ID |
Bezeichnung |
Gewichtung |
Fehlertypologie |
Last modifier |
1242
|
Der Mediator stellt die Bedeutung seiner Rolle nicht heraus
|
haftungsrelevant
|
Die Rolle des Mediators impliziert das Verhalten der Parteien. Es ist wichtig, dass der Mediator sich außerhalb des Streitsystems positioniert, damit er die Metaebene abbilden kann. Es kommt nicht so sehr darauf an, dass er den Parteien erklärt, er sei nicht entscheidungsbefugt und dürfe keine Vorschläge machen. Es kommt sehr darauf an, dass die Parteien verstehen, dass der Mediator außerhalb des Streitsystems steht und operativ nicht in das Streitsystem hineingezogen werden kann. Das Phänomen wird durch den Grundsatz der Indetermination und den sich daraus ergebenden Komunikationsmodell verdeutlicht.
|
Arthur Trossen |
1259
|
persönliche Betroffenheit der Partei wird ignoriert
|
wichtig!
|
Man mag die Emotionen als Teil der Kommunikation verstehen. Sie wollen etwas ausdrücken. Jeder emotionale Zustand seine eigene Logik. Sie zu übersehen oder gar zu ignorieren bedeutet, den Konflikt unvollständig wahrzunehmen. Der Mediator kann mit den Parteien entscheiden, dass die emotionale Ebene in der Mediation nicht tangiert werden soll. Übersehen darf er sie trotzdem nicht.
|
Arthur Trossen |
1261
|
Bedürfnisse der Parteien werden nicht herausgearbeitet oder ignoriert
|
wichtig!
|
Die Bedürfnisse liegen unterhalb der Motive. Sind vom Fall ab, ob es genügt die Motive zu erhellen oder ob der Mediator die Bedürfnisse herausarbeiten muss. Die Bedürfnisse orientieren sich an der Frage "was brauchst du?" während sich die Motive an der Frage orientieren "was nutzt es Dir?". Nicht immer sind die Parteien in der Lage den Nutzen zu beschreiben. Jetzt wäre die Gelegenheit zu fragen was ihnen fehlt, um daraus zu schließen was sie brauchen, um daraus den erwarteten Nutzen (für Phase drei) festzulegen.
|
Arthur Trossen |
1291
|
Voreilige Interpretation der Körpersprache
|
wichtig!
|
Vorsicht bei der Interpretation von Körpersprache. Die abweisende Haltung (verschränkte Arme, Abstand zueinander) mag etwas über die Verfassung der Partei oder die Beziehung der Parteien ausdrücken, muss es aber nicht. Die voreilige Interpretation der Körpersprache führt besonders dann wenn sie nicht abgestimmt ist, zu Fehleinschätzungen.
|
Arthur Trossen |
1341
|
Der Mediator übersieht den Beziehungskonflikt
|
haftungsrelevant
|
Sachkonflikten hinterlegt oft ein Beziehungskonflikt. Die Sachfragen werden mit den ungeklärten Beziehungsarten belastet. Es bedarf einer Absprache mit den Parteien, ob der Beziehungskonflikt behandelt werden soll oder nicht. Unabhängig davon, muss der Mediator den Konflikt allerdings ausweisen und darauf hinweisen, dass eine vollständige Klärung des Konfliktes kaum möglich ist wenn einzelne Konfliktdimensionen außer Betracht bleiben.
|
Arthur Trossen |
1378
|
Thema und Lösung werden verwechselt
|
wichtig!
|
Das Thema ist die Neutralisierung der widersprüchlichen Positionen. In ihm kommen also Lösungen vor. Die Position ist eine Lösung. Sie ist allerdings die Lösung die nicht funktioniert und zu der man Alternativen herausarbeiten muss wozu die Mediation angetreten ist. Es besteht also eine Verwechslungsgefahr. Der Mediator muss in der Lage sein, Position, Interesse und Lösungen auseinanderzuhalten. Gelingt ihm das nicht, vermischt er die Phasen.
|
Arthur Trossen |
1416
|
Der Mediator unterlässt die Prüfung der Geeignetheit
|
haftungsrelevant
|
Der Mediator muss prüfen, ob die Mediation das geeignete Verfahren ist und in welchem Modell bzw. welcher Form die Mediation durchzuführen ist. Eine Konfliktanalyse und gegebenenfalls eine Konfliktlandkarte sind unerlässlich. Unterlässt der Mediator die Prüfung begeht er einen schwerwiegenden Mediationsfehler.
|
Arthur Trossen |
1420
|
Mediator beeinflusst die Parteien
|
haftungsrelevant
|
Die Mediation ist ein Klärungsprozess. Im Mittelpunkt steht das Verstehen. Ein manipuliertes Verstehen ist ein Nichtverstehen!
|
Arthur Trossen |
1423
|
Der Vertreter führt eine Mediation durch
|
|
Das Mediationsgesetz schließt eine Vor- oder Nachbefassung ausdrücklich aus und unterscheidet Parteiinternen.
|
Trossen Arthur |
1436
|
Der Mediator verhindert die Sachverhaltsaufklärung
|
haftungsrelevant
|
Es bestehen Zweifel an dem Zahlenmaterial (Wertbehauptungen), welche zur Grundlage einer Bewertung für die Abwicklung einer Vermögensauseinandersetzung sind. Anstatt auf die Wertermittlung einzugehen und sich zu überlegen wie diese trotz aller widrigen Umstände möglich ist oder wie es möglich ist ein gutes Gefühl für die genannten Zahlen zu entwickeln, drängt der Mediator auf die Einigung, in dem er darauf hinweist, dass die Zahlen nicht oder zumindest nicht kurzfristig verfügbar sein können, sodass die Partei die Chance auf eine Einigung verpasst.
|
Arthur Trossen |
1437
|
Der Mediator versorgt die Parteien nicht mit Kaffee und Plätzchen
|
schlechter Stil
|
Es gibt das Bild des Muskel-Mediators, der so lange mit den Parteien verhandelt, bis die Lösung gefunden wurde, ohne sie mit Getränken und Nahrung zu versorgen. Ziel ist es die Parteien unter Druck zu setzen, damit sie möglichst mit einer Einigung die Mediation beenden. Das Vorgehen ist extrem schlechter Stil, es sei denn er ist so mit den Parteien verabredet worden. Auch in dem Fall muss man sich fragen, welches Ziel die Mediation erreichen soll. Eigentlich ist es nicht die Aufgabe eine Einigung um jeden Preis herbeizuführen.
|
Arthur Trossen |
1461
|
Jemand betreibt die Mediation ohne Mediator zu sein.
|
haftungsrelevant
|
Die Durchführung einer Mediation ist (noch) nicht an einen Beruf gebunden. Eine Mediation im Sinne des Mediationsgesetzes erwartet jedoch das professionelle Verständnis bei der Durchführung der Mediation und die Bereitschaft, für die damit verbundenen Rechte und Pflichten einzustehen. Wer eine Mediation durchführt, sollte also klarstellen, ob der darauf abzielende Rechtsbindungswille vorliegt oder nicht. Wenn für die Dienstleistung ein Honorar verlangt wird, ist allerdings davon auszugehen, dass ein Rechtsbindungswille vorliegt. Von diesem Vorbehalt abgesehen bestehen keine Bedenken eine Mediation (gegebenenfalls unentgeltlich) durchzuführen.
|
Arthur Trossen |
1462
|
Jemand bezeichnet sich zu Unrecht als Mediator
|
haftungsrelevant
|
Wer sich Mediator nennen darf, ist in §5 Abs. 1 Mediationsgesetz geregelt. Er muss eine Ausbildung nachweisen können.
|
Arthur Trossen |
1465
|
Die Abschlussvereinbarung entspricht nicht den Motiven
|
haftungsrelevant
|
Wurde die Mediation korrekt durchgeführt, hat der Mediator in der Phase drei alle Kriterien (Nutzenerwartungen) der Parteien registriert. Reicht die Abschlussvereinbarung nicht den vorgestellten Nutzen (weicht von den Kriterien ab), ist ein Fehler anzunehmen.
|
Arthur Trossen |
1496
|
Allparteilichkeit nicht offengelegt (erläutert)
|
schlechter Stil
|
Die Allparteilichkeit erlaubt es dem Mediator, die schwächere Partei behutsam zu unterstützen. Der Zweck ist die Herstellung gleicher Augenhöhe. Die Grenze seiner Unterstützung ist die Neutralität. Der Mediator ist gegebenenfalls gut beraten, wenn er die Intention für Unterstützungsleistungen und das Bedürfnis gleicher Augenhöhe herzustellen thematisiert und mit den Parteien abstimmt. Unterlässt er diese Abstimmung kann dies zu einem Mediationsfehler führen weil die Neutralität infrage gestellt wird oder keine gleiche Augenhöhe hergestellt werden kann.
|
Arthur Trossen |
1497
|
Die Bearbeitungstiefe wird nicht abgestimmt
|
haftungsrelevant
|
Die Bearbeitungstiefe betrifft die Konfliktarbeit. Sie entscheidet darüber welche Dimensionen das Streitkontinuums angesprochen werden und welche nicht. Es ist wichtig die Bearbeitungstiefe mit den Parteien zu erörtern, damit sie erstens über den Zeilenkostenaufwand informiert sind, denn die Mediation gegebenenfalls verursacht und zweitens ihr Einverständnis dafür erklären ob und wie tief der Mediator emotionale Belange ansprechen darf und soll.
|
Arthur Trossen |
1537
|
Einzelgespräch wird nicht angeboten
|
wichtig!
|
Der Mediator bemerkt, dass eine Partei etwas sagen möchte was sie nicht sagen kann. Er spricht seine Beobachtung an, die Partei weicht jedoch aus. Seine Interventionen greifen nicht unterbietet auch kein Einzelgespräch an.
|
Arthur Trossen |
1538
|
Informationen aus dem Einzelgespräch werden weitergegeben
|
wichtig!
|
Wie ein Einzelgespräch zu führen ist im Mediationsgesetz geregelt. Es Bedarf des allseitigen Einverständnisses und der Genehmigung für weiterzugeben Informationen. Oft wird vergessen die Partei zu fragen welche Informationen weitergegeben werden dürfen. In dem Fall ist es dem Mediator verwehrt, Informationen aus dem Einzelgespräch weiterzuleiten.
|
Arthur Trossen |
1539
|
vertrauliche Informationen aus dem Einzelgespräch werden weitergegeben
|
haftungsrelevant
|
Wenn die Partei der Weitergabe von Informationen, die in einem Einzelgespräch generiert wurden nicht zustimmt, sind diese Informationen für die Mediation ein Tabu. Ignoriert der Mediator die mangelnde Erlaubnis, zerstört er nicht nur das Vertrauen zur Partei, er riskiert auch die Haftung für eventuelle Schäden die aus der unerlaubten Weitergabe der Informationen entstehen.
|
Arthur Trossen |
1540
|
Der Mediator öffnet eine an ihn gerichtete, vertrauliche Post
|
wichtig!
|
Eine Partei schickt dem Mediator einen verschlossenen Brief mit der Aufschrift "vertraulich". Der Mediator kennt den Inhalt nicht. Er öffnet den Brief. der Brief wird wie ein Einzelgespräch behandelt und ist an der Vorschrift des §2 Mediationsgesetz zu messen. Die Entgegennahme des Inhalts bedarf deshalb des Einverständnisses der Gegenpartei.
|
Arthur Trossen |
1541
|
Der Mediator stimmt die Shuttle Mediation nicht ab
|
haftungsrelevant
|
Die Shuttle Mediation ist ein Mediationsformat, das nur in bestimmten Fällen anzuraten ist. Der Mediator ist gehalten, das Format mit den Parteien abzustimmen, weil sich daraus die mögliche Bearbeitungstiefe und die Effizienz der Mediation ergibt. Die Parteien müssen verstehen wann und warum einen Shuttle eine gute Option darstellt und sie müssen sich über die Konsequenzen bewusst sein wenn sie zustimmen. Der Mediator ist verpflichtet hierüber zu informieren.
|
Arthur Trossen |
1548
|
Ein Wesensmerkmal wurde verletzt
|
haftungsrelevant
|
Die Verletzung eines Prinzips führt nicht zwingend zur Haftung. Anders ist es dann ein Wesensmerkmal verletzt wurde. Jetzt besteht die Gefahr, dass der Mediator den Rahmen der Mediation verlassen hat.
|
Arthur Trossen |
1555
|
Der Mediator überhört die Interessen
|
wichtig!
|
Der Mediator ist selbst zu sehr auf die Lösung konzentriert, sodass er die Interessen (Motive) nicht herausführen kann.
|
Arthur Trossen |
1572
|
Rollen der Beteiligten werden nicht geklärt
|
haftungsrelevant
|
An einer Mediation können verschiedene Personen in verschiedenen Rollen beteiligt werden. Zu unterscheiden ist zwischen Konfliktparteien, Mediadaten und sogenannten Dritten. Jeder Funktion ist eine Rolle zugewiesen, die auch rechtlich unterschiedliche Anforderungen erfüllt. Unterlässt der Mediator die Klärung der Rolle und Funktion, stellt dies einen Mediationsfehler dar, der nicht nur das Verfahren sondern auch die Verstehensvermittlung erschwert.
|
Arthur Trossen |
1578
|
Die Sicht des Mediators ist einseitig
|
wichtig!
|
Der Mediator versteht die eine Partei besser als die andere. Er präferiert die von ihr vorgeschlagene Lösung und bewertet die Ausführungen des Gegners als Inadäquat.
|
Arthur Trossen |
1606
|
Kultureinflüsse werden ignoriert
|
wichtig!
|
Soweit die Kultur Einfluss auf die Bedeutungszuschreibung nimmt, ist sie Teil des Verstehensprozesses. Die Nichtberücksichtigung kultureller Einflüsse reduziert deshalb die Verstehensfähigkeit und stellt einen Mediationsfehler dar. Das gleiche gilt für die Lösungsfindung.
|
Arthur Trossen |
1607
|
Kulturkanal wird nicht eröffnet
|
wichtig!
|
Nehmen Parteien aus unterschiedlichen Kulturen an der Mediation teil, ist der Mediator gut beraten wenn er dies zu Beginn der Mediation anspricht und die kulturellen Einflüsse herausarbeitet. Er holt sich dazu eine Erlaubnis ein, mit der er einen Kommunikationskanal öffnet, der es erlaubt kulturelle Einflüsse anzusprechen.
|
Arthur Trossen |
1706
|
Zielvereinbarung wird übergangen
|
haftungsrelevant
|
Der Fehler kommt recht häufig vor. Der Mediator erklärt den Parteien die Mediation, ohne die Ziele des Verfahrens abzustimmen. Das Ziel muss lauten: "Wir suchen (finden) eine Lösung, mit der wir alle zurecht kommen". Ohne die Zielsetzung kann es passieren, dass sich die Parteien auf ein Argumentationsspiel statt auf ein Suchspiel einlassen.
|
Arthur Trossen |
1707
|
Der Weg ist nicht abgestimmt
|
haftungsrelevant
|
§2 Mediationsgesetz verlangt, dass der Mediator sich darüber vergewissert, dass die Parteien die Grundsätze des Verfahrens und den Ablauf verstanden haben. Damit wird der Weg zum Ziel beschrieben. Es ist wichtig, dass die Parteien die Mediation als Weg verstehen, damit sie ihn gemeinsam gehen können.
|
Arthur Trossen |
1798
|
WATNA-BATNA ausgelassen
|
haftungsrelevant
|
Die Mediation geht davon aus, dass die Parteien unter mehreren Lösungskonzepten das für sie beste auswählen können. Dazu trägt die WATNA-BATNA Instanz bei. Sie soll der gefundenen Lösung andere (bessere und schlechtere) Lösungen gegenüberstellen. Ein Orientierungspunkt ist dabei stets die juristische Lösung. Sie wird durch externe Parteiberatung sichergestellt.
|
Arthur Trossen |
1936
|
Information über die Vollstreckbarkeit unterbleibt
|
schlechter Stil
|
Der Mediator ist grundsätzlich nicht verpflichtet, unaufgefordert über die Vollstreckbarkeit der Abschlussvereinbarung zu informieren - es sei denn, er wird darüber befragt.
|
Arthur Trossen |
1937
|
Vollstreckungsinteresse der Parteien wird nicht hinterfragt
|
schlechter Stil
|
Die Partei besteht darauf, dass die Abschlussvereinbarung vollstreckbar sein muss.
|
Arthur Trossen |
1978
|
Der Mediator schöpft die Kommunikationsmöglichkeiten nicht aus
|
wichtig!
|
Die Kommunikation der Parteien kann aus welchen Gründen auch immer eingeschränkt sein. Es wäre falsch wenn der Mediator glaubt, nur eine unmittelbare Face to Face - Kommunikation sei das erlaubte Mittel der Mediation. Es ist die Aufgabe des Mediators herauszufinden, wie, unter welchen Bedingungen und mit welchen Mitteln die Kommunikation zwischen den Parteien ermöglicht werden kann.
|
Arthur Trossen |
1979
|
Onlinemediation wird ohne Not durchgeführt
|
haftungsrelevant
|
Eine online Mediation ist immer möglich. Voraussetzung ist jedoch, dass sie geboten ist. Führt der Mediator eine online Mediation durch, könnte sich dies als ein Mediationsfehler erweisen, wenn es keinen Anlass für die online Mediation gibt und die fehlende Notwendigkeit mit den Parteien nicht abgestimmt wurde.
|
Arthur Trossen |
2016
|
Die Konfrontation der Parteien wird nicht erkannt
|
wichtig!
|
Der Mediator bemerkt nicht die indirekten Konfrontationen der Parteien und interpretiert ihr Verhalten falsch.
|
Arthur Trossen |
2029
|
Ein Werkzeug wird falsch angewendet
|
wichtig!
|
Die fehlerhafte Verwendung der Werkzeuge führt zwar zu einem Mediationsfehler. Sie führt aber nicht automatisch eine Haftung.
|
Arthur Trossen |
2046
|
Mediator lügt
|
haftungsrelevant
|
Der Mediator behauptet Dinge, die nicht stimmen. Die Faustregel lautet: Der Mediator haftet für die Richtigkeit von Informationen, die er einbringt oder Behauptungen, die er aufstellt. Fehlerhafte Informationen begründen eine Haftung! Falsche Behauptungen oder Informationen sind ein absolutes no go!
|
Arthur Trossen |
2126
|
Hinweis auf Mediation unterlassen
|
haftungsrelevant
|
Parteien sind schon wegen § 253 ZPO gehalten sich zur Möglichkeit und Erfolgsaussicht einer Mediation zu äußern. Nicht immer wird dieser Pflicht nachgekommen und sie wird auch nicht eingefordert.
|
Arthur Trossen |
2127
|
Clearing wird unterlassen
|
haftungsrelevant
|
Es gibt mehrere Möglichkeiten (Verfahren) wie ein Konflikt zu lösen ist. Ein Berater und Entscheider und sogar der Mediator müssen die Möglichkeiten des gewählten Verfahrens abklären, den Nutzen abstimmen und gegebenenfalls auf andere Verfahren (Möglichkeiten) verweisen.
|
Arthur Trossen |
2128
|
Richter ordnet nicht das Ruhen an
|
wichtig!
|
Das Gericht empfiehlt eine Mediation, auf die sich die Parteien auch einlassen. Das Gericht terminiert dennoch. Die Mediation steht jetzt unter einem enormen Erfolgsdruck. Die Parteien werden immer die Option des Gerichtstermins aufzeigen.
|
Arthur Trossen |
2131
|
Vergangenheit wird thematisiert
|
wichtig!
|
Der Mediator will genau wissen, was im Detail zu dem Problem geführt hat, wer was gemacht hat usw. Diese Fragen sind in der Mediation nicht implizier, außer, wenn sie erforderlich sind, um die zu klärenden Fragen zu verstehen. Die zu findende Lösung orientiert sich nicht an der Vergangenheit, sondern an der Zukunft!
|
Arthur Trossen |
2212
|
Es wird keine Konfliktanalyse durchgeführt
|
schlechter Stil
|
Die Konfliktanalyse ist ein wesentliches Werkzeug in der Mediation. Wird sie versäumt, ist es fraglich, ob der Mediator den Konflikt korrekt identifizieren kann. Damit ist auch die Effizienz des Verfahrens infrage gestellt.
|
Arthur Trossen |
2213
|
Vorgesetzte werden nicht auf die Mediation eingestimmt
|
wichtig!
|
Die Mediation erlaubt kein Machtgefälle unter den Teilnehmern. Der Mediator muss also darauf hinwirken, dass alle auf gleicher Augenhöhe verhandeln können.
|
Arthur Trossen |
2232
|
Mediator hat keine Ausbildung
|
haftungsrelevant
|
Es wird eine Mediation durchgeführt, ohne dass der Mediator eine passende Ausbildung hat. Konsequenzen könnten sein: Honorarverwirkung, Schadensersatz, unlauterer Wettbewerb.
|
Arthur Trossen |
2353
|
Phaseneinhaltung wird erzwungen
|
schlechter Stil
|
Manche Mediatoren binden sich an die Phasen und erlauben keine Fragen oder Abweichungen, die nicht zur aktuell angesagten Phase passen. Sie verfolgen ein mechanistisches Phasenmodell
|
Arthur Trossen |
2516
|
Der Mediator unterscheidet nicht zwischen Interesse und Lösung
|
wichtig!
|
Interessen und Lösungen können nah beieinander liegen. Es ist wichtig, dass der Mediator beides auseinanderhalten kann.
|
Arthur Trossen |
2658
|
Konfliktlotse informiert den Arbeitgeber
|
haftungsrelevant
|
Der Konfliktlotse gibt Informationen preis, die er in dem Konfliktgespräch von einem Mitarbeiter erfahren hat und die für das Unternehmen bedeutsam sind.
Im Zweifel wendet der Konfliktlotse die Mediation nur methodisch an.
|
Arthur Trossen |
2677
|
Fachmediation falsch bezeichnet
|
haftungsrelevant
|
Ein innerfamiliärer Konflikt wirkt sich auf das Familienunternehmen aus. Im Vordergrund stehen unternehmerische Entscheidungen. Der die Probleme speisende Konflikt ist aber eigentlich ein Beziehungskonflikt innerhalb der Familie. Die Parteien wenden sich (um den Familienkonflikt zu umgehen) an einen Wirtschaftsmediator
|
Arthur Trossen |
2678
|
Falsche Fachmediation verwendet
|
haftungsrelevant
|
Die Parteien kommen wegen einer Wirtschaftsmediation. Der Konfliktmotor ist aber ein Familienkonflikt. Der Mediator führt eine Wirtschaftsmediation durch.
|
Arthur Trossen |
2723
|
Leerer Stuhl wird nicht oder falsch eingesetzt
|
belanglos
|
Oft wird auf einen leeren Stuhl nicht angesprochen oder er wird einfach zu einem Symbol erklärt und vom Mediator platziert. Die Vorgehensweise ist ungeschickt, nicht wirklich ein Fehler. Erst recht nicht, wenn der Mediator andere Techniken anwendet, um den Konflikt zu verdeutlichen.
|
Arthur Trossen |