der Professionalität heraus und geraten zunehmend in Konkurrenz zueinander:
einfacher Mediator
Das ist der Mediator gem. § 5 Abs. 1 Mediationsgesetz mit einer analogen Ausbildung.
zertifizierter Mediator
Das ist der Mediator, der gemäß §5 Abs. 2 Mediationsgesetz i.V.m. § 1 ZMediatAusbV die Mindestanforderungen einer Ausbildung nachweisen kann!
qualifizierter Mediator
Das ist der nach den, die Ausbildungsverordnung erweiternden Standards der Verbände qualifizierte oder lizenzierte Mediator.
Berufsmediator
Der Berufsmediator ist der fachlich erfahrene, praktizierende Mediator, der die Mediation in allen Aspekten unabhängig von seinem Grundberuf beherrscht.
Fachmediator
Der Fachmediator ist ein Mediator, der seine fachliche Ausrichtung zum Ausdruck bringt. Siehe Fachausbildung.
Die Bezeichnungen erlauben eine Systematik, mit der die unterschiedlichen Qualifikationen angedeutet werden. Lediglich der Begriff Zertifizierter Mediator ist eine gesetzliche Bezeichnung und dementsprechend geschützt.
Aufwand
Eine Ausbildung in Mediation kann nicht durch einen Vortrag über die Mediation ersetzt werden. Die Ausbildungsverordnung schreibt eine 120-stündige Ausbildung vor. Sie erwartet eine Wissensvermittlung und praktische Übungen, einschließlich von Supervisionen. Wenn Sie sich vorstellen, dass das gesamte, bei Wiki to Yes gespeicherte Wissen über die Mediation in 120 Präsenzstunden gelehrt werden soll, wird deutlich, dass daneben kaum Raum für praktische Übungen verbleibt. Ganz abgesehen davon, dass ein 18 stündiger Vortrag über das Recht kaum in der Lage ist, das rechtliche Fachwissen einem Nicht-Juristen verständlich zu vermitteln. Das Wort Psychologie kommt erst gar nicht in der Verordnung vor. Der oder die Auszubildende hat also kaum eine andere Wahl, sich neben der Ausbildung fortzubilden. Wiki to Yes will diese Bemühungen unterstützen, um das Bild über die Mediation bedarfsgerecht zu vervollständigen.
Wer sich also für eine Ausbildung in Mediation oder zum Mediator entscheidet, muss sich auf eine gestreckte Ausbildung einstellen, die einen Aufwand erfordert, der über die festgelegte Stundenzahl hinausgeht. Außer der Stundenangabe macht die Ausbildungsverordnung keine Angaben über die Ausbildungsdauer. Es ist also den Ausbildungsinstituten überlassen, in welchem Zeitraum die 120 Ausbildungsstunden zu absolvieren sind. Das jeweilige Curriculum sollte darüber eine klare Aussage treffen. Was die Ausbildungsverordnung allerdings regelt, sind Fristen und Zeiträume, die nach der Ausbildung etwa für die Durchführung der Supervisionen oder die Fortbildung einzuhalten sind. Der Ausbildungsplan visiualisiert die beachtllichen Zeiträume.
Ausbildungserfolg
Eine Ausbildung ist die Vermittlung von Wissen, Fähigkeit und Fertigkeiten. Wieviel Kompetenz Sie haben, hängt also davon ab, was Sie wissen, wozu sie fähig sind und was Sie fertig bringen. Wievle Kompetenz Sie benötigen, hängt vom Berufsbild und vom Mediationsverständnis ab, das vom Ausbildungszweck gedeckt sein sollte. Der Zusammenhang soll nachfolgend kurz vorgestellt werden:
Wie und wieviel Kompetenz Ihnen zur Verfügung gestellt wird, ist einerseits eine Frage der Leistungsfähigkeit, aber auch ein politisches Thema, das sich im Angebotsdilemma ausdrückt. Das Kapitel Bildung setzt sich mit den Details der Ausbildung und den an sie zu richtenden Anforderungen auseinander.
Kriterien der Mediationsausbildung
Leistungsfähigkeit
Die Leistungsfähigkeit der Ausbildung bemisst sich an der zu erzielenden Leistungsfähigkeit des auszubildenden Mediators. Diese wiederum bemisst sich an den zu erlernenden Kompetenzmerkmalen. Die Frage lautet also: "Was zeichnet die Kompetenz des Mediators aus?" Klicken Sie auf das Bild rechts, um das Quiz auszulösen und einen Zugang zur Problematik zu erlangen.
Wenn Sie als Mediatorin oder als Mediator das Wissen, das Können und die Fertigkeiten (also die Kompetenz) erwerben wollen, die zur professionellen Ausübung von Mediationen notwendig sind, ergeben sich erste Anhaltspunkte. Zunächst müssen Sie die Leistungsanforderungen der Mediation kennen. Daraus ergeben sich die Leistungsanforderungen an den Mediator. Sie werden um die Leistungsanforderungen ergänzt, die eine Dienstleistung rund um die Mediation erwarten lässt.
Die Mediation ist Verstehensvermittlung in komplexen Problemgestaltungen. Der Verstehensprozess wird interdisziplinär hergeleitet. Je nach dem zugrunde zu legenden Mediationskonzept lassen sich Benchmarks herausbilden.
Um professionell zu mediieren, muss der Mediator die unterschiedlichen Ausgestaltungen (Radius, Modelle, Formen, Stile) kennen, damit er das konfliktgeeignete Verfahren passgenau anwenden kann. Er muss sich in der Inhaltsverzeichnis der Mediation bewegen können und in der Lage sein, eine Meta-Ebene über sich, das Verfahren und den Fall zu etablieren und asufrecht zu erhalten.
Die Leistungsfähigkeit der Ausbildung orientiert sich nicht nur an den Inhalten der Ausbildungsverordnung. Um zu verdeutlichen, welche Anforderungen an eine Ausbildung zum Mediator gestellt werden, finden Sie eine Auseinandersetzung mit den Qualitätsanforderungen der Ausbildung zum Mediator in dem Kapitel Ausbildungsqualität.
Leistungsnachweis
Einen Leistungsnachweis gibt es nicht. Die Ausbildungsverordnung spricht von einer erfolgreichen Teilnahme an einem Ausbildungslehrgang. Der Lehrgang soll praktische Elemente beinhalten und wird durch 5 Supervisionen ergänzt. Vordergründig entscheidet der Markterfolg über die Qualität. Tatsächlich entscheidet er nicht über die Qualität sondern das Nachfrageverhalten. Die Nachfrage nach der Mediation ist wenig aussagekräftig. Zumindest aus der statistischen Sicht gibt es auch weitaus mehr Mediatoren als nachgefragte Mediationen. Der Mediationsmarkt konzentriert sich auf die Ausbildung und wird als ein Ausbildungsmarkt bezeichnet.
Ausbildungsmarkt
Der Ausbildungsmarkt scheint ein Schlüssel für die Mediation zu sein, zumindest aus der Sicht der Politiker und Funktionäre. Da werden Regeln und Standards aufgestellt, wie eine qualifizierte Ausbildung zu sein hat. Es ist fraglich, ob dadurch wirklich eine Qualität gesichert oder hergestellt werden kann, solange der Fokus auf formale Kriterien wie Stunden und Zertifikate abgestellt wird9 . Wie lässt sich die für die Mediation notwendige Haltung zertifizieren? Wie lässt sich ein Ausbildungsstandard festlegen, wenn der Standard für die Dienstleistung noch nicht definiert ist? Im Moment hat das Nachfrageverhalten den größten Einfluss auf die Gestaltung des Marktes. Leider sind die Bedingungen (trotz Standards) nicht eindeutig. Es gibt Irritationen, die sich in einem Angebots- und Nachfragedilemma ausdrücken10 .
Angebotsdilemma
Es ist vom Verbraucherschutz die Rede, wenn der Konsument vor einem unseriösen Angebot beschützt werden soll. Ein sogenannntes Gütesiegel soll ihm das Vertrauen geben, dass die zu erbringende Dienstleistung gewissen Anforderungen entspricht. Leider stehen die Bemühungen in dem Verdacht, eher die eigenen wirtschaftlichen Interessen als die des Verbrauchers zu schützen. Der Konsument ist mehr denn je gefordert zu durchschauen, was sich hinter der Dienstleistung und den vorgehaltenen Zertifikaten verbirgt.
Im Vordergrund einer Ausbildung zur Mediation oder zum Mediator steht die mediative Haltung. Eine Bildung im Verständnis der integrierten Mediation legt den Schwerpunkt auf die Kompetenz des Verstehens und der Verstehensvermittlung.
Nachfragedilemma
Wie finden Sie das beste Ausbildungsangebot?
Die Stiftung Warentest hatte bei einer Untersuchung im Jahre 2013 allein 298 Ausbildungsinstitute ausfindig gemacht.11 145 davon sind näher untersucht worden. Inzwischen dürfte die Zahl der Ausbildungsangebote stark angewachsen sein. Das Angebot ist unübersichtlich und nicht nur für den Laien verwirrend. Die Qualität der Ausbildung ist nicht ohne Weiteres erkennbar. Selbst die Untersuchung der Stiftung Warentest ist unzureichend. Sie stellt auf formale Kriterien ab, wie Inhalte, Ausbildungsdauer, Verbandszugehörigkeit usw. Um den didaktischen Erfolg zu gewährleisten spielen die Lernbedingungen, die Didaktik, das Ausbildungsmaterial, die Konsistenz, die Transdisziplinarität, die Trainerpersönlichkeit (Vorbildlichkeit, Authentizität, Erfahrung und Kompetenz), der Praxisbezug und die begleitende Unterstützung der Auszubildenden (Organisation und Lernanleitung für Peergroups) eine entscheidende Rolle. Letztlich entscheidend ist die Fertigkeit, das Gelernte praktisch umzusetzen.
Die Ungenauigkeiten rund um die Mediation ziehen sich in die Audsbildung hinein. Grobe Orionetierungshilfen sind die Authentizität des Anbieters, sein Mediationsverständnis und sein Mediationsradius.
Formular: Prüfungsschema Ausbildungsangebot Diskussion zur Ausbildung
Offenbarung
Noch wird die Qualität des Mediators eher an der Ausbildung als an seiner Fähigkeit festgemacht. Die Ausbildung ist zweifellos ein Indiz aber kein Beleg für die Fähigkeit des Mediators. Sie lässt nicht einmal erkennen, ob er den Beruf überhaupt ausübt.
Möglicherweise hat der Gesetzgeber versucht, die Leistungskriterien zu erweitern, wenn er dem Mediator in § 3 Abs. 5 MediationsG eine Offenbarungspflicht auferlegt. Danach hat er die Parteien über seinen fachlichen Hintergrund, seine Ausbildung und seine Erfahrung auf dem Gebiet der Mediation zu informieren. Der fachliche Hintergrund meint wohl den Ursprungs- oder den Quellberuf. Unabhängig von der gesetzlichen Regelung sollte der Mediator sollte in der Lage sein, die sich aus der Ausbildung ergebenden Kompetenzen zu erläutern und aus dieser herzuleiten. Die Aufgabe der Ausbildung ist es, ihm dies zu ermöglichen.
Fundstellen mit der Kategorie Ausbildung sind:
- wiki page:
- Entscheidungshilfe-Ausbildung
- Ausbildungsverzeichnis Verzeichnis der Ausbildungen (die passende Quelle für die passende Ausbildung)
- Akkreditierung
- ZMediatAusbV
- Lernplattform Ausbildung und Festigung Ihrer Kompetenz als Mediator
- Examen Verzeichnis der Examensfragen. Was Sie als Mediator wissen müssen.
- ZMediatAusbV-§1
- ZMediatAusbV-§3
- ZMediatAusbV-§4
- ZMediatAusbV-§5
- ZMediatAusbV-§6
- ZMediatAusbV-§7
- ZMediatAusbV-§8
- ZMediatAusbV-Anlage
- Qualifikation
- Tutorials Gebrauchsanleitungen und Schnellkurse
- Augenauf Die Presse mit den Augen des Mediator gelesen
- Ausbildungsqualität
- Fallstudien
- Ausbildungsinstitute
- Studienanleitung
- Training
- Lernhilfen
- blended Learning Lernkonzepte
- KompetenzAusbildung Die Kompetenz des Mediators ausbilden
- ZMediatAusbV-Text
- OMA OMA - Mediationsausbildung 24 Stunden geöffnet
- Kompendium-1 Skripte zum Studium der Mediation
- Kompendium-2 Skripten zum Studium der Mediation
- Kompendium-3 Skripten zum Studium der Mediation
- Kompendium-4 Skripte zum Studium der Mediation
- Kompendium-5 Skripte zum Studium der Mediation
- Kompendium-6 Skripte zum Studium der Mediation
- Kompendium-7 Skripte zum Studium der Mediation
- Kompendium-8 Skripte zum Studium der Mediation
- Tip-Ausbildungsverordnung Übersicht über die Ausbildungsvorschriften
- Ausbildungsinhalte
- Ausbildungszertifikate Die notwendigen Bescheinigungen
- Ausbildungsnavigator
- ZFH-Info-620 zfh Infotermin
- Peergroups
- Schulen
- Ausbildung
- forum:
- Diskussion Das it ein Forum wo Sie über Fragen rund um die Mediation diskutieren können. Sie können selbst Themen eröffnen und an Diskussionen teilnehmen.
- Ausbildungsforum {DIV(class="row")}{DIV(class="col-md-6" )} {img fileId="479" alt="Ausbildungsforum" width="350px" link="Fragen"} {DIV}{DIV(class="col-md-6" )} __Fragen zur Mediationsausbildung__ Das ist ein Forum
- article:
- Die Krux mit dem Zertifikat -=Ein Beitrag zur ((Mediationskolumne|Wiki to Yes Mediationskolumne))=- Es ist keine Auszeichnung. Es ist auch keine Graduierung. Es ist keine Berufsbezeichnung. Es wird als Gütesiegel bezeichnet,
- GAMA und die Mediation -=Ein Beitrag zur ((Mediationskolumne|Wiki to Yes Mediationskolumne))=- GAMA steht für "Gemeinsame Akkreditierungsstelle für Mediatoren". Es ist der Versuch, die Ausbildung zum zertifizierten Med
- Umfrage zur Akkreditierung {button href="Forschungsbeiträge" _text="Wiki to Yes Forschungsbeiträge" _class="greyghost" width=100%} Die Meinung der Ausbildungsinstitute als erfahrene Dienstleister bei der Mediatorenausbildu
- Entwurf zur ersten Verordnung zur Änderung der ZMediatAusbV Geändert wird §8 der Ausbildungsverordnung hinsichtlich der Fristen zur Fortbildung
Bedeutung für die Mediation
Wenn und solange ein Mediator auf seinen Haupt- oder Ursprungsberuf hinweisen muss, um seine Qualifikation als Mediator darzulegen, zeigt es sich, dass die Mediationsausbildung für eine eigenständige, berufliche Tätigkeit noch unzureichend ist. Der Mediator braucht ein breites Wissen, das alle Disziplinen einschließt. Nur so kann es ihm gelingen, den Parteien dabei zu helfen, die Komplexität des Falles unter allen Aspekten zu lösen. Anders als in den angesprochenen Professionen benötigt er allerdings kein sehr tiefgehendes Wissen über die einzelnen Disziplinen. Es genügt, wenn er die Zusammenhänge herstellen kann. Eine vollständige Ausbildung versorgt ihn mit dem Wissen, bei dem es nicht mehr darauf ankommt, über welche Berufsuasbildung er verfügt oder welchen Beruf er im Übrigen ausübt.
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Diskussion: Ausbildungsforum
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