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Anwesenheit eines Beistands wird ohne Zustimmung gestattet

ID
12084
Bezeichnung
Anwesenheit eines Beistands wird ohne Zustimmung gestattet
Kategorie
Methodik
Fehlertypologie
Nach §2 Abs. 4 Mediationsgesetz bedarf die Teilnahme eines Beistands der Zustimmung der Parteien. Der Mediator holt diese Zustimmung aber nicht ein.
Fehlerbehebung
Gegebenenfalls kann davon ausgegangen werden, dass die Parteien ihre Zustimmung konkludent erklären, indem sie die Teilnahme akzeptieren. Das würde aber voraussetzen, dass ihnen die Zustimmungsbedürftigkeit bekannt ist. Wenn der Mediator den Hinweis versäumt hat, kann er ihn nachholen, solange die Mediation im Gange ist.
Fehlervermeidung
Hinweis auf die Zustimmungsbedürftigkeit bei der Teilnahme von Beiständen. Das geschieht am besten in der 1.Phase, wenn die Teilnehmer begrüßt und ihre Rollen geklärt werden.
Gewichtung
wichtig!
Rechtsquelle
Fundstelle
Beistände
Schlagworte
beistand    zustimmung   
Erstellt
Mittwoch August 11, 2021 18:49:23 CEST
von Arthur Trossen