Prüfung der Mediationsfähigkeit
- ID
- Aufgabe 12309
- Bezeichnung
- Prüfung der Mediationsfähigkeit
- Beschreibung
- Der Mediator hat sich davon zu überzeugen, dass die Partei in der Lage ist, dem Gedankengang der Mediation zu folgen, die Lösungskriterien zu erarbeiten und die darauf bezogene Vereinbarung abzuschließen. Er muss gegebenenfalls dafür Sorge tragen, dass sich diese Hindernisse überwinden lassen.
- Verwendung
- durchgängig
- Relevanz
- Pflicht
- Zuordnung
- Fundstelle
- Verhandlungsfähigkeit
- Rechtsquelle
- Schlagworte