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Der Meilenstein

Autor: Arthur Trossen - Veröffentlicht 11.12.2014 09:05 - (1714 Zugriffe)


Am 28. Juni 2012 hat der Gesetzgeber nach streitigen Auseinandersetzungen einstimmig das Mediationsgesetz beschlossen. Politiker und Journalisten sprechen von einem Meilenstein, der sogar mit der Einführung des BGB zu vergleichen sei. Was sich wie eine Errungenschaft darstellt, muss kein Fortschritt sein. Ist es aber wirklich eine Errungenschaft, wenn ein Gesetz etwas regelt, was ohnehin erlaubt ist? Es muss sich noch zeigen, ob die Mediation mit diesem Gesetz tatsächlich auf den Weg gebracht wurde, der ihr zugedacht ist.

VSBG-E (10.11.2014)

Der Gesetzgeber soll wieder zuschlagen. jetzt geht es um die Schlichtung, genauer gesagt um den Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie über alternative Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten und zur Durchführung der Verordnung über Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten, den das Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz als Referentenentwurf mit Bearbeitungsstand 10.11.2014 15:40 Uhr vorgelegt hat. Hier der Wortlaut des Entwurfs:

LG Frankfurt 07.05.2014, 2-06 O 271/13

Autor: Administrator - Veröffentlicht 07.05.2014 20:37 - ( Zugriffe)

Ein Beitrag zur Wiki to Yes Rechtsprechungsübersicht


Klauselverbot (Rechtsschutz)

Die Erstattung außergerichtlicher Kosten durch die Rechtsschutzversicherung darf nicht von einer obligatorischen Mediation anhängig gemacht werden; erst recht nicht, wenn die Medianden den Mediator nicht selbst auswählen.

Mediation vs. Vergleich

Autor: Administrator - Veröffentlicht 12.04.2014 11:38 - (3094 Zugriffe)


So lautet der Titel einer Fallstudie von Prof. Mordehai (Moti) Mironi aus Haifa, mit der er die Entwicklung der Mediation in Israel beschreibt. Der Beitrag mag als eine ernst zu nehmende Warnung verstanden werden für alle, die eine bessere Verbreitung der Mediation erwarten.

Rebooting Mediation

Autor: Administrator - Veröffentlicht 27.03.2014 12:05 - ( Zugriffe)

Wiki to Yes Forschungsbeiträge

Eine Umfrage (Forschung) des EU Policy Department beschreibt das EU-Mediations Paradoxon. Citizens’ Rights and Constitutional Affairs des Europäischen Parlaments veranlasste eine Untersuchung zur Beurteilung der Auswirkungen der Mediation, ihrer Umsetzung sowie zur Vorbereitung von Vorschlägen und Maßnahmen zur Vergrößerung der Zahl der Anwendungen.

145 Ausbildungen zum Mediator im Vergleich

Autor: Arthur Trossen - Veröffentlicht 07.03.2014 12:15 - (2554 Zugriffe)

Wiki to Yes Forschungsbeiträge

Die Angebote zur Ausbildung in Mediation sind vielfältig und sehr unterschiedlich. Die Stiftung Warentest hat Anforderungen an eine gute Qualifizierung formuliert und 145 Ausbildungen daran gemessen. Die Ergeb­nisse sind in einer inter­aktiven Daten­bank abruf­bar – entweder in einer von sechs vorsortierten Tabellen oder einzeln nach individuellen Kriterien zum Vergleich der Anbieter.

Zum Bericht der Stiftung Warentest: 145 Ausbildungen zum Mediator im Vergleich 

ZMediatAusbV-Entwurf

Mit Bearbeitungsstand vom 31.1.2014 übersandte das BMJ (Ministerium der Justiz) einen Entwurf zur Rechtsverordnung über die Ausbildung zum zertifizierten Mediator. Abgekürzt heisst sie ZMediatAusbV-E das “E” steht für “Entwurf”. Ausgeschrieben nennt sich diese Rechtsverordnung: Verordnung über die Aus- und Fortbildung von zertifizierten Mediatoren. Die Verordnung wurde inzwischen als ZMediatAusbV erlassen! Nachfolgend der Wortlaut des Entwurfs der Verordnung.

OLG Koblenz, 21.01.2014 - 13 WF 43/14

Autor: Arthur Trossen - Veröffentlicht 21.01.2014 11:34 - (1039 Zugriffe)

Ein Beitrag zur Wiki to Yes Rechtsprechungsübersicht


Kosten der gerichtsnahen Mediation

Für die unmittelbare Beauftragung eines Mediators durch das Gericht fehlt es an einer gesetzlichen Grundlage, weil das Mediatorrechtsverhältnis zwischen den Parteien und dem Mediator entsteht, denen auch die Auswahl und Beauftragung des Mediators obliegt. Wird ein Mediator dennoch durch das Gericht beauftragt, entsteht ihm gemäß §§ 675, 670 BGB i.V.m. der analogen Anwendung des JVEG ein unmittelbarer Vergütungsanspruch gegenüber der Staatskasse. Der Mediator kann in diesem Fall nicht auf die zivilrechtliche Geltendmachung seines Anspruchs verwiesen werden.

ADR Report 2013

Autor: Arthur Trossen - Veröffentlicht 15.10.2013 16:23 - (815 Zugriffe)

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Der ADR Report ist eine Studie über die Verwendung von Mediation bei Streitigkeiten in DAX Konzernen. Herausgegeben wird die Studie von der Academicon GmbH. Das Titelbild ist ein Ausschnitt aus dem Deckblatt des Berichts. Die Studie kostet 450 EUR. Das sind 9,375 EUR / Seite.

Richtlinie 2013/11/EU

RICHTLINIE 2013/11/EU DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 21. Mai 2013 über die alternative Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004 und der Richtlinie 2009/22/EG