Lade...
 

Krankheiten und kranke Medianden

Wissensmanagement » Diese Seite gehört zum 6. Abschnitt des Fachbuchs Mediation in der Wiki-Abteilung Wissen. Der Beitrag Krankheiten ist ein Thema des Titels Konfliktanlass im Buuchabschnitt Konflikte. Bitte beachten Sie auch die zugeordneten Kapitel:

Konfliktanlass Krankheiten Suchterkrankung Autismus Hochsensibilität Depression Resilienz Gesundheit

Worum es geht: Die Krankheit wird im Duden einmal als körperliche, geistige oder psychische Störung angesehen, die an bestimmten Symptomen erkennbar ist und zum Anderen als die Zeit des Krankseins.1 Wikipedia defniniert Krankheit als den Zustand verminderter Leistungsfähigkeit, der auf Funktionsstörungen von einem oder mehreren Organen, der Psyche oder des gesamten Organismus beruht und zurückgeht.2

Einführung und Inhalt: Ein Konflikt ist keine Krankheit an sich, sondern ein zwischenmenschlicher oder innerer Zustand, der entsteht, wenn unterschiedliche Interessen, Bedürfnisse oder Werte aufeinandertreffen. Konflikte sind ein natürlicher Bestandteil des menschlichen Lebens und können sowohl positive als auch negative Auswirkungen haben, je nachdem, wie sie gehandhabt werden. Allerdings können ungelöste oder chronische Konflikte psychische und physische Krankheiten verursachen oder verstärken, so wie Krankheiten einen ungesunden Einfluss auf Konflikte und das Konfliktverhalten haben können.

Was ist eine Krankheit?

Die Krankheit lässt sich besser über das vermeintliche Gegenteil, die Gesundheit, definieren. Die WHO geht von folgender Definition aus3 :

Gesundheit ist ein Zustand vollkommenen körperlichen, geistigen und sozialen Wohlbefindens und nicht allein das Fehlen von Krankheit und Gebrechen.


Es wird deutlich, dass die Krankheit nicht das Gegenteil von Gesundheit ist und dass subjektive Komponenten eine Rolle spielen können. Der Psychiater Wolfgang Schneider von der Universität Rostock wies bei den Warnemünder Psychotherapietagen darauf hin, dass nicht alle Menschen mit Problemen zu Patienten gemacht werden sollten4 . Menschen haben Selbstheilungskräfte. Wenn sie krank geredet werden, so befürchtet der Psychiater, könnten die Selbstheilungskräfte außer Kraft gesetzt werden. Nicht nur in der Medizin auch in der Psychiatrie ist mit dem Begriff Vorsicht geboten.

Die Besonderheit der Konfliktkrankheiten

Die Mediation ist keine Medizin, obwohl es eine Namensverwandtschaft gibt und der Mediation durchaus auch eine heilende Wirkung zukommt. Gerade weil die Mediation zur Gesundung des Menschen im Konflikt beitragen soll, muss sie wissen, was krank macht und wie Krankheiten die Konfliktbearbeitung beeinträchtigen können. Es gibt also eine Nähe zur Krankheit und möglicherweise gibt es sogar eine spezifische Gruppe von Erkrankungen, die mit Konflikten im Zusammenhang stehen. Offensichtlich wird der Zusammenhang bei einem pathologisierten Konfliktverhalten, wo aus der Verbitterung eine Verbitterungsstörung wird oder wo der Kampf um Gerechtigkeit zum Querulantenwahn führt. Es gibt aber noch andere Krankheiten, auf die sie in der Mediation und bei der Konfliktarbeit stoßen oder die Sie im Blick haben sollten. Diese Krankheiten werden unter dem Begriff der Konfliktkrankheiten zusammengefasst. Damit sind alle Krankheiten gemeint, die mit sozialen Konflikten im Zusammenhang stehen und einen bidirektionalen Einfluss auf das Konfliktverhalten haben, sodass sie in der Mediation zu beachten sind. Mithin sind Konfliktkrankheiten Erkrankungen, die durch ungelöste Konflikte entstehen, die auf Konflikte Einfluss nehmen oder die gegen ein nicht pathologisches Konfliktverhalten abzugrenzen sind. Konflikte können zu physischen und psychischen Erkrankungen führen. Naheliegende psychische Erkrankungen sind Depressionen, Angststörungen, posttraumatische Belastungsstörungen oder das Burnout-Syndrom. Psychosomatische Erkrankungen können gastrointestinale Störungen, Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Hauterkrankungen oder Schmerzstörungen sein. Es kann zu somatoformen Störungen kommen, bei denen Patienten körperliche Symptome aufweisen, die nicht vollständig durch medizinische Befunde erklärt werden können. Schließlich zählen zu den Konfliktkrankheiten auch die Somatisierungsstörung oder die Hypochondrie. Der Mediator muss wissen, dass es solche Erkrankungen gibt, wie sie sich von der Mediation abgrenzen und wie sie auf die Mediation einwirken, wie die Mediation darauf einwirken kann und wo die Möglichkeiten und Grenzen der Mediation im Zusammenspiel mit der Behandlung kiegen.

Die Mediation als Therapie

Konflikte stellen eine emotionale Belastung dar. Viele Medianden reagieren aber auch körperlich. Schlaflosigkeit ist eine mögliche Folge, Magenschmerzen, Schwindelgefühle und Rückenschmerzen sind mögliche Folgen. Der Arzt wird nach körperlichen oder seelischen Hinweisen suchen, um die Krankheit zu diagnostizieren. Was aber, wenn die Krankheit nur das Symptom eines Konfliktes ist und gar nicht beseitigt werden kann, solange der Konflikt schwelt? Die Mediation ist dann die beste Therapie oder zumindest eine sinnvolle Unterstützung für die medizinische oder psychologische Behandlung. Das ist nur ein Bereich, bei dem Mediziner und Mediatoren zusammenarbeiten sollten. Der andere Bereich betrifft die Konflikte im Gesundheitswesen.

Wie auch immer der Einfluss der Mediation auf die Erkrankung gesehen wird, die Mediation ist keine Therapie. Die Partei ist ein Mediand und kein Patient und die Mediation ist eine Hilfe zur Lösungsfindung und keine Therapie. Sie endet in dem Moment, in dem die Lösung gefunden wurde. Nicht erst, wenn die Partei ihre Behandlung abgeschlossen hat, um die Lösung zu verwirklichen. Die Grenzen sind jedoch fließend. Besonders dann, wenn der mit der Mediation erzielte Rumpelstilzcheneffekt die Behandlung abschließt oder erübrigt, wenn es gelingt die Parteien vom Konflikt zu befreien. Dazu ist die Mediation in der Lage. Aus Sicht der Medizin wäre die Mediation eher eine Intervention und eine Therapie. Nichts, desto trotz verfügt sie über heilende Kräfte,die sich die Parteien ebenso wie die Dienstleister zu nutzen machen sollten.

In der Mediation kann die Krankheit eine besondere Herausforderung sein, erst recht, wenn der Mediator weder Arzt noch Psychiater ist. Um die Herausforderung zu erkennen, ist eine Klärung der Berührungspunkte erforderlich, bei denen die Krankheit in der Mediation eine Rolle spielen. Demnach sind zu unterscheiden:

  1. Die Partei ist krankheitsbedingt geschwächt oder gestört. Sie kann der Mediation nicht mehr folgen. Wenn kein Vertreter oder Betreuer hinzugezogen werden kann, ist die Mediation abzubrechen. Die Krankheit ist im Rahmen der Mediationsfähigkeit zu hinterfraghen und gegebnenefalls zu prüfen.
  2. Die Krankheit bleibt unerkannt. Es ist fraglich, ob die Entscheidung der Partei für eine Konfliktlösung auf ihrem freien Willen beruht. Der Mediator muss in der Phase fünf stets darauf achten, dass die Oartei hinter der Entscheidung steht.
  3. Die Mediation erweist sich als kontraproduktiv zur Therapie oder der Krankheitsbehandlung. Dass sich die Mediation und die Therapie in die Quere kommen kann von beiden Richtungen erfolgen. Um das zu verhindern, sollten sich Therapeuten und Mediatoren abstimmen.
  4. Wenn sie sich abstimmen, kann die Mediation ohne Weiteres auch zur Unterstützung der Therapie herangezogen werden.

Krankheit erkennen

In allen Fällen kommt es darauf an, die Krankheit überhaupt zu erkennen. Das ist bei mentalen Krankheiten gar nicht so einfach. Es kann viele Ursachen haben, wenn die Partei einen geschwächten oder gestörten Eindruck macht. Die Belastung durch den Konflikt ist eine naheliegende Annahme. Der Grund kann auch in Alltagsbelastungen, beruflichem Stress oder einer allgemeinen Ermüdung liegen. Auch die Persönlichkeit der Partei mag eine Rolle spielen. Es ist nicht die Aufgabe des Mediators, Krankheiten zu diagnostizieren. Wohl ist es seine Aufgabe, die Verhandlungsfähigkeit der Partei im Blick zu haben und ihr eine Unterstützung anzubieten, damit die Partei auf gleicher Augenhöhe verhandeln und selbstbewusste Entscheidungen treffen kann.

Wenn die Schwäche nur vorübergehend ist, kann der Mediator durch eine Vertagung gegebenenfalls Abhilfe schaffen. Beruht die Schwäche oder Störung auf dem Konfliktverhalten, wird sie zumindest teilweise in der Mediation thematisiert werden. Relativ einfach sind die Fälle, in denen die Parteien von sich aus auf die Krankheit hinweisen und die bereits erfolgende Therapie erwähnen. Viel schwieriger sind die Fälle, in denen sich Krankheitsmuster finden, die selbst der Fachmann ohne eine nähere Untersuchung kaum zu diagnostizieren vermag. Besonders psychische Erkrankungen können sehr unterschiedliche Symptome und Auswirkungen haben und von Person zu Person sehr unterschiedlich sein. Die meisten Merkmale lassen sich kaum in einer Momentaufnahme erkennen. Diese Merkmale sind: Verhaltensänderungen, emotionale Instabilität, Selbstverletzungen und Paranoia oder Verfolgungswahn.

Wenn Sie die verschiedenen Klassifikationen von Krankheiten einsehen möchten, bietet sich das ICD-10-GM an5 . Es weist die Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme nach. Der Mediator mag einen Blick darauf werfen, um zu erkennen, ob eine Krankheit wahrscheinlich ist oder nicht.

In der Mediation steht immer die mentale Leistungsfähigkeit im Vordergrund. Dazu zählt die Fähigkeit, sich selbst zu reflektieren und zu offenbaren. Der Mediator wird zurückmelden, ob und gegebenenfalls welche Symptome er wahrnimmt. Er mag mit der Partei - gegebenenfalls in einem Einzelgespräch - klären, ob und inwieweit daraus eine Beeinträchtigung der Verhandlungsfähigkeit resultieren kann. Je nach dem Eindruck dieses Gesprächs kann er zusammen mit der Partei überlegen, ob und inwieweit eine Abhilfe möglich und erforderlich ist um die Mediation zu gewährleisten. Nach §2 Abs. 6 Mediationsgesetz ist er verpflichtet darauf hinzuweisen, dass die Partei gegebenenfalls einen Experten zurate zieht.

Krankheiten

Um Ihnen das Erkennen und die Arbeit mit Krankheiten in der Mediation zu erleichtern hat Wiki to Yes eine Krankheitendatenbank eröffnet, wo konflikttypische Erkrankungen erfasst und beschrieben werden. Jeder Eintrag enthält einen Link auf die Seite im Wiki wo die Krankheit und ihre Relevanz zur Mediation beschrieben werden.

Krankheit berücksichtigen

Zunächst ist es die Entscheidung der Partei zu entscheiden, ob sie sich in der Lage fühlt, der Mediation zu folgen oder nicht. Erst wenn Zweifel aufkommen, dass sie der Mediation folgen kann, ist ein Einschreiten des Mediators geboten. Befindet sich die Partei bereits in einer therapeutischen Behandlung, ist darauf zu achten, dass die Mediation keine kontraproduktiven Wirkungen erzeugt. Gegebenenfalls sollte sich der Mediator zunächst mit der Partei und gegebenenfalls mit dem Therapeuten (nach einer Entbindung von der Verschwiegenheit und einem dementsprechenden Auftrag) abstimmen.

Krankheit melden

Es gibt nur in bestimmten Fällen eine Pflicht, Krankheiten zu melden. Diese Pflicht betrifft beispielsweise Ärzte und Labore gemäß dem Infektionsschutzgesetz. Arbeitgeber sind gesetzlich verpflichtet, Verdachtsfälle von Berufskrankheiten, die Sozialgesetzbuch VII festgelegt sind zu melden. Der Mediator ist nicht verpflichtet eine Krankheit zu melden. Es könnte jedoch zum Schutz der kranken Partei geboten sein, die Behörden zu informieren. Immerhin entbindet ihn §4 Mediationsgesetz von der Verschwiefgenheit, wenn die Offenlegung geboten ist, um eine schwerwiegende Beeinträchtigung der physischen oder psychischen Integrität einer Person abzuwenden.

Beispiel 15594 - Der Mediator wird zu einer Mediation in einer familiären Angelegenheit gerufen, bei dem es um einen Konflikt zwischen der Ehefrau und ihrer Mutter geht. Der Kontakt war abgebrochen, worunter die Ehefrau, die im Übrigen an Autismus erkrankt ist sehr leidet. Der Ehemann kümmert sich auf den ersten Blick sehr fürsorglich um seine Frau. Auf dem zweiten Blick stellte Mediator fest, dass er über vorsorglich ist, die Ehefrau manipuliert und jeden äußeren Einfluss von ihr fernhält. Er macht sich unentbehrlich, wodurch die Ehefrau nicht wirklich in ihrer Krankheit unterstützt wird. Dem Mediator kommt der Verdacht auf, dass der Ehemann unter dem Stellvertreter Münchhausen Syndrom leidet. Das würde auch erklären warum die Betreuungen, die bereits angeordnet waren alle nach seiner Einmischung gescheitert waren. Der Mediator überlegt sich, ob er von seiner Beobachtung die Behörden (das Betreuungsgericht) informieren sollte.


Das aus der Realität stammende Beispiel soll zeigen, dass es durchaus Fälle geben kann, in denen die Beobachtungen und Erkenntnisse des Mediators zum Schutz der Parteien und wegen einer schwerwiegende Beeinträchtigung der psychischen Integrität einer Partei Informationen über die Partei oder die Situation in der sie sich befindet, weiterzugeben sind. Natürlich kann dies nur eine ultima Ratio sein. Bevor er soweit geht, hat er ja noch die Möglichkeit, die Parteien auf seine Bedenken hinzuweisen und eine Lösung zu finden. Er könnte die Öffnung der Verschwiegenheit jedoch als ein Druckmittel verwenden.

Bedeutung für die Mediation

Die Mediation ist keine Therapie, auch wenn sie manchmal einen auf den Konflikt bezogenen Heilungserfolg bewirkt. In keinem Fall sollte sie einen Beitrag dazu leisten, dass der Heilungserfolg infrage gestellt wird. Der Mediator muss prüfen, ob die Partei mediationsfähig ist.6

Was tun wenn ...

Hinweise und Fußnoten

Bitte beachten Sie die Zitier - und Lizenzbestimmungen

Bearbeitungsstand: 2024-09-15 17:41 / Version 29.

Aliase: Krankheiten
Siehe auch: Allgemein, Herausforderung
Prüfvermerk: -


Based on work by Arthur Trossen und anonymous contributor . Last edited by Arthur Trossen
Seite zuletzt geändert am Sonntag September 15, 2024 21:47:49 CEST.

Durchschnittliche Lesedauer: 8 Minuten