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Container ergeben den Rahmen

Wissensmanagement » Sie befinden sich auf einer Unterseite zu den Verfahrenseigenschaften im Abschnitt Systematik.
Es gibt auch eine logische Verbindung zum Abschnitt Verfahren des Mediationshandbuchs. Die Container setzen den Verfahrensrahmen.

Verfahrenseigenschaften Der mediative Rahmen Container Rollenzuschreibung Verantwortung Kommunikationsmodell

Container sind Behälter, die den Inhalt bestimmen, der in sie hineingelegt werden kann.
Auf das Verfahren bezogen, geben sie den Umfang, die Bedingungen und Grenzen sowie die Abläufe und Inhalte vor.
Aus ihrer Beschaffenheit lässt sich der Verfahrenscharakter bestimmen.

Die Metapher eines Containers erleichtert den Umgang mit den Verfahren und hat noch andere Vorteile, besonders für die Mediation.

Das ist ein Verfahrenskriterium

Der Begriff Container wird synonym mit dem formellen Verfahren verwendet. Wenn dem so ist, stellt der Rahmen des Containers, also sein Umfang und seine Beschaffenheit, ein primäres Verfahrenskriterium dar.

Die unterschiedlichen Konnotationen des Begriffs Verfahren und die Vielfalt der Verfahren in der Konfliktlandschaft führen zu unkoordinierten Überschneidungen. In gewisser Weise konkurrieren die Verfahren, was sich sowohl auf das Angebot wie auf die Nachfrage auswirkt.1 Neben den Überschneidungen gibt es aber auch Schnittstellen. Während die Überschneidungen die Notwendigkeit zur Abgrenzung nahelegen, ergeben die Schnittstellen eine sinnvolle Möglichkeit zur Kombination. Wenn die Verfahren wie Container betrachtet werden, wird das Verfahrenshandling, also der Umgang mit den Verfahren, nicht nur übersichtlicher, sondern auch leichtgängiger.

Der Verfahrensbegriff

Generell beschreibt ein Verfahren einen geregelten, in Verfahrensschritte zerlegbaren, nachvollziehbaren und wiederholbaren Ablauf. Für den Jurist definiert sich das Verfahren aus subsummierbaren Regeln. Es beschreibt die juristischen Anforderungen eines Vorganges. Der Psychologe würde mehr auf die dahinter verborgene und mit dem Verfahren zu beschreibende Entwicklung schauen. Es gibt also schon zwei wichtige Sichtweisen, die im Idealfall im Verfahren zusammenkommen sollten, damit es die maximale Reichweite erlangt.

Die Ausgangslage

Die Komplexität des Konfliktes korrespondiert mit der Vielfalt und Komplexität der Verfahren, die angetreten sind den Konflikt bewältigen zu wollen. Obwohl sich manche Verfahren als allzuständig begreifen, ist sowohl ihre Zuständigkeit wie der Wirkungsrahmen immer nur eingeschränkt.

Beispiel 11580 - Das Recht greift zwar in alle Lebensbereiche ein. Seine Methodik ist bei der Konflikt Beilegung jedoch nur sehr eingeschränkt. Die Mediation war das eine hinkende Dienstleistung geschrieben, weil sie eine über die Entscheidung hinausgehende Betreuung der Parteien nicht vorsieht.


Weil die Verfahren keine Allzuständigkeit besitzen, können sie abbrechen, parallel oder gegeneinander laufen und unterschiedliche Inhalte haben. Es kommt zu Überschneidungen, Ausgrenzungen und im Idealfall zu Kombinationen. Die nachfolgenden Grafiken sollen helfen, das Problem zu verdeutlichen:

Prozesse

Üblicherweise konzentrieren sich die Verfahren auf sich selbst. Angenommen es läuft ein Gerichtsverfahren in einer Familienangelegenheit. Der Babysitterfall mag als ein Beispiel dienen. Die Mutter verkraftet das Verfahren nicht. Sie fühlt sich angegriffen. Um ihren Kummer zu verarbeiten, begibt sie sich in Therapie. Der Gegner geht zum Anwalt2 .

Prozesse-2

Jetzt ist von zwei Verfahren (Containern) austugehen. Das triadische Verfahren des Familiengerichts und das dyadische Verfahren der Therapie. Wir könnten den Rahmen noch um die anwaltliche Beratung des Gegners erweitern oder mit den Vorgängen anreichern, die im Hintergrund laufen. Jedes dieser Verfahren (oder Vorgänge) hat ein Eigenleben. Jedes der Verfahren setzt einen anderen Schwerpunkt und verfolgt unter Umständen sogar unterschiedliche Ziele. Mitunter hindern Verschwiegenheitspflichten sogar eine Zielabgleichung.

Die Containertheorie

Würfel
Die Containertheorie möchte einen methodischen Ansatz dafür geben, wie die Verfahren zu behandeln sind, wenn sie kombiniert und gegeneinander abgegrenzt werden müssen. Ausgangspunkt der Theorie ist die Erkenntnis, dass die Verfahren als eine Einheit zu betrachten sind, die erst in ihrer Summe in der Lage sind, eine vollständige Konfliktlösung herbeizuführen. Damit die Verfahren die gemeinsame Kompetenz ausschöpfen können und sich nicht gegenseitig behindern, bedarf es eines Konzeptes, wie diese Einheiten zu einem Ganzen zusammengefügt werden können. Das Konzept erschließt sich, wenn die Verfahren wie Container betrachtet werden.


Die Analogie zu Containern macht deutlich, dass die Behälter wie Begrenzungen wirken, in die so viele Inhalte hineingefüllt werden können, wie der Behälter zu fassen vermag. Container können gestapelt und bewegt werden. Auch diese Metapher beflügelt die Fantasie, wie mit Verfahren umgegangen werden kann. Sie besagt: Verfahren verhalten sich wie Container.

Ein Container definiert sich über seine Beschaffenheit und Größe und darüber, welche Inhalte hineingefüllt werden können. Auf ein Verfahren bezogen entsprechen die Beschaffenheit und Größe dem rechtlichen Rahmen und die Inhalte den möglichen Methoden.

 Merke:
Leitsatz 3899 - Das Verfahren (also der Container) ergibt den feststehenden rechtlichen Rahmen des Verfahrens. Die Methode ist sein Inhalt.

Containerbeschaffenheit

Die Containerbeschaffenheit entspricht den Rahmenbedingungen eines Verfahrens.
Ein Verfahren wird stets entweder durch einen Auftrag (Beratung), einen Antrag (Gericht) oder einen Vertrag (Mediation) ausgelöst. Die Art und Weise, wie das Verfahren eingeleitet wird, ergibt seine rechtliche Grundlage. Die Rechtsgrundlage entscheidet darüber welche Ziele und Abläufe vorgegeben oder einzuhalten sind. Sie bestimmen insoweit auch über die anzuwendenden Methoden. Eine vereinfachte Übersicht über die in den prototypischen Verfahren anzuwendenden Rechtsgrundlagen und Methoden gibt die folgende Tabelle:

Übersicht über die maßgeblichen Rechtsgrundlagen und Methoden
Verfahren Rechtsgrundlage Methoden
Gericht Verfahrensgesetz Subsumption
Güterichterverhandlung Verfahrensgesetz Konfliktbeilegung
Schlichtung Vereinbarung Bewertung
Mediation Vereinbarung Verstehensvermittlung

Containerinhalt

Der Containerinhalt entspricht den Abläufen Im Verfahren.
Das Verfahren besteht aus einer Abfolge von Handlungen. Die Handlungen könenn nicht willkürlich gewählt werden. Sie sind an Methoden auszurichten, die sich wiederum am Verfahren zu orientieren haben. Sowie ein Container für die Aufnahme bestimmter Inhalte spezialisiert ist, bestimmt das Verfahren welche Methoden in seinen Rahmen hineinpassen und zielführend sind. Die verfahrenstypischen Ausprägungen beziehen die Vorgehensweise (den Ablauf) auf die Rahmenbedingungen. Die nachfolgende Tabelle stellt die typischen Ausprägungen in einem graduellen Abgleich gegenüber:

Graduelle Abgrenzung der Vorgehensweisen nach ihren Ausprägungen
Gericht Schlichtung3 Mediation
formell formell + informell informell
fremdbestimmt fremd- + selbstbestimmt selbstbestimmt
einseitige Einleitung einseitige + allseitige Einleitung allseitige Einleitung
Determination relative Determination Indetermination
Machtgefälle bedingter Machtausgleich Machtgleichgewicht
Ergebnisrelevanz Lösungsrelevanz Nutzenrelevanz
Ergebnisorientierung Lösungsorientierung Prozessorientierung
konfrontativ + kooperativ konfrontativ + kooperativ kooperativ
Nullsummenspiel Nicht nur Nullsummenspiel Nicht-Nullsummenspiel

Containerlogistik

Die Containerlogistik entspricht dem Verfahrensmanagement.
Wenn jedes Verfahren als ein Container betrachtet wird, atellt sich die Assoziation eines Containerhafens her, wo Waren in unterschiedlichen Containern gelagert werden, um dann, einzeln oder zusammen, an das gewünschte Ziel transportiert zu werden. Gerade wenn die Verfahren nur Teilbereiche der Konfliktlösung abbilden können, bedarf es einer Logistik, mit der die Verfahren auf das gemeinsame Ziel der Konfliktbeilegung abgestimmt werden können.

Das so zu beschreibende Verfahrensmanagement erzwingt eine systemische Sicht, die alle Verfahren im Blick haben kann. Es ist die neutrale Sicht aus der Meta-Perspektive, die über dem einzelnen Verfahren angesiedelt ist. Es gibt kein explizites Verfahren, das dazu in der Lage ist. Das Verfahrensauswahl kommt dem Vorgang nahe, beschränkt sich aber meist nur auf eine Momentaufnahme. Lediglich das Konzept der integrierten Mediation stellt ein virtuelles Verfahren zur Verfügung, das dazu in der Lage ist.

Container der Mediation

Bedeutung für die Mediation

Gerade weil sich die Mediation nicht nur auf die Komplexität des Falles sondern auch die des Verfahrens einlassen kann ist die Verwertung ihrer Kompetenz in und für die Verfahren von hohem Interesse. Besonders wenn die Mediation als ein Erkenntnisprozess verstanden wird bietet es sich an, ihre Kompetenz auch in anderen Verfahren zu verwerten. Methodische Kombinationen erlauben es auch in dem Rahmen eine vollständige Mediation abzubilden, ohne dass die Rechtsgrundlagen des Verfahrens dadurch infrage gestellt werden. Das gute Richterverfahren ist ein Anwendungsbeispiel. Das Verfahrensrecht wird auch wenn die Methode der Mediation angewendet wird durch die Verfahrensgesetze definiert. Sie sind so angepasst worden, dass die Methode der Mediation, sogar im Verständnis einer formellen Mediation in das Verfahren integriert werden kann4 .

Hinweise und Fußnoten

Bitte beachten Sie die Zitier - und Lizenzbestimmungen

Bearbeitungsstand: 2023-07-11 13:06 / Version 45.

Alias: Rahmen, Verfahrenslogistik, Rahmenbedingungen
Siehe auch: Verfahren, Mediationsradius, Container-Mediation
Quelle (include): Containertheorie
Literaturempfehlung: Trossen (un-geregelt)
Geprüft:

1 Siehe Wettbewerb
2 Therapie und Beratung sind dyadische Verfahren. Indem diese Leistungen auch als ein Verfahren betrachtet werden, können Kollisionen besser gehandelt werden.
3 Es wird von einer breiten Bandbreite an Schlichtungen ausgegangen, die auch das VSBG einschließt
4 Siehe §278 Abs. 5 ZPO dort wird ausgeführt: "Der Güterichter kann alle Methoden der Konfliktbeilegung einschließlich der Mediation einsetzen."


Based on work by anonymous contributor . Last edited by Arthur Trossen
Seite zuletzt geändert am Dienstag November 5, 2024 18:00:52 CET.

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