Konfliktpersönlichkeit | Das Verhalten der Menschen in Konflikten lässt sich nach folgenden Persönlichkeiten (Konflikttypen) unterscheiden:
- Vermeider: Es besteht eine Neigung, dem Konflikt aus dem Weg zu gehen.
- Kämpfer: Es besteht eine Neigung, zu kämpfen, um sich durchzusetzen.
- Anpasser: Es besteht eine Neigung, die persönlichen Interessen den Begebenheiten (Einschätzungen) anzupassen.
- Kompromissler: Es besteht eine Neigung, eine schnelle Lösung zu suchen.
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assymmetrische Konflikte | Die Kräfteverhältnisse sind ungleichmäßig verteilt. |
heißer Konflikt | Der Konflikt wird direkt und als offener Kampf ausgetragen. Es kommt zu einer eskalativen Kommunikation. |
kalter Konflikt | Der Konflikt wird indirekt ausgetragen. Die Parteien meiden den Kontakt. Die Kommunikation wird eingefroren. |
offener Konflikt | Der Konflikt ist sichtbar und wird offen ausgetragen. Er kann also auch offen angesprochen werden. |
verdeckter Konflikt | Der Konflikt wird geleugnet, Meist steht er mit Tabuthemen im Zusammenhang. Die Konfliktbearbeitung wird erschwert. Der Konflikt kann nicht offen angesprochen werden. |
symmetrische Konflikte | Die Kräfteverhältnisse sind gleichmäßig verteilt. |
Teilnahmebescheinigung | Nach §135 FamFG kann der Richter in Familiensachen ein kostenfreies Informationsgespräch über Mediation oder eine sonstige Möglichkeit der außergerichtlichen Konfliktbeilegung anhängiger Folgesachen bei einer von dem Gericht benannten Person oder Stelle anordnen. Der Mediator muss hierüber eine Teilnahmebescheinigung ausstellen. Die Bescheinigung unterscheidet sich von der Erfolglosigkeitsbescheinigung nach § 15 a EGZPO. |
Erfolglosigkeitsbescheinigung | Im Falle einer gescheiterten Streitbeilegung in den Fällen des § 15 a EGZPO haben die Parteien eine Erfolglosigkeitsbescheinigung vorzulegen, um die Zulässigkeit der Klage nachzuweisen. § 15 a ZPO Abs. 1 Satz 2 besagt: "Der Kläger hat eine von der Gütestelle ausgestellte Bescheinigung über einen erfolglosen Einigungsversuch mit der Klage einzureichen". Aus dem Wortlaut lässt sich herleiten, dass der versuch auch gescheitert ist, wenn der Gegner dem Schlichtungsantrag keine Folge leistet. Damit unterscheidet sich die Erfolglosigkeitsbescheinigung von der Teilnahmebescheinigung nach § 135 FamFG. |
Gütestelle | Es gibt anerkannte und sonstige Gütestellen. Die anerkannten Gütestellen, sind durch die Landesjustizverwaltung eingerichtet oder anerkannt. Diese Gütestellen können vollstreckbare Vergleiche im Sinne von § 794 Abs. 1 Nr. 1 ZPO herstellen. § 15 a EGZPO erwähnt die sonstigen Gütestellen als eine solche, die Streitbeilegungen betreibt. In manchen Gerichtsverfahren wird der Einigungsversuch vor einer Gütestelle vorgeschrieben, ehe eine Klage eingereicht werden kann. |
Gütestellenverfahren | Siehe Güteverfahren |
Babysteps | Der englische Begriff kann mit kleinsten Schritten übersetzt werden. Er beschreibt eine Herangehensweise, die eben solche kleinen Schritte einfordert. Der Begriff Babysteps wird von den Parteien gut angenommen. Die möglichen kleinen Schritte werden oft nicht gesehen, weil das Ziel zu weit und zu hoch angesetzt wird und die Erwartungen zu groß sind. Der Mediator lenkt den Blick auf das was möglich ist. Das Wort Babysteps lässt das Ziel nicht aus dem Blick. Es weist lediglich darauf hin, dass ein Weg dorthin zurückzulegen ist. |
Vertrauensbildung | Herangehensweise bei der (Wider-)Herstellung von Vertrauen. |
Selbstermächtigung | Der Begriff wird verwendet, um den zivilen Ungehorsam mancher Bürger zu beschreiben. Die gesellschaftliche Selbstermächtigung beschreibt das Phänomen, dass Menschen aus idealistischen, politischen oder ethischen Motiven rechtliche oder auch soziale Regeln des Zusammenlebens überschreiten. Das Phänomen wird einen Vertrauensverlust zurückgeführt, der sich nicht nur gegen den Staat, sondern auch gegen die Mitmenschen richtet. Der durch die Selbstermächtigung suggerierte Machtgewinn wirkt sich auch auf die Nachfrage nach Mediation aus und erklärt in vielen Fällen deren Verweigerung. |
Logik | Die Logik ist die Lehre vom folgerichtigen Denken. Als Wissenschaft befasst sie sich mit der Struktur, den Formen und Gesetzen des Denkens. Die Logik als Lehre vom folgerichtigen Denken speilt auch in der Mediation eine wichtige Rolle. Sie findet sich in der Mediationslogik weieder, wo das Zusammenwirken der Schritte und Elemente des Denkens in der Mediation beschrieben wird. |
Haltung | Die Haltung des Mediators wird immer nach vorne gestellt und als außerordentlich wichtig angesehen. Diese Aussage ist korrekt, je nachdem was unter Haltung verstanden wird. Wenn Haltung mit einer Gesinnung gleichgesetzt wird, die eine durch Werte und Moral begrenzte Sichtweise darstellt, passt sie nicht in ein Verfahren, dessen wichtigster Zweck die Reflexion und das Verstehen ist. Wenn Haltung als eine Art des Denkens verstanden wird, die sich in das System der Mediation einbezieht, bekommt der Begriff eine Bedeutung, die eher der Mediation entspricht. |
Gesamtebene | Die sogenannte Gesamtebene schließt das systemische Bild der Mediation, indem es neben dem Mediationssystem und dem Streitsystem den Blick auf die systemische Umgebung wirft, wo z.B. das Helfersystem auf die Konfliktbeilegung einwirkt. |
Dienstleistungsebene | Die Systemik der Mediation legt eine Unterscheidung zwischen der Fallebene und der Mediationsebene (Verfahrensebene) nahe. Hinzu kommt eine Dienstleistungsebene, die Fragen nach der bedarfsgerechten Betreuung der Medianden aufwirft. |
unvollständige Dienstleistung | Der Begriff unvollständige Dienstleistung deutet darauf hin, dass die Mediation als Dienstleistung nicht alle Bedarfe der Medianden (Konfliktparteien) abdecken kann. Siehe auch hinkende Dienstleistung. Sowohl der Mediator wie die Parteien sollten sich im Klaren darüber sein, was die Dienstleistung genau umfasst und wie sie sich mit anderen Dienstleistungen koordinieren lässt. |
hinkende Dienstleistung | Mit dem Begriff wird verdeutlicht, dass die Mediation als Dienstleistung nicht alle Bedarfe der Medianden (Konfliktparteien) abdecken kann. Der Mediator und die Parteien müssen sich darüber im Klaren sein, um die gegebenenfalls abzufragenden Dienstleistungen optimal aufeinander abzustimmen. |