Mediationsabrede | Ergänzende, prozessuale Vereinbarungen zur Mediationsdurchführungsvereinbarung. |
Mediationsdurchführungsvereinbarung | Im Gegensatz zum Mediationsvertrag, der das schuldrechtliche Vertragsverhältnis zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer (also z.B. Mediator und Medianden) regelt, legt die Mediationsdurchführungsvereinbarung die prozessrechtlichen Verhältnisse und Bedingungen fest. |
mediativer Gedankengang | Nach der kognitiven Mediationstherorie handelt es sich bei der Mediation um einen Gedankengang, den die Parteien mit Hilfe des Mediators zu vollziehen haben, damit sie selbst die >Lösung finden können. Die Mediation beschreibt einen untypischen Gedankengang, der die Gedanken aus dem Problem heraus und nicht in das Problem hineinführt. |
Zufriedenheit | Innerliche Ausgeglichenheit, die es erlaubt, nichts anderes zu verlangen, als man hat. Die Zufriedenheit ist das erklärte Ziel, das die Mediation zu erreichen versucht. |
Ausbildungslehrgang | Der Begriff wird mit der Ausbildungsverordnung eingeführt, die zwischen dem Ausbildungslehrgang und der Supervision unterscheidet aber beides zur Ausbildung zählt. |
Güterichter | Richter, der für ein Güterichterverfahren abgestellt ist und in der Sache nicht entscheidungsbefugt ist. Der Güterichter führt eine Güteverhandlung durch und kann dabei die Methode(n) der Mediation verwenden. |
Mediationsverständnis | Das Mediationsverständnis beschreibt die grundlegende Wesenhaftigkeit der Mediation. Siehe das Wesen der Mediation |
Berufsmediator | Der Begriff hat sich (noch) nicht etabliert. Der Berufsmediator wird kurz als Mediator bezeichnet. Ein Berufsmediator übt die Mediation professionell als honorierte Dienstleistung aus. |
Informationsdimensionen | Siehe Dimensionen |
Dimensionen | Dimensionen beschreiben die Abmessungen, die Ausrichtung, das Ausmaß und den Zusammenhang von Merkmalen. Im hier verstandenen Sinne sind Dimensionen die Informationseinheiten, auf die sich der Mediator konzentrieren muss, wenn er die Komplexität des Verfahrens einerseits und des Falles andererseits vollständig erfassen will. Die Dimensionierung beschreibt den Vorgang, wie welche Informationsdimensionen herausgebildet werden. |
Themenlogik | Die Themenlogik beschreibt den inneren logischen Zusammenhang der Themen und ihre Vernetzung mit dem Konflikt und dem Prozess. |
kognitive Mediationstheorie | Die kognitive Mediationstheorie ist die erste wissenschaftliche Herleitung der Mediation, die den Prozess als Ganzes in all seinen Ausprägungen beschreibt. Sie geht davon aus, dass die Mediation ein Erkenntnisprozess ist, der den Parteien zu Einsichten verhilft, mit denen sie selbst die Lösung finden können. Die Betonung des kognitiven Vorgangs und der dazu erforderlichen Gegebenheiten erlaubt es, die Mediation bis ins Detail zu beschreiben. |
Anwendungsfeld | Siehe Fachmediation. Die Mediation in fallbezogenen Anwendungsfeldern. Beispiel: Mediation in einer Familienangelegenheit, Der Begriff der Anwendungsfelder macht deutlicher, worum es geht. Eine mediative Auseinandersetzung über das Firmenvermögen in einer Scheidung würde die Entscheidung, ob es sich um eine Familienmediation oder um eine Wirtschaftsmediation handelt, erübrigen. Es handelt sich um eine Mediation im Anwendungsfeld Familie und Wirtschaft. |
Wesen der Mediation | Das Wesen der Mediation stellt die Eigenschaften der Mediation heraus. Es ist das grundlegende Mediationsverständnis, an dem sich alle Regelungen zu messen haben, wenn sie nicht etwas anderes regeln als die Mediation. |
Ausstiegsszenario | Die WATNA-BATNA-Instanz wird dann als Ausstiegsszenario beschrieben, wenn die parteiliche Beratung etwa zu dem Ergebnis führt, dass die gerichtliche Entscheidung einer Partei bessere Verhandlungsergebnisse einbringt. |
Verhandlungspartei | Mit diesem Begriff, der synonym mit den Medianden verwendet wird, sollen die an der Mediation teilnehmenden Parteien bezeichnet werden. Verhandlungsparteien sind von den Streitparteien und den Konfliktparteien zu unterscheiden, die nicht zwingend an der Verhandlung (der Mediation) teilnehmen. |
Einzelgespräch | Das Gesetz spricht in §2 Abs. 3 Mediationsgesetz richtigerweise von getrennten Gesprächen. In der Fachwelt hat sich der Begriff Einzelgespräch herausgebildet, der aber weniger präzise ist. Bei getrennten Gesprächen spricht der Mediator mit nur einer Partei oder einer Parteigruppe, ohne dass die Gegenseite bei dem Gespräch anwesend ist. |
getrennte Gespräche | Siehe Einzelgespräch |
Strukturierung | Die Mediation wird als ein strukturiertes Verfahren definiert. Die Struktur bezieht sich auf das Verfahren selbst. Der Fall bedarf zusätzlich einer Strukturierung, wozu die Mediation mithilfe der Dimensionen in der Lage ist. Die Mediation ist demnach nicht nur ein strukturiertes, sondern auch ein strukturierendes Verfahren. |
Mediationslogik | Die Mediationslogik beschreibt das Zusammenwirken der Schritte und Elemente in der Mediation. Sie ergibt sich aus der Zusammenführung der Wegmarken, der Themenlogik, der Phasenkonsistenz, der Konfliktdynamik und der Suchlogik. |