Anwesenheit eines Beistands wird ohne Zustimmung gestattet
- ID
- 12084
- Bezeichnung
- Anwesenheit eines Beistands wird ohne Zustimmung gestattet
- Kategorie
- Gewichtung
- wichtig!
- Fehlertypologie
- Nach §2 Abs. 4 Mediationsgesetz bedarf die Teilnahme eines Beistands der Zustimmung der Parteien. Der Mediator holt diese Zustimmung aber nicht ein.
- Fehlerbehebung
- Gegebenenfalls kann davon ausgegangen werden, dass die Parteien ihre Zustimmung konkludent erklären, indem sie die Teilnahme akzeptieren. Das würde aber voraussetzen, dass ihnen die Zustimmungsbedürftigkeit bekannt ist. Wenn der Mediator den Hinweis versäumt hat, kann er ihn nachholen, solange die Mediation im Gange ist.
- Fehlervermeidung
- Hinweis auf die Zustimmungsbedürftigkeit bei der Teilnahme von Beiständen. Das geschieht am besten in der 1.Phase, wenn die Teilnehmer begrüßt und ihre Rollen geklärt werden.
- Premium
- Created
- Wednesday August 11, 2021 18:49:23 CEST
by Arthur Trossen