Gedanken | Gedanken ist alles was jemandem in den Sinn kommt. Einfälle, Ideen, Assoziationen, Ansichten, Meinungen, .... in der Mediation werden sie zu Erkenntnissen geführt, die das Verfahren (die Vorgehensweise bei der Konfliktlösung) und den Fall betreffen |
Konfrontation | Die Konfrontation basiert auf einer Gegenüberstellung von sich widersprechenden Sachverhalten oder Belangen, die in einer Auseinandersetzung aufgelöst werden. |
Bedarf | Der Bedarf beschreibt ein zur Nachfrage führendes Bedürfnis. Der auf eine Hilfestellung bei der Konfliktlösung gerichtete Bedarf soll durch die Mediation befriedigt werden, indem die Mediation als Dienstleistung das dazu passende Angebot beschreibt. |
Sorgerecht | Siehe elterliche Sorge |
elterliche Sorge | Im Volksmund ist vom Sorgerecht die Rede. Die rechtlich korrekte Bezeichnung heisst: elterliche Sorge, weil es sich um ein Recht der Eltern und der Kinder handelt, das Rechte und Pflichten auslöst. Die Sorge umfasst die Personen- und die Vermögenssorge. |
Blended Learning | Gemischtes Lernen, bei dem mehrere didaktische Methoden und Medien miteinander kombiniert werden. |
gewaltfreie Kommunikation | Die gewaltfreie Kommunikation (GFK) wurde von Marshal Rosenberg entwickelt. Sie beschreibt eine deeskalierende Kommunikationsweise, die Streit vermeidet und es trotzdem ermöglicht, ein Anliegen zu vermitteln. |
Akzeptanz | Unbedingte Variable für eine gelingende Kommunikation. Die Akzeptanz ist einer der von Carl Rogers herausgearbeiteten Elemente der personenzentrierten Gesprächstherapie. |
Aussenwahrnehmung | Alle menschlichen Sinne sind auf Außenwahrnehmung gerichtet. Die Parteien sind deshalb nur bedingten der Lage, sich und das Streitsystem vollständig wahrzunehmen. Der Mediator vermittelt diese Sicht aus der Metaebene, sodass eine Außenwahrnehmung (über den Mediator) möglich wird. |
Navigation | Eckdaten zur Beschreibung des Kognitionsprozesses in der Mediation |
Konfliktkosten | Kosten, die durch einen Konflikt verursacht werden einschließlich der dadurch gebundenen Ressourcen. |
Streitbeilegung | Der Streit wird beigelegt, sodass nicht mehr gestritten wird oder gestritten werden kann. Der Streit betrifft das Handeln im Konflikt. Die Tatsache, dass nicht mehr gestritten wird erlaubt nicht die zwingende Schlussfolgerung, dass damit der Konflikt gelöst ist und auch emotional erledigt ist. |
Konfliktauflösung | Auch: Konfliktlösung. Die Konfliktlösung ist von der Streitbeilegung zu unterscheiden. Sie beschreibt eine Situation, in der der Konflikt vollständig, also auch emotional, aufgelöst ist. |
VAKOG | Ein Akronym das beim NLP zur Identifikation der 5 Sinne verwendet wird. VAKOG steht für:
- V–Visuell (Sehen)
- A-Auditiv (Hören)
- K-Kinästetisch und Haptisch (Tasten)
- O-Olfaktorisch (Riechen)
- G-Gustatorisch (Schmecken)
|
Sinne | Sinne sind die „Organe“ des Menschen, mit denen er die Umwelt wahrnimmt. Die Sinnesfähigkeit des Menschen ist eingeschränkt, sodass es zu Täuschungen kommt, die unbemerkt bleiben und für real gehalten werden. |
Anwaltsmediator | Ein Mediator, der im Quellberuf Anwalt ist, also zugleich eine Anwaltszulassung besitzt.Auch wenn der Begriff des Anwaltsmediators keine Berufsbezeichnung darstellen soll und nur auf den Ursprungsberuf hinweist, haben Anwälte wegen des Rechtsdienstleistungsgesetzes und der Anwendung des Berufsrechts eine Sonderstellung in der Mediation. |
Vertragstreue | Die Vertragstreue ist ein Phänomen das Juristen bekannt ist. Die Partei schließt einen Vertrag. Ist im Nachhinein wird ihr bewusst, wozu sie sich verpflichtet hat. Sie bereut den Vertragsabschluss und überlegt, wie sie sich der Verpflichtung entziehen kann. Die mögliche Vertragstreue ist ein Aspekt, der bei der Abschlussvereinbarung auch vom Mediator zu beachten ist, wenn die Parteien an einer nachhaltigen Lösung interessiert sind. |
Interaktion | Die Interaktion bezeichnet das agierende oder reagierende Einwirken von Akteuren oder Systemen, aus dem sich eine Wechselwirkung ableiten lässt. |
Widerruf | Grundsätzlich ist der Widerruf eine (Willens-)Erklärung, die eine zuvorige Erklärung außer Kraft setzen soll. Eine rechtlich bindende Erklärung kann nicht widerrufen werden. Ausnahmsweise gesteht der Gesetzgeber Verbrauchern ein Widerrufsrecht ein, das In bestimmten Fällen auch von Mediatoren zu beachten ist. |
Kündigung | Die Kündigung ist eine einseitige, empfangsbedürftige Willenserklärung. Sie ist an Voraussetzungen geknüpft und meist an Fristen gebunden. Lediglich die Fristlose Kündigung kann eine sofortige Wirkung erzielen. In der Mediation ist eine Kündigung des MV oder der MDV wegen des Grundsatzes der Freiwilligkeit jederzeit möglich. |