Beistandschaft ermöglichen
- ID
- Aufgabe 12053
- Bezeichnung
- Beistandschaft ermöglichen
- Beschreibung
- Wenn der Mediator merkt (oder wenn zu erwarten ist), dass eine Partei schwächer ist als die andere (etwa weil auf der Gegenseite eine Personenmehrheit besteht), muss der Mediator (falls die Allparteilichkeit nicht ausreicht) der schwächeren Partei die Möglichkeit geben, sich einen Beistand zu suchen.
- Verwendung
- bedarfsabhängig
- Relevanz
- erforderlich
- Zuordnung
- integrierte Mediation
Mediation allgemein - Fundstelle
- Gruppen
- Rechtsquelle
- Schlagworte