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OLG Koblenz, 21.01.2014 - 13 WF 43/14
Autor: Arthur Trossen - Veröffentlicht 21.01.2014 11:34 - (1155 Zugriffe)Ein Beitrag zur Wiki to Yes Rechtsprechungsübersicht
Kosten der gerichtsnahen Mediation
Für die unmittelbare Beauftragung eines Mediators durch das Gericht fehlt es an einer gesetzlichen Grundlage, weil das Mediatorrechtsverhältnis zwischen den Parteien und dem Mediator entsteht, denen auch die Auswahl und Beauftragung des Mediators obliegt. Wird ein Mediator dennoch durch das Gericht beauftragt, entsteht ihm gemäß §§ 675, 670 BGB i.V.m. der analogen Anwendung des JVEG ein unmittelbarer Vergütungsanspruch gegenüber der Staatskasse. Der Mediator kann in diesem Fall nicht auf die zivilrechtliche Geltendmachung seines Anspruchs verwiesen werden.
Der Mediator kann analog §1JVEG bzw. nach §§ 675,650 BGB eine Entschädigung verlangen.