Geeignetheit ist fallorientiert | Die Mediation ist nicht deshalb das geeignete Verfahren, weil eine bestimmtes Sachproblem oder eine Rechtsangelegenheit vorliegt. Die Geeignetheit der Mediation ist fall- nicht sachorientiert. |
Sicherheit des Verfahrens | Anders als ein Gerichtsverfahren ist die Mediation kein sicheres Verfahren. Ein Ergebnis kommt nur zustande, wenn und solange die Parteien verhandlungsbereit sind. Verhandlungsbereitschaft lässt sich nicht erzwingen! |
Die Metaebene | Als Repräsentant der Meta-Ebene ist der Mediator bewertungsfrei |
Bewertungen in der Mediation | Keine Entscheidung kommt ohne Bewertungen aus! So auch nicht die Mediation. Allerdings kommt es in der Mediation darauf an, dass die Bewertung von den dafür zuständigen Personen und nur insofern durchgeführt wird, als sie die Lösungekriterien bestätigen und nicht vorgeben. |
Beendigung der Mediation | Die Mediation ist beendet, wenn sie als beendet deklariert oder nicht fortgesetzt wird. das Ende der Mediation ist nicht gleichzusetzen mit dem Ende der Verhandlungen.
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Der Phasenauftrag | Die Phasen ergeben den Auftrag an den Mediator (und die Parteien), was konkret zu tun ist, damit sich der Erkenntnisprozess hinter der Mediation verwirklichen kann. |
Anfang und Ende der Mediation | Beginn und Ende der Mediation ergeben sich aus den Handlungen des Mediators und der Parteien. |
Hierarchie in der Mediation | In der Mediation gibt es keine Hierarchie. |
Umfang der Konfliktlösung | Das Verfahren zielt auf eine vollständige Konfliktlösung |
Verfahrensgegenstand | Der Gegenstand des Verfahrens wird in der Mediation nicht vorgegeben, sondern mit den Parteien erarbeitet. Er orientiert sich an den Fragen, die zu klären sind, damit der Konflikt insgesamt oder zu einem festgelegten Teil gelöst werden kann. |
Nutzenorientierung | Die Mediation ist ein nutzenorientiertes Verfahren. Der Verfahrensschwerpunkt liegt deshalb auf der Nutzenermittlung. Der Nutzen erschließt sich über die Interessen (Motive) und ergibt die Kriterien für die zu findende Lösung. |
Mediation als Kognitionsprozess | Ein umfassendes Konzept lässt sich herleiten, wenn die Mediation als ein Kognitionsprozess definiert wird, der den zur Lösung führenden Gedankengang beschreiben kann und darlegt, was erforderlich ist, um den Kongnitionsprozess zu realisieren. |
Verstehen als Kompetenzmerkmal | Je mehr der Mediator versteht, umso mehr kann er vermitteln! |
Nützlichkeit | Je nützlicher sich die durch das Verfahren herbeigeführte Lösung (das Ergebnis) erweist, umso nützlicher ist das Verfahren, das diese Lösung herbeiführen kann |
Informiertheit | Je vollständiger die zugrunde zulegenden Informationen sind, umso treffender wird die Entscheidung. Der Mensch nutzt alle Intelligenzzentren, um entscheidungsfähig zu sein |
Themen und Konflikte | Ein geschickter Mediator achtet darauf, dass sich die Konflikte in den Themen wiederfinden lassen. |
Über das Ziel der Mediation | Je weiter das Ziel in die Zukunft (auf den Nutzen) gelegt wird, umso wahrscheinlicher ist ein paralleles Denken. |
Das Ergebnis der Mediation | Das Ergebnis beschreibt das WAS. Die Lösung beschreibt das Wie. Der Nutzen beschreibt das WOZU. |
Die Frage nach dem Streitmotiv | Es fällt auf, dass der Streit um Positionen die Lösung an und für sich nicht in Frage stellt. Erst wenn auch die Lösung selbst in Frage gestellt wird, bekommt die Frage nach dem WOZU eine Berechtigung. Die Frage nach dem Wozu betrifft das Streitmotiv. Ihre Beantwortung ist in den Antragsverfahren nicht vorgesehen. Diese Verfahren sind also nicht geeignet, wenn es darum geht eine Lösung zu suchen. |
Sicherheit des Verfahrens | Bei den Verfahren, die durch Antrag eingeleitet werden (zB Gerichtsverfahren), ist ein Ergebnis (meist in Form einer Entscheidung) sicher. Wem also ein irgendwie geartetes Ergebnis wichtig ist, der sollte sich für diesen Fokus entscheiden. Es wird ein Ergebnis herauskommen. |