Verfahrensabgrenzung
- ID
- Leitsatz 4912
- Bezeichnung
- Verfahrensabgrenzung
- Leitsatz
- Die Verfahren lassen sich am besten gegeneinander abgrenzen, wenn auf den jeweiligen Verfahrenscharakter abgestellt wird, der sich aus dem Verfahrenszweck ergibt. Der Zweck der Mediation ist das Finden einer Lösung, mit der alle zufrieden sind. Ihr Wesen ist die verstandeszentrierte Suche danach.
- Fundstelle
- Mediation
- Schule
- integrierte Mediation
- Kategorie
- Schlagworte
- wesen zweck