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Im Rahmen der Mediationshindernisse werden unterschieden:

Mediationshindernisse Verfahrenshindernisse Konflikthindernisse Personenbezogene Hindernisse Lösungshindernisse


Personenbedingte Hindernisse

Gemeint sind persönliche Hindernisse, also Hindernisse, die aus der Sphäre einer Partei heraus entstehen und rein persönlichkeitsbezogen sind. Diese Hindernisse erfordern eine besondere Aufmerksamkeit des Mediators. Die personenbedingten Hindernisse grenzen sich ab von den Verfahrenshindernissen und den Sie werden ihm auffallen, wenn er beobachtet, dass die Partei nicht in der Lage ist, den Gedanken der Mediation zu folgen. Die Gründe dafür können vielseitig sein.

Es gibt drei wesentliche Anforderungen, die an die Partei zu stellen sind:

  1. Sie muss gegebenenfalls gleicher Augenhöhe mit der Gegenseite verhandeln können.
  2. Sie muss sich dem Konflikt stellen können.
  3. Sie muss dem Gedankengang der Mediation folgen können.

Wenn eine der Anforderungen von der Partei nicht erfüllt wird, muss der Mediator reagieren. In jedem Fall muss er der Partei die erforderliche Unterstützung anbieten.1 Die Prüfungsfolge ergibt sich aus der Gewichtung der Anforderungen.

Beispiele

Hindernisse, die in der Person der Parteien aufkommen können, sind:

Unterlegenheitsgefühl
Wenn es sich herausstellt, dass die eine Partei der anderen unterlegen ist (sich unterlegen fühlt), kann der Mediator im Rahmen seiner Allparteilichkeit ausgleichen. Gegebenenfalls muss er für einen Beistand sorgen.2 Kann das Hindernis nicht überwunden werden, muss er die Mediation gegebenenfalls abbrechen. Stellt es sich heraus, dass die Partei die Gedanken der Mediation nicht an sich heranlassen will, muss er der Ursache auf den Grund gehen. Naheliegend ist es zunächst, die Ursache im Konflikverhalten zu suchen. Hierbei mögen die Ausführungen zu den Konflikthindernissen helfen. Wurden diese überwunden ohne dass sich die Partei in der Lage ist, den Gedanken zu folgen, muss er der Partzeio die gebotene Aufmerksamkeit schenken.
Festgefahrene Gedanken
Wie im Zusammenhang mit dem Doomscrolling3 festgestellt wurde, führt eine Überflutung mit schlechten Nachrichten zu einem grundlegend pessimistischen Weltbild.4 Manchmal hat sich die negative Sicht derart verfestigt, dass ein gedanklicher Impuls nicht mehr genügt, um die Partei in ein positives Denken zu führen und die Einseitigkeit zu korrigieren. Hier ist Geduld gefragt und das Wissen, wie die Mediation in vielen kleinen zusammenhängenden Schritten das Denken korrigiert. Wenn diese Einflüsse nicht genügen, sind Interventionen angebracht. Hier kann der Ratgeber weiterhelfen.
Stressbelastung
Es ist ein biologisches Phänomen, dass sich bei Stress und einer hohen Emotionsbelastung der Frontallappen im Gehirn herunterschaltet. Es kommt zur Kompetenz-Amnesie.
Verhaltensmuster
Besonders in einem Konflikt agiert der Mensch nach meist frühkindlich eingeprägten Verhaltensmustern. Es kommt entscheidend darauf an, diese Muster zu erkennen, um sie bei Bedarf aufzulösen. Man muss sich auf das Muster einlassen, um den Weg hinaus zu finden.
Opferhaltung
Ein typisches und oft zu beobachtendes Verhaltensmuster ist die bereitwillige Einnahme der Opferhaltung.
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Aufzählung

Nicht immer sind die Parteien willens und bereit, sich mit dem Konflikt selbstkritisch auseinanderzusetzen. Es hilft sowohl der Mediator, wie den Parteien selbst, wenn sie erkennen können, was diese Auseinandersetzung im Wege steht. Mögliche Hindernisse sind:


Bedeutung für die Mediation

Es genügt der Mediation nicht, die Parteien in irgendeine Einigung zu drängen. Der Mediator sollte stets darauf achten, dass die Partei auch sdagt was sie will. Diese Anforderung und das darauf bezogene Recht der Parteien ergibt sich aus dem Grundsatz der Freiwilligkeit. Auch §2 Abs. 6 Mediationsgesetz und der Grundsatz der Informiertheit zwingen den Mediator darauf zu achten, dass die Partei alles verstanden hat, was zur Entscheidung beiträgt. Auch daraus ergibt sich, dass die Partei dem Gedankengang der Mediation folgen können muss.

Was tun wenn ...

Hinweise und Fußnoten

Bitte beachten Sie die Zitier - und Lizenzbestimmungen

Bearbeitungsstand: 2023-01-09 22:16 / Version 18.

Alias:
Siehe auch: Inhaltsverzeichnis, Ratgeber für Interventionen, Enzyklopädie, Technikenverzeichnis, Mediationsverzeichnis, Konfliktverzeichnis, Verfahrensverzeichnis,
Literaturhinweise:
Prüfvermerk: -

1 Die Aufgabe wird im Aufgabenverzeichnis erfasst als Unterstützung der Parteien
2 Die Aufgabe wird im Aufgabenverzeichnis erfasst als Beistandschaft ermöglichen
3 Internetgestützte Überflutung mit negativen Nachrichten


Based on work by anonymous contributor . Last edited by Arthur Trossen
Seite zuletzt geändert am Montag Dezember 30, 2024 18:34:48 CET.

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