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Krankheit übersehen

ID
16653
Bezeichnung
Krankheit übersehen
Kategorie
Methodik
Gewichtung
haftungsrelevant
Fehlertypologie
Wenn die Partei nach der Mediation kranker ist als vorher, mag man sich denken, dass der Mediator etwas falsch gemacht hat. Das ist aber nicht zwingend der Fall und hängt davon ab, ob die Krankheit erkennbar und konfliktrelevant war. Ein Vorwurf kann allenfalls daran ansetzen, dass Symptome nicht ernst genommen wurden und nicht hinterfragt wurden. Gravierende Verfahrensfehler ergeben sich, wenn die Mediationsunfähigkeit übersehen wird oder der Beratungshinweis unterbleibt.
Fehlerbehebung
Während des Verfahrens, also vor der Abschlussvereinbarung muss der Mediator auf die Symptome und das Verhalten der Partei eingehen. Er kann das rückwirkend machen. Solange die Abschlussvereionbarung noch nicht getroffen ist, kann die Unterlassung geheilt werden.
Fehlervermeidung
Der Mediator sollte sensibel auf Symptome achten und sie ansprechen. Ein Blick in die Datenbank der Konfliktkrankheiten gibt ihm Tipps für ein Verhalten.
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Erstellt
Montag September 16, 2024 07:29:44 CEST
von Arthur Trossen