Wo sich der Mensch selbst im Weg steht
Wissensmanagement » Sie befinden sich auf einer Unterseite des Kapitels Mediationshindernisse der Rubrik Werkzeugverwendung des Mediatorenkoffers in der Wiki-Abteilung Werkzeuge. Die Verstehenshindernisse beziehen sich auch auf die Methodik des Verstehens und der Vermittlung.
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Die Verstehenshindernisse haben mit dem Menschen selbst zu tun. Gemeint sind ganz persönliche, im Menschen selbst verborgene Hindernisse. Damit werden Hindernisse angesprochen, die aus der Sphäre einer Partei heraus entstehen und rein persönlichkeitsbezogen sind. Wie Heike Egner einmal gesagt hat, ist die Mediation eine höchst menschliche Angelegenheit. Also erfordern die Hindernisse, die den Menschen unmittelbar betreffen, eine besondere Aufmerksamkeit des Mediators.
Personenbedingte Hindernisse
Die personenbedingten Hindernisse grenzen sich ab von den Verfahrenshindernissen, den Konflikthindernissen, die ja auch letztlich auf den Menschen einwirken. Bei den Verstehenshindernissen geht es aber mehr um die Frage, was den Mensc hen daran hindert, sie wahrzunhemen und zu verstehen. Die Verstehenshindernisse sind daran zu erkennen, dass die Partei nicht in der Lage ist, den Gedanken der Mediation (oder des Gegners) zu folgen. Die Gründe dafür können vielseitig sein. Es gibt drei wesentliche Anforderungen, die an die Partei zu stellen sind:
- Sie muss gegebenenfalls gleicher Augenhöhe mit der Gegenseite verhandeln können.
- Sie muss sich dem Konflikt stellen können.
- Sie muss dem Gedankengang der Mediation folgen können.
- Sie muss das Wahrgenommene und Gesagte selbstkritisch reflektieren können.
Falls eine dieser Anforderungen von der Partei nicht erfüllt wird, muss der Mediator reagieren. In jedem Fall muss er der Partei die erforderliche Unterstützung anbieten.1 Die Prüfungsfolge ergibt sich aus der Gewichtung der Anforderungen.
Aufzählung
Nicht immer sind die Parteien willens und bereit, sich mit dem Konflikt selbstkritisch auseinanderzusetzen. Es hilft sowohl der Mediator, wie den Parteien selbst, wenn sie erkennen können, was diese Auseinandersetzung im Wege steht. Mögliche Hindernisse sind:
Bedeutung für die Mediation
Es genügt der Mediation nicht, die Parteien in irgendeine Einigung zu drängen. Der Mediator sollte stets darauf achten, dass die Partei auch sdagt was sie will. Diese Anforderung und das darauf bezogene Recht der Parteien ergibt sich aus dem Grundsatz der Freiwilligkeit. Auch §2 Abs. 6 Mediationsgesetz und der Grundsatz der Informiertheit zwingen den Mediator darauf zu achten, dass die Partei alles verstanden hat, was zur Entscheidung beiträgt. Auch daraus ergibt sich, dass die Partei dem Gedankengang der Mediation folgen können muss.
Was tun wenn ...
- Der Mediator übersieht die Krankheitssymptome
- Der Mediator erlaubt die Teilnahme eines Beistands ohne Zustimmung
- Der Mediator stellt keine Balance (Gleichgewicht) zwischen den Parteien her
- Weitere Empfehlungen im Fehlerverzeichnis oder im Ratgeber
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Alias: Menschhindernisse
Siehe auch: Mediationshindernisse, Lösungshindernisse
Included: MenschhindernisseVerzeichnis
Prüfvermerk: -