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ADR Report 2013

Autor: Arthur Trossen - Veröffentlicht 15.10.2013 16:23 - (1016 Zugriffe)

Wiki to Yes Forschungsbeiträge

Der ADR Report ist eine Studie über die Verwendung von Mediation bei Streitigkeiten in DAX Konzernen. Herausgegeben wird die Studie von der Academicon GmbH. Das Titelbild ist ein Ausschnitt aus dem Deckblatt des Berichts. Die Studie kostet 450 EUR. Das sind 9,375 EUR / Seite.

Richtlinie 2013/11/EU

RICHTLINIE 2013/11/EU DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 21. Mai 2013 über die alternative Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004 und der Richtlinie 2009/22/EG

ODR Verordnung (EU) Nr. 524/2013

VERORDNUNG (EU) Nr. 524/2013 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES
vom 21. Mai 2013 (sog. "ODR-Verordnung") über die Online-Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004 und der Richtlinie 2009/22/EG (Verordnung über Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten)

Der Anwalt darf sich Mediator nennen

Beschluss des BGH v. 01.07.2002 - AnwZ (B) 52/01
Autor: Arthur Trossen - Veröffentlicht 24.04.2013 11:20 - (386 Zugriffe)

Gemäß Beschluss des BGH v. 01.07.2002 - AnwZ (B) 52/01 - ist die Tätigkeit als Mediator ist - wie der Antragsgegnerin zuzugeben ist - dann, wenn sie von einem Rechtsanwalt vorgenommen wird, als Teilbereich der anwaltlichen Berufstätigkeit anzusehen.

Mediationsakteneinsicht

OLG München, 20.05.2009 - 9 VA 5/09
Autor: Redaktion - Veröffentlicht 22.03.2013 08:27 - ( Zugriffe)

Dem Antragsteller wurde vom Präsidenten des Landgerichts München mitgeteilt, dass eine Einsichtsnahme in eine gerichtliche Mediationsakte wegen des für Mediationsverfahren geltenden Vertraulichkeitsprinzips nicht möglich sei. Das OLG ordnet die Einsichtnahme an.

Über die Verwendung des Begriffs "zertifiziert"

BGH, Urteil vom 9. Juni 2011 - I ZR 113/10
Autor: Arthur Trossen - Veröffentlicht 09.03.2013 09:20 - (458 Zugriffe)

Das Urteil des BGH enthält folgenden Leitsatz: "Der Verkehr erwartet von einem Rechtsanwalt, der sich als "zertifizierter Testamentsvollstrecker" bezeichnet, dass er nicht nur über besondere Kenntnisse, sondern auch über praktische Erfahrungen auf dem Gebiet der Testamentsvollstreckung
verfügt". Das Urteil ist wegen der Auseinandersetzung über den Begriff der Zertifizierung für Mediatoren von Interesse.

§ 278 Zivilprozessordnung

Gütliche Streitbeilegung, Güteverhandlung, Vergleich
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Förderung der Mediation und anderer Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung vom 21.07.2012 (BGBl. I S. 1577)