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Phase 1: Initialisierung

Wissensmanagement » Diese Seite gehört zum Fachbuch Mediation in der Wiki-Abteilung Wissen. Sie befinden sich auf der Themenseite Initialisierung, die zur Rubrik Ablauf des 4. Buchabschnitts Prozess gehört und der folgende Kapitel zugeordnet sind:

Phasenablauf Methodenabgleich Vorphase 1.Phase 2.Phase 3.Phase 4.Phase 5.Phase Nachphase

Phase0

Worum es geht: Die Beiträge zur Phasenübersicht und zur Phasenlogik ergeben die Zusammenhänge. Es ist wichtig, die Phasen als Teil eines umfassenden Prozesses zu verstehen und die dahinter verborgene Mediationslogik zu verwirklichen. Jeder Schritt trägt dazu bei, den kognitiven Prozess der parteilichen Lösungssuche zu verwirklichen. Hier werden die konkreten Anforderungen und Arbeitsweisen der 1. Phase beschrieben. Die dieser Phase zugeordnete Methode ist die Initialisierung. Die 1. Phase dient der Aufbereitung des zurückzulegenden Gedankenweges, was sich auf ihre Bezeichnung auswirkt.

 Methodenabgleich
Die korrespondierende Methode zu dieser Phase ist die Methode der Initialisierung oder der Rahmenbildung. Sie beschreibt, wie der Arbeitsauftrag dieser Phase zu verwirklichen ist.

Einführung und Inhalt: Die erste Phase der Mediation wird nicht gleichförmig abgewickelt, das zeigt sich schon an den unterschiedlichen Bezeichnungen. Dieser Beitrag fasst zusammen, worauf es ankommt:

Bezeichnung

Die 1. Phase wird als Initialisierung oder Arbeitsbündnis bezeichnet. Schon die Bezeichnungen machen die unterschiedlichen Herangehensweisen deutlich. Eine Initialisierung ist juristisch betrachtet durchaus möglich. Auch das Gesetz spricht lediglich davon, dass sich der Mediator zu vergewissern hat dass die Parteien Grundsätze und Ablauf des Verfahrens verstanden haben. Psychologisch bedeutsamer ist das Arbeitsbündnis. Es kommt auch dem Wesen der Mediation näher. Das Arbeitsbündnis ermöglicht das Verfahrensritual und verdeutlicht die Eigenverantwortlichkeit. Das Arbeitsbündnis wird in der Mediationsdurchführungsvereinbarung festgehalten.

Arbeitsauftrag

Vereinbarung der Rahmenbedingungen, Im Einzelnen:


Der grobe Auftrag lautet, die Mediation so einzuleiten, dass die nachfolgenden Gespräche erfolgreich verlaufen können. Es ist außerordentlich schwer, schon jetzt alle Aufgaben aufzuführen, die auf den Mediator im konkreten Fall zukommen. Viele Anforderungen ergeben sich aus der Situation heraus. Deshalb lohnt sich ein Blick in das Aufgabenverzeichnis.

Zusammenstellung aller Aufgaben

Phasenablauf

Der schematisierte Ablauf einer Phase 1 könnte wie folgt aussehen:

Arbeitsschritt Hilfestellung siehe ...
Gegebenenfalls: Erläuterung der Phase Bedeutung der Phase 1
Begrüßung Begrüßung
Identifikation der Parteien Parteiidentifikation
Terminsanlass Feststellung des Grundes warum die Parteien erschienen sind und des Anlasses aus dem heraus die Mediation entstanden ist.
Gegebenenfalls: Mediationsbereitschaft Die Mediationsbereitschaft ist gegebenenfalls gesondert zu prüfen.
Soweit schon möglich: Konfliktanalyse Die Konfliktanalyse beeinflusst viele der folgenden Fragen. Sie ist permanent durchzuführen.
Soweit schon möglich: Prüfung der Vollständigkeit Sind alle Parteien anwesend? Diese Frage hängt von der Konfliktanalyse ab. Siehe Verhalten bei Abwesenheit
Soweit schon möglich: Rollenklärung Festlegung der Rollen (Mediand, Beistand, Vertreter usw.).
Vorkontakte und Abhängigkeiten Zwingende Informationspflicht nach § 3 Abs. 1 Mediationsgesetz, (z.B. bei Donatormediation oder Fremdvermittlung des Mediators). Siehe Neutralität und Unabhängigkeit
Gegebenenfalls: Modalitäten Offenlegung des Kontextes, Indikation für das Anwendungsfeld,
Gegebenenfalls: Vorgeschichte Hinweise auf Mediationsbereitschaft
Gegebenenfalls: Sondierung Umfeldsondierung durchführen (gibt es Parallelverfahren, Umwelteinflüsse, Anhängigkeiten usw. ), Modalitäten der Mediation und Umwelteinflüsse in Betracht zu ziehen. Umstände, die zu beachten sind.
grobe Zielvereinbarung Festlegung des auf den Nutzen gerichteten Ziels (Siehe Zielvereinbarung).
Vereinbarung des Weges Wegvereinbarung, Ablauf und Prinzipien der Mediation festlegen. Siehe Rahmenbildung
Gegebenenfalls: Spielregeln festlegen soweit nicht bereits in Ziel- und Wegvereinbarung enthalten: Rahmenbedingungen wie Rollenzuschreibungen, Offenheit, Vertraulichkeit, Freiwilligkeit vereinbaren. Siehe §2 Mediationsgesetz.
Gegebenenfalls: Mediationsformat festlegen Mediationsformen wie zB Co-Mediation, Shuttle-Mediation usw. abstimmen
Gegebenenfalls: Bearbeitungstiefe abklären Meist im Zusammenhang mit der Stundenkalkulation. Wahl des Mediationsmodells
Gegebenenfalls: Arbeitsbedingungen Setting analysieren, optimieren und festlegen
Gegebenenfalls: Planungen Nur soweit schon möglich und noch nicht erfolgt: Zeitmanagement, Vorgehensweise, usw. Siehe Mediationsplanung.
Gegebenenfalls: Kommunikationsregeln Kommunikationsrahmen festlegen, wenn mehrere Termine zu erwarten sind. Umgang mit Einzelgesprächen, Mailverkehr usw.
Gegebenenfalls: Gesprächsregeln Gesprächsregeln nur bei Bedarf festlegen.
Geeignetheit und Zulässigkeit Die Mediationsvoraussetzungen wie z.B. die Geeignetheit müssen spätestens jetzt bejaht werden.
Gegebenenfalls: Abgrenzung Abgrenzung zu anderen Verfaren und Dienstleistungen i.R. eines Clearings
Gegebenenfalls: Umfeldsondierung Frage, ob Außeneinflüsse und Parallelprozesse stören könnten.
Zusammenfassung Am Ende jeder Phase sollte eine der Zusammenfassung erfolgen, um die auf dem Weg liegenden Gedanken festzuhalten.
Arbeitsbündnis Die Zusammenfassung wird in ein eine Mediationsdurchführungsvereinbarung überführt.

Phasenlogik

Die Phase 1 ist der Beginn eines (gedanklichen) Weges.1 Um einen Weg zu bestimmen, bedarf es eines Ausgangspunktes, eines Ziels und einer die beiden Punkte verbindenden Strecke. Deshalb verlangt die Logik der 1. Phase das Vorliegen von mindestens vier aufeinander bezogenen Elementen:

  1. dem Ausgangspunkt (die Frage nach dem Anlass, also dem aktuellen Standort und dem WARUM)
  2. dem Ziel (die Frage nach dem WOHIN der Weg führt)
  3. dem Zweck (die Frage nach dem WOZU der Weg zu gehen ist)
  4. dem Weg (die Frage danach, WIE das Ziel zu erreichen ist)

Der Anlass und der sich daraus ergebende Kontext, bilden den Ausgangspunkt des Weges. Daraus lässt sich das Anwendungsfeld der Mediation ableiten und gegebnenfalls die Frage, ob schon Teile des Weges zurückgelegt wurden. Er wird zu Beginn nur kurz festgehalten. Meist ist er den Parteien bewusst. Die Parteien werden aber kaum begreifen können, warum der Mediator ihnen die Mediation erklärt, solange sie ihren Zweck nicht verstanden haben. Jeder Weg hat ein Ziel. Um sich für einen Weg zu entscheiden, muss daas Ziel bekannt sein. Die Parteien haben oft falsche Vorstellungen davon, was zu erreichen ist. Die Mediation soll zu einem Erfolg führen, der die Zielmarke des Weges darstellt und von der Zielmarke definiert wird. Der Weg ist die Strecke zwischen dem Ausgangspunkt und dem Ziel. Um den Weg der Mediation gehen zu können, müssen die Parteien also den Ausgangspunkt und das Ziel kennen. Erst danach macht es Sinn, den Weg zu beschreiben.

Kontextualisierung Zielvereinbarung Wegvereinbarung

Voraussetzungen

Die Phase 1 kann situationsabhängig unterschiedlich durchgeführt werden. In manchen Fällen liegt der Mediationsvertrag bereits vor, in anderen nicht. Auch wenn ein Mediationsvertrag bereits abgeschlossen wurde, muss er nicht zwingend mit den Medianden vereinbart worden sein. Die Phase eins kann noch in die Akquise ragen und mit dem kostenlosen Vorgespräch identisch sein. In dem Fall kommt der Mediationsvertrag erst nach dem Abschluss der Phase zustande. Auch wenn die Mediation rechtlich noch nicht begonnen hat, ist sie methodisch schon lange im Gange. In allen Varianten, in denen die Phase durchgeführt wird, sollte die Initialisierungsmethode beachtet werden. Es ist nicht zwingend erforderlich, dass alle Parteien gleichzeitig präsent sind. Je nach dem gewählten Mediationsmodell ist dies aber zu empfehlen.

Mediationsvoraussetzungen

Phasenziel

Das Ziel der Phase 1 ist erreicht, wenn es zu einer groben Zielvereinbarung gekommen war, der Weg zum Ziel festgelegt wurde und der Gesprächsrahmen etabliert ist. Das Ziel der Mediation ist stets die Suche nach einer Lösung und der damit verfolgte Zweck. Wichtig ist es auch, herauszustellen, dass sich die gefundene Lösung am Nutzen orientiert. Mit dieser Ausrichtung wird der gedankliche Fokus hinter die Lösung geschoben. Wenn das alles klar ist, stellt sich der gemeinsame Weg zur Zielerreichung, also die Mediation als eine logische Konsequenz dar. Der zu vereinbarende Gesprächsrahmen bildet ihre Absicherung. Die Voraussetzungen der Mediation müssen spätestens am Ende der Phase 1 gegeben sein. Anderenfalls macht es keinen Sinn, die Mediation durchzuführen. Es gibt auch keine Berechtigung den Mediationsvertrag abzuschließen. Der Mediationsvertrag ist also spätestens am Ende der Phase eines zu vereinbaren, falls das nicht vorher geschehen war. Die Unterscheidung zwischen dem Mediationsvertrag und der Mediationsdurchführungsvereinbarung erlaubt es unabhängig von dem Dienstvertrag die Phase eins es ein Arbeitsbündnis zu gestalten.

Voraussetzungen Legitimation Zielvereinbarung 

Herausforderungen

Die Bereitschaft der Parteien, sich auf eine Mediation einzulassen, hat nicht zuletzt eine strategische Dimension. Die Mediation ist ein Suchspiel, das nur mit der Kooperation zu verwirklichen ist. Die Parteien brauchen also einen Anreiz, die eventuell schon fortgeschrittenen Konfrontation auszusetzen oder abzubrechen, um stattdessen mit dem Gegner zu kooperieren. Verfahrensstrategisch betrachtet ist die Mediation ein "neues Spiel". Nur so lässt sich eine Kooperation bei höher eskalierten Konflikten in eine Konfrontation umwandeln.2 Die Bereitschaft zum Strategiewechsel setzt ein Alt-Umdenken voruas. Sie stellt sich her, wenn die Parteien erkennen, dass die Konfrontation für sie nicht zielführend ist. Zur Entscheidung für die Mediation ist es (zumindest auf der Parteiseite) notwendig, sich mit den Möglichkeiten und Chancen einer Durchsetzung ihrer Position auseinanderzusetzen. der Mediator kann die Konfliktstrategie der Parteien thematisieren. Er kann auch hinterfragen, wie die Partei die Chancen zur Durchsetzung ihrer Lösung und die damit verbundene Nachhaltigkeit einschätzt. Zu thematisieren ist der Nutzen der jeweiligen Verfahren. Es ist eine Frage, die Berührungspunkte zur Phase zwei hat und an eine dem Mediator verwerhrte Parteiberatung grenzt3 . Andererseits ist die Frage eine Voraussetzung für die Bereitschaft, die Mediation durchzuführen. Es macht also Sinn sie bereits in Phase eins zu thematisieren und den generellen Nutzen der Mediation für die Parteien herauszustellen.

Auch wenn sich die Parteien für eine Mediation entschieden haben ist noch lange nicht geklärt, ob sie auch eine Vorstellung von der strategischen Bedeutung und der Art und Weise des Verhandelns in der Mediation mitbringen. Den Parteien muss klar werden, dass die Mediation anders ist4 . Zu Recht verlangt das Mediationsgesetz in § 2, Dass sich der Mediator vergewisern soll, dass die Parteien die Grundlagen und den Ablauf des Verfahrens verstanden haben. Richtiger ist es, wenn der Mediator statt sich zu vergewissern, die Grundlagen und den Ablauf des Verfahrens mit den Parteien vereinbart. Die Psychologen sprechen von einem Verfahrensritual, das den Mediator in die Vereinbarung zwingt.

Herausforderungen und Schwierigkeiten in der Mediation

Phasenabschluss

Die Phase eins kann abgeschlossen werden, wenn die Parteien den Zweck (Nutzen) der Mediation für sich in Anspruch nehmen können und wenn die Bedingungen für das durchzuführende Gespräch mit Ihnen abgestimmt sind. Von Vorteil ist es, wenn der Mediator die Metaebene und seine Repräsentanz für diese Sicht den Parteien verständlich vermitteln konnte. Spätestens am Ende der Phase 1 sollte der em Mediationsvertrag vorliegen. Die Phase 1 schließt mit der Mediationsdurchführungsvereinbarung ab.

Mediationsvertrag Mediationsdurchführungsvereinbarung

Werkzeuge

Was die Verwendung der Werkzeuge anbelangt, mag auf die Methode der Initialisierung und das Verzeichnis der Techniken verwiesen sein. Dort finden Sie eine Zusammenstellung aller in Phase 1 zu verwendenden Werkzeuge und den methodischen Zugang.


Die Rahmenbildung: Methode und Techniken der Phase eins

Bedeutung für die Mediation

Die Parteien müssen für die Mediation bereit sein und sich auf die Bedingungen einlassen, die das Gespräch zum Erfolg führen. Die 1.Phase soll beides sicherstellen.

Was tun wenn ...

Hinweise und Fußnoten

Bitte beachten Sie die Zitier - und Lizenzbestimmungen

Bearbeitungsstand: 2024-03-26 20:31 / Version 124.

Alias: Phase 1, Initialisierungsgebot
Siehe auch: Phasenlogik, Ablauf, Struktur, Strategie, Die Bedeutung der Metaebene, Ritualisierung
Hinweis: Auf dieser Seite werden Aufgaben beschrieben, die im Beitrag Aufgabenverzeichnis erfasst und gelistet sind.
Prüfvermerk:

1 So zumindest nach der kognitiven Mediationstheorie
2 Siehe Strategie
3 Besonders Anwaltsmediatoren müssen darauf achten, dass sie die Parteien nicht über ihre Prozesschancen beraten. Dies ist eine Subsumtion des Falles voraus und stellt eine Rechtsberatung dar.


Based on work by Arthur Trossen und anonymous contributor und Bernard Sfez und anonymous contributor . Last edited by Arthur Trossen
Seite zuletzt geändert am Freitag November 8, 2024 06:17:40 CET.

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