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Der kleine aber feine Unterschied

Mediation vs. Vergleich

Administrator - 12.04.2014 11:38 - (7482 Zugriffe)


So lautet der Titel einer Fallstudie von Prof. Mordehai (Moti) Mironi aus Haifa, mit der er die Entwicklung der Mediation in Israel beschreibt. Der Beitrag mag als eine ernst zu nehmende Warnung verstanden werden für alle, die eine bessere Verbreitung der Mediation erwarten.

Rebooting Mediation

Administrator - 27.03.2014 12:05 - ( Zugriffe)

Wiki to Yes Forschungsbeiträge

Eine Umfrage (Forschung) des EU Policy Department beschreibt das EU-Mediations Paradoxon. Citizens’ Rights and Constitutional Affairs des Europäischen Parlaments veranlasste eine Untersuchung zur Beurteilung der Auswirkungen der Mediation, ihrer Umsetzung sowie zur Vorbereitung von Vorschlägen und Maßnahmen zur Vergrößerung der Zahl der Anwendungen.

Untersuchung der Stiftung Warentest

145 Ausbildungen zum Mediator im Vergleich

Arthur Trossen - 07.03.2014 12:15 - (2940 Zugriffe)

Wiki to Yes Forschungsbeiträge

Die Angebote zur Ausbildung in Mediation sind vielfältig und sehr unterschiedlich. Die Stiftung Warentest hat Anforderungen an eine gute Qualifizierung formuliert und 145 Ausbildungen daran gemessen. Die Ergeb­nisse sind in einer inter­aktiven Daten­bank abruf­bar – entweder in einer von sechs vorsortierten Tabellen oder einzeln nach individuellen Kriterien zum Vergleich der Anbieter.

Zum Bericht der Stiftung Warentest: 145 Ausbildungen zum Mediator im Vergleich 

ZMediatAusbV-Entwurf

Mit Bearbeitungsstand vom 31.1.2014 übersandte das BMJ (Ministerium der Justiz) einen Entwurf zur Rechtsverordnung über die Ausbildung zum zertifizierten Mediator. Abgekürzt heisst sie ZMediatAusbV-E das “E” steht für “Entwurf”. Ausgeschrieben nennt sich diese Rechtsverordnung: Verordnung über die Aus- und Fortbildung von zertifizierten Mediatoren. Die Verordnung wurde inzwischen als ZMediatAusbV erlassen! Nachfolgend der Wortlaut des Entwurfs der Verordnung.

OLG Koblenz, 21.01.2014 - 13 WF 43/14

Arthur Trossen - 21.01.2014 11:34 - (1266 Zugriffe)

Ein Beitrag zur Wiki to Yes Rechtsprechungsübersicht


Kosten der gerichtsnahen Mediation

Für die unmittelbare Beauftragung eines Mediators durch das Gericht fehlt es an einer gesetzlichen Grundlage, weil das Mediatorrechtsverhältnis zwischen den Parteien und dem Mediator entsteht, denen auch die Auswahl und Beauftragung des Mediators obliegt. Wird ein Mediator dennoch durch das Gericht beauftragt, entsteht ihm gemäß §§ 675, 670 BGB i.V.m. der analogen Anwendung des JVEG ein unmittelbarer Vergütungsanspruch gegenüber der Staatskasse. Der Mediator kann in diesem Fall nicht auf die zivilrechtliche Geltendmachung seines Anspruchs verwiesen werden.

ADR Report 2013

Arthur Trossen - 15.10.2013 16:23 - (1131 Zugriffe)

Wiki to Yes Forschungsbeiträge

Der ADR Report ist eine Studie über die Verwendung von Mediation bei Streitigkeiten in DAX Konzernen. Herausgegeben wird die Studie von der Academicon GmbH. Das Titelbild ist ein Ausschnitt aus dem Deckblatt des Berichts. Die Studie kostet 450 EUR. Das sind 9,375 EUR / Seite.

Richtlinie 2013/11/EU

RICHTLINIE 2013/11/EU DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 21. Mai 2013 über die alternative Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004 und der Richtlinie 2009/22/EG

ODR Verordnung (EU) Nr. 524/2013

VERORDNUNG (EU) Nr. 524/2013 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES
vom 21. Mai 2013 (sog. "ODR-Verordnung") über die Online-Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004 und der Richtlinie 2009/22/EG (Verordnung über Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten)

Der Anwalt darf sich Mediator nennen

Beschluss des BGH v. 01.07.2002 - AnwZ (B) 52/01
Arthur Trossen - 24.04.2013 11:20 - (482 Zugriffe)

Gemäß Beschluss des BGH v. 01.07.2002 - AnwZ (B) 52/01 - ist die Tätigkeit als Mediator ist - wie der Antragsgegnerin zuzugeben ist - dann, wenn sie von einem Rechtsanwalt vorgenommen wird, als Teilbereich der anwaltlichen Berufstätigkeit anzusehen.

Mediationsakteneinsicht

OLG München, 20.05.2009 - 9 VA 5/09
Redaktion - 22.03.2013 08:27 - ( Zugriffe)

Dem Antragsteller wurde vom Präsidenten des Landgerichts München mitgeteilt, dass eine Einsichtsnahme in eine gerichtliche Mediationsakte wegen des für Mediationsverfahren geltenden Vertraulichkeitsprinzips nicht möglich sei. Das OLG ordnet die Einsichtnahme an.