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Zielvereinbarung

Die Ausführungen zur Zielvereinbarung sind im Zusammenhang mit folgenden Beirtägen zu lesen:

Kontextualisierung Zielvereinbarung Wegvereinbarung


Die Zielvereinbarung ist ein wesentlicher Schritt, der zum Gelingen der Mediation beiträgt. Trotzdem wird sie oft entweder vorausgesetzt, übergangen oder mit der Themenvereinbarung verwechselt. Der Grundsatz lautet:

 Merke:
Leitsatz 4122 - Nur wer ein gemeinsames Ziel hat, kann einen gemeinsamen Weg gehen!

Die Erkenntnis bringt es auf den Punkt. Wenn das Verfahren als ein gemeinsamer Weg verstanden werden soll, muss es ein gemeinsames Ziel verfolgen. In der Mediation wird dieses Ziel als grobe Zielvereinbarung in der 1.Phase festgelegt.

Die Zielsetzung

Die Zielvereinbarung legt fest, was hinten herauskommen soll. Es wäre falsch, wenn das Zustandekommen einer Abschlussvereinbarung als Ziel festgelegt wird, denn die Abschlussvereinbarung liegt bereits hinter dem Ziel. Das Ziel ist die zu findende Lösung. Die Abschlussvereinbarung soll die Lösung fixieren und umsetzen helfen. Mithin vereinbaren die Parteien, dass sie nach einer Lösung suchen, die beispielsweise den Zweck verfolgen soll, dass ein noch allgemein und unspezifisch festgelegter Nutzen eintritt.

Beispiel 12003 - Eine grobe Zielvereinbarung könnte z.B. lauten: Wir suchen nach einer Lösung, die ...
  1. den Konflikt vollständig beilegt,
  2. ein Zusammenarbeiten wieder möglich macht,
  3. den Frieden herstellt,
  4. für beide Seiten zufriedenstellend ist,
  5. den Start in eine neue Zukunft ermöglicht,
  6. usw.

Das Zielkreuz

Zielkreuz
Die Zielvereinbarung ist keine Erfindung der Mediation. Sie sollte vor jedem Gespräch stattfinden. Ein auf Coverdale zurückzuführendes Modell, wie diese Zielvereinbarung gestaltet werden kann, liefert das Zielkreuz.

SMART Konzept

Im Projektmanagement ist das Smart Konzept oder die SMART Methode bekannt, um die Kriterien für die Zielvereinbarung festzulegen. SMART ist ein Akronym, das für folgende Begriffe steht:1

  1. S = Spezifisch: Ziele müssen eindeutig und präzise definiert sein
  2. M= Messbar: Ziele müssen messbar sein
  3. A= Ausführbar: Ziele müssen anspruchsvoll/lohnenswert sein
  4. R= Realistisch: Ziele müssen möglich/realisierbar/erreichbar sein
  5. T= Terminierbar: Ziele müssen zeitlich befristet werden

Phase 1 Ziellogik

Das Ziel der Mediation, eine Lösung zu finden mit der alle zufrieden sind, ist nicht lediglich eine Marke im Irgendwo. Die Zielvereinbarung der 1.Phase setzt sich aus drei Variablen zusammen, um daraus eine schlüssige Zielvereinbarung zu gestalten:

  1. den Anlass als Ausgangspunkt des Weges
  2. dem Zweck, was damit beabsichtigt wird
  3. der Konsequenz, dass eine Suche erforderlich ist.

Ohne den Zweck, den Anlass und die Konsequenz zu kennen, werden die Parteien kaum verstehen, warum der Mediator ihnen die Mediation erklärt. Die Mediation ist mit einem Weg zu vergleichen der in dem zu definierenden Ziel enden soll. Um den Weg zu gehen, müssen die Parteien das Ziel kennen. Wenn sie den Weg gemeinsam gehen wollen, muss es sich um ein Ziel handeln, das alle Parteien erreichen möchten. Das gemeinsame Ziel kann nicht im Problem liegen. Dort findet sich kein gemeinsames Ziel. Das gemeinsame Ziel liegt weit hinter dem Problem. Der Zielfokus wird deshalb auf den Nutzen ausgerichtet. Die Parteien müssen motiviert sein, den maximalen Nutzen, nicht irgendeinen Sieg zu erzielen.

Hinweise und Fußnoten

Bitte beachten Sie die Zitier - und Lizenzbestimmungen. Zitiervorgabe im ©-Hinweis.

Bearbeitungsstand: 2022-09-29 03:32 / Version 28.

Alias: Zielfestlegung, Zielsetzung, SMART
Siehe auch: 1.Phase, Ziel
Prüfvermerk: -


Based on work by Bernard Sfez and anonymous contributor . Last edited by Arthur Trossen
Page last modified on Monday June 5, 2023 05:39:44 CEST.