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Waffenstillstandsvereinbarung

Wissensmanagement » Sie befinden sich auf einer Seite des Archivs, die ein Mediationswerkzeug beschreibt.
Konkret geht es um eine Waffenstillstandsvereinbarung zur Sicherung der Kooperation in der Mediation. Bitte beachten Sie auch:

Werkzeugsystematik Strategie Waffenstillstandsvereinbarung Konfrontation Aggression Gewalt Eskalation Deeskalation

Bei hoch eskalierten Streitigkeiten können sich die Parteien mit Angriffen kaum zurückhalten. Oft beschränken sich die Angriffe nicht auf die Mediation (wo der Mediator Einfluss nehmen könnte), sondern sie betreffen auch das Umfeld.

Beispiel 15683 - In einem hoch eskalierten Streit zwischen Eheleuten über das Umgangsrecht mit dem Kind, werden wechselseitig Strafanzeigen erhoben, Anträge bei Gericht gestellt, Freunde instrumentalisiert, kurz: alles was die Eskalation treibt wird veranstaltet

Erkennbarkeit

Wenn es zu einer Vertagung in der Mediation gekommen war, oder auch sonst kann davon ausgegangen werden, dass die Parteien von selbst die Aggression der jeweiligen Gegenseite ansprechen. Gegebenenfalls ist eine Umfeldsondierung erforderlich. Meist genügt es aber, wenn der Mediator bei einem forgesetzten Termin fragt, was sich seit dem letzten Termin ergeben und ereignet hat.

Maßnahmen

Um die Angriffe, die außerhalb der Mediation stattfinden möglichst einzudämmen, kann der Mediator eine Waffenstillstandsvereinbarung vorschlagen. Es wird kaum möglich sein, Angriffe abzuwehren, weil die Parteien sich im Recht fühlen wird und einen Anlass für die Angriffe behauptet. Worauf sich die Parteien einlassen könnten, ist ein Angebot, dass Strafanzeigen, Anträge bei Gericht oder andere als Aggression empfundene Maßnahmen nur in Abstimung mit dem Mediator möglich sein sollen. Die Wafenstillstandsvereinbarung sollte wie ein Prozesshindernis formuliert sein, sodass auch die Gerichte und Behörden veranlasst sind, diese zu beachten. Selbstverständlich bietet der Mediator immer an, dass im Notfall sofort ein Gesprächstermin stattfinden kann.

Zweck

Der Zweck einer Waffenstillstandsvereinbarung besteht darin, die Aggresionen nicht zu unterdrücken, sondern zu kanalisieren und auf die Mediation zu lenken. Dort können sie verarbeitet werden. Die Waffenstillstandsvereinbarung ausschließlich den Zweck, den Parteien Gelegenheiten für Aggressionen zu nehmen.

Bedeutung für die Mediation

Die Parteien sollen das Verfahren eigenverantwortlich führen, also müssen sie so auftreten, dass niemand sich veranlasst sieht, die Mediation abzubrechen oder Gegenangriffe zu fahren. Es genügt ein temporärer Waffenstillstand, weil der Mediator davon ausgehen kann, dass sich das Klima zwischen den Parteien mit der fortschreitenden Mediation verbessert. Die Anlässe, die zum Angriff führen, können als Themen in die Mediation genommen werden, sodass sie eine Behandlung erfahren und niemand das Gefühl hat etwas hinnehmen zu müssen was er nicht will.

Was tun wenn ...

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Hinweise und Fußnoten

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Bearbeitungsstand: 2023-06-05 08:14 / Version 7.

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Based on work by anonymous contributor . Last edited by Arthur Trossen
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