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Leitsätze

Thesen

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Einträge 671

ID Bezeichnung Leitsatz Kategorie Schlagworte
Leitsatz 4912 Verfahrensabgrenzung Die Verfahren lassen sich am besten gegeneinander abgrenzen, wenn auf den jeweiligen Verfahrenscharakter abgestellt wird, der sich aus dem Verfahrenszweck ergibt. Der Zweck der Mediation ist das Finden einer Lösung, mit der alle zufrieden sind. Ihr Wesen ist die verstandeszentrierte Suche danach. wesen    zweck   
Leitsatz 4910 Mediation ist eine verstehensbasierte Vermittlung im Streit zwischen den Konfliktparteien, die sich auf die gesamte Komplexität der Problemstellung einlassen kann, sich am Nutzen ausrichtet und alle denkbaren Lösungsalternativen miteinander vergleicht. Sie geht davon aus, dass die Parteien die Lösung selbst finden können, sobald sie über alle erforderlichen Informationen verfügen und sich über den zu erzielenden Nutzen bewusst sind. Der Mediator ermöglicht den Austausch darüber und hilft dabei, die Lösung aus einem gemeinsamen Verständnis heraus herzuleiten.
Leitsatz 14777 Eine Mediation führt in die Mediation Wende die Mediation einfach an und rede nicht darüber, solange die Zeit dafür nicht reif dafür ist. Die (korrekte) Verwendung von Methoden der Mediation (i.S.d. kognitiven Mediationstheorie) führt automatisch in einen Gedankengang hinein, bei dem die formelle Mediation eine logische Konsequenz darstellt. sieg    verlust    gewinn    verfahren    erkenntnis   
Leitsatz 14776 Sieg und Gewinn Siegen heißt nicht gewinnen! Der Sieg bemisst sich am Ergebnis. Bei einem Null-Summen-Spiel gibt es nur drei mögliche Ergebnisse: Siegen, verlieren und Remis. Der Gewinn orientiert sich an den Vorteil, also den Nutzen denn das Siegen einbringt und die Kosten die aufzuwenden sind, um den Sieg herbeizuführen. Wird der Sieg mit den Kosten verglichen, stellte sich oft heraus, dass der Sieg eigentlich ein Verlust ist. sieg    verlust    gewinn   
Leitsatz 4082 Die strategische Exklave Je höher der Konflikt eskaliert ist, umso schwieriger ist es, eine Einigung über die Vorgehensweise der Konfliktlösung und über die einvernehmliche Wahl des Vermittlers herbeizuführen. Die Mediation muss dann eine strategische Exklave herstellen, die unabhängig von der im Hintergrund schwelenden Konfrontation abgewickelt werden kann.
Leitsatz 14762 Gedankenfreiheit Die Mediation erlaubt es, Gedanken zu entwickeln, um andere Lösungen zu finden. Die Parteien sollen erkennen, wie sie sich anfühlen und die Möglichkeit haben, sie wieder zu verwerfen. Um diese Chance zu nutzen, müssen die Gedanken befreit werden. Die Mediation ermöglicht nicht nur die Befreiung der Gedanken, sie erwartet sie auch. Wissenschaft
Leitsatz 3378 Wirksamkeit der Abschlussvereinbarung Die Wirksamkeit der Abschlussvereinbarung ist unabhängig vom Verfahren zu beurteilen! Recht
Leitsatz 14744 Kontrolle der Abschlussvereinbarung Die Abschlussvereinbarung sollte wie jede Vereinbarung so formuliert sein, dass ein Dritter, der die Hintergründe der Vereinbarung nicht kennt, in der Lage ist, die Vereinbarung ohne Nachfrage zu vollziehen und anzupassen falls sich Änderungen ergeben. Recht abschlussvereinbarung   
Leitsatz 6272 Systematische Einteilung der Mediationsvarianten Je differenzierter die Sicht auf die Mediation ist, desto klarer ergeben sich ihre Ausprägungen. Noch immer gibt es keine einheitliche, abgestimmte Einteilung. Die systematische Unterscheidung von Mediationskonzepten, Mediationsmodellen, Mediationsformen, Mediationsfeldern und Mediationsstilen ermöglicht eine logische Zuordnung und die Qualifikation jeder einzelnen Mediationsvariante.
Leitsatz 4436 Konfliktanalyse und Gesprächsplanung Bei der Konfliktanalyse und der Gesprächsplanung geht es um die Frage, wer mit wem über welchen Konflikt zu reden hat. Die Faustregel lautet: so wenig Mensch und so wenig Konflikt wie möglich
Leitsatz 14731 Mediationsplanung Ein planloses Vorgehen wird einer professionellen Mediation nicht gerecht. Prozess
Leitsatz 14703 Verstehen als Entscheidungsgrundlage Die Mediation ist eine Verstehensvermittlung. Die sich daraus ergebende Handlungsdirektive lautet deshalb auch bezüglich der prozessualen Entscheidungen: Erst verstehen dann entscheiden (oder reagieren). verstehensgrundsatz   
Leitsatz 14671 Informationen und deren Relevanz für die Mediation Nicht der Streit, sondern die zu suchende Lösung entscheidet, auf welche Informationen es ankommt. Der Streit grenzt das Informationsaufkommen jedoch ein, in dem nur streit- oder konfliktrelevante Informationen erfasst werden. erkenntnis    information   
Leitsatz 14669 Tatsachenklärung Bei der Tatsachenklärung in der Mediation geht es nicht darum, zu beweisen wer recht hat, sondern darum, die Entscheidungsgrundlagen zu klären, die für die Lösungsfindung oder ihre Umsetzung erforderlich sind. Der Blick der Mediation ist in die Zukunft gerichtet. Tatsachen, die in der Vergangenheit liegen, können also nur dann von Belang sein, wenn sie für die zu findende Lösung ausschlaggebend sind. tatsachenklärung    beweiserhebung   
Leitsatz 3375 Fehler, Aufgaben und Pflichten Nicht jeder Mediationsfehler ist eine Pflichtverletzung und nicht jede Pflichtverletzung begründet eine Haftung. Recht pflicht    aufgabe    fehler   
Leitsatz 11771 Verhandlungsbereitschaft Die Verhandlungsbereitschaft ergibt sich nicht lediglich aus der freiwilligen Teilnahme am Verfahren. Sie setzt in der Motivation voraus, sich auf den Gedankengang der Mediation (also das Verfahren auch) einzulassen. verhandeln    motiv    bereitschaft   
Leitsatz 14641 Verstehen und Entscheiden Erst verstehen, dann entscheiden. Wenn Informationslücken bestehen, sollten sie aufgedeckt werden. Das gleiche gilt für ein Verhalten, das nicht nachvollziehbar ist. Ohne diese Klärungen ist jede Entscheidung eine reine Spekulation. information    verstehen    entscheiden    klärung   
Leitsatz 9819 Widerspruch Ein Widerspruch kann nur aufgelöst werden, wenn die Bereitschaft besteht, sich dem Widerspruch zu stellen.
Leitsatz 9847 Raum und Rahmen Jedes wichtige Gespräch braucht seinen (zeitlichen) Raum und Rahmen, in dem sich die Parteien auf die zu besprechenden Themen einlassen können.
Leitsatz 9846 Strukturierung Die Mediation stellt durch ihre Struktur und die Fähigkeit zur Strukturierung mehr oder weniger automatisch Gesprächsräume zur Verfügung, wo relevante Fragen ausführlich und tiefgehend erörtert werden können.
Leitsatz 9849 Kommunikationsebenen Es ist extrem wichtig, dass der Mediator die verschiedenen Ebenen der Kommunikation und besonders die Ich-Botschaften heraushören und zurückmelden kann .
Leitsatz 12162 Andersartigkeit der Mediation Mediation ist anders!!!
Leitsatz 11942 Die Sichten auf die Mediation Es gibt eine mechanistische und eine systemische Sicht auf Mediation.
Leitsatz 14214 Erkenntnisgewinne Der Gedankengang der Mediation ist darauf ausgerichtet, dass die Parteien das zur Lösung führende Verstehen und die sich daraus ergebenden Erkenntnisse gewinnen können.
Leitsatz 5055 Kompetenz des Mediators Ein umfassend ausgebildeter Mediator MUSS sich mit allen Konflikten auskennen und er MUSS alle Konflikte in verschiedenen Verfahrensvarianten und Anwendungsfeldern bearbeiten können.
Leitsatz 4921 Qualität der Mediation Die Qualität der Mediation beschreibt, wie das optimalste Ergebnis mit geringstem Aufwand bei vorgegebenen Arbeitsbedingungen zuverlässig zu erzielen ist. Sie wertet alle funktionalen Parameter eines komplexen, auf vollständiger Verstehensvermittlung basierenden Vorgehens aus, um ihre Wirkungen an einem gedacht optimal verlaufenden Verfahren zu messen.
Leitsatz 5024 Mediation ist anders Die Andersartigkeit der Mediation erwartet ein anderes Marketing, nicht nur damit sie sich von anderen Produkten unterscheidet, sondern auch weil sie (nur) so authentisch zu vermitteln ist.
Leitsatz 3360 Konfliktvermeidung Die Mediation würde die Kompetenz einer Konfliktprophylaxe bereitstellen. Allerdings wäre das Angebot mangels Konflikt keine Mediation i.S.d. Mediationsgesetzes. Die Kompetenz würde jedoch nach den Grundsätzen der integrierten Mediation in einer Beratungsleistung vorgehalten werden können
Leitsatz 4976 Mediationsverständnis Dem Verständnis hilft es am Besten, wenn die Mediation als eine verstehensbasierte Streitvermittlung, mithin als ein Verfahren der Vermittlung begriffen wird, das die gesamte Komplexität des Falles bei der Mediation beachtet
Leitsatz 3356 Verfahrensablauf Der Ablauf des Verfahrens ergibt sich aus den Phasen der Mediation. Die Phasenlogik führt in einen logisch gegliederten Aufbau der Mediation.
Leitsatz 4975 Wettbewerb Je mehr sich die Mediation etabliert, umso schärfer wird der Wettbewerb, wenn er nicht an mediativen Grundsätzen ausgerichtet wird!
Leitsatz 3341 Dienstleistung Die Dienstleistung hängt von dem zu wählenden Verfahren ab! Prozess
Leitsatz 4962 Mediationserfahrung Je breiter die Erfahrungen gestreut sind, umso besser ist es für den Lern- und Umsetzungprozess.
Leitsatz 3282 Lösungssuche Es gibt immer eine Lösung, die alle Parteien zufriedenstellen kann. Sie muss nur GESUCHT werden
Leitsatz 4935 Redewendungen Idioms (Redewendungen) vermeiden.
Leitsatz 4931 Missverständnisse Der Mediator muss besonders auf sprachliche Missverständnisse achten. Er sollte die Gefahr solcher Missverständnisse thematisieren und mit den Parteien abstimmen, wie damit umzugehen ist.
Leitsatz 4913 Auskunftspflicht Jeder Mediator muss Ihnen über die Wahl der auf den Konflikt passenden Mediation Auskunft geben. Nicht zuletzt, weil diese Entscheidung für das ein oder andere Mediationsmodell Einfluss auf die Qualität und somit auch die Kosten der Mediation nimmt. Fragen Sie also stets nach welchem Mediationsmodell der Mediator vorzugehen beabsichtigt, wenn er nicht von sich aus darauf zu sprechen kommt.
Leitsatz 3272 Wesenhaftigkeit Was nicht dem Wesen der Mediation entspricht, ist keine Mediation!
Leitsatz 3271 Konfliktbeilegungsverfahren Das Verfahren ist ein Wegbegleiter im Konflikt. Das Verfahren, das die größte Konfliktkongruenz aufweist, hat die besten Chancen zu einer vollständigen Konfliktlösung. Konflikte
Leitsatz 3269 Wesensorientierung Die Verwendung der Werkzeuge muss stets dem Wesen der Mediation entsprechen!
Leitsatz 3267 Werkzeugverwendung Keinesfalls erlaubt die Mediation eine willkürliche Verwendung x-beliebiger Werkzeuge. Wenn die Mediation das Ergebnis herbeiführt, ist die Aufgabe des Mediators, die Mediation zu verwirklichen. Die Werkzeuge helfen ihm dabei.
Leitsatz 3263 Störungen Kommt es zu Störungen bei den Werkzeugen der 1. Ordnung, müssen Sie mit Haftungsansprüchen rechnen. Kommt es zu Störungen in der 2. Ordnung, droht die Mediation zu scheitern. Bei Störungen in der 3. Ordnung wird sie erschwert und verzögert. Bei Störungen in der 4. Ordnung verschlechtern sich die Arbeitsbedingungen.
Leitsatz 3262 Wesensorientierung Alle Elemente des Werkzeugkoffers müssen an dem Wesen der Mediation ausgerichtet werden
Leitsatz 3261 Werkzeugsystematik Jedes einzelne Werkzeug ist für sich gesehen völlig wirkungslos. Auf das Zusammenspiel kommt es an!
Leitsatz 3257 Konsens Konsens ist erst dann möglich, wenn die Delegation für keine Seite (mehr) nützlich ist
Leitsatz 3256 Konfliktstrategie Wenn ein Konflikt eskaliert, fällt er meistens in die frühere Stufe der Konfliktevolution zurück.
Leitsatz 3247 Haftung des Mediators Die Haltung des Mediators ist die Bedingung und der Garant für die korrekte Verwendung seiner Werkzeuge!
Leitsatz 3242 Mediation als Suche Mediation ist die verstehensbasierte Suche nach einer intelligenten, am Nutzen ausgerichteten Lösung
Leitsatz 3233 Meditatives Denken Mediatives Denken basiert nicht auf dem Widerspruch sondern auf der Gemeinsamkeit
Leitsatz 3232 Denkweise Der Mediator denkt MIT den Parteien, NICHT für oder gegen sie und keinesfalls in deren Köpfen.