Verfahren der Streit- oder Konfliktbeilegung
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Verfahren ADR Verhandlung Auswahl Abgrenzungen Verzeichnis
Es gibt unzählig viele Verfahren und Möglichkeiten zur Konfliktbeilegung. Jedes Verfahrensmanagement beginnt mit der Auswahl des passenden Verfahrens. Voraussetzung für eine zutreffende Wahl ist die Kenntnis, welche Verfahren es überhaupt gibt. Hier finden Sie eine Zusammenstellung aller Verfahren, ausgenommen der Mediation, wobei der Begriff Verfahren im weitesten Sinne verstanden wird.
Die Verfahrensliste
Das Verfahrensverzeichnis wird ständig aktualisiert. Sie können helfen. Sollten Sie ein ADR-Verfahren vermissen oder anders definieren, geben Sie bitte einen Hinweis, wenn Sie die Änderung nicht selbst einbringen.
Bezeichnung | Beschreibung |
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Adjudication | Dispute Adjudication ist ein außergerichtliches Streitbeilegungsinstrument für Baukonflikte aus dem angelsächsischen Rechtskreis. Der Adjudicator trifft innerhalb kürzester Frist für alle aufkommenden Konflikte eine Entscheidung, die aber innerhalb eines Gerichtsverfahrens überprüfbar ist. Sie wird daher als vorläufig bindend bezeichnet. |
Altenkirchener Modell | Ein Verfahrensmodell für die Lösung von Familienkonflikten unter Einbeziehung der Mediation als Methode und Verfahrensbestandteil. Das Modell verwertet die Erkenntnis der Kognitionstheorie und erlaubt die Lösung hoch eskalierter Konflikte mit Mediation. Es ist der Ursprung der gerichtsintegrierten Mediation und Auslöser der integrierten Mediation. |
alternative Konfliktlösungsverfahren | Abgekürzt durch das Akronym AKL. Der Begriff Alternative Konfliktlösungsverfahren wurde von Greger (Recht der Konfliktlösung) Rdnr. A 1) eingeführt, nachdem der Gesetzgeber die Begriffe Streitbeilegungsverfahren durch Konfliktbeilegungsverfahren ersetzt hat. |
Arbitration | Englische (und international verwendete) Bezeichnung für das Schiedsgerichtsverfahren. |
Balint-Gruppen | Die Balint-Gruppen sind eine Form der kollegialen Beratung und vielleicht auch ihr Ursprung. Die Methode wurde nach Michael Balint benannt. Sie war für Ärzte und Mediziner entwickelt worden. Der Austausch unter Kollegen in der Psychiatrie sollte insbesondere helfen, so genannte Übertragungsphänomene zu erkennen und zu untersuchen. |
Baseball Arbitration | Die Parteien unterbreiten Angebote unter denen der Schiedsrichter wählt ohne sie zu verändern. |
Beibringungsgrundsatz | Der Beibringungsgrundsatz ist ein Prinzip des Zivilprozesses. In gewisser Weise findet er auch in der Mediation Anwendung. Er besagt, dass alle Informationen von den Parteien (und nicht vom Richter) einzubringen sind. Der Beibringungsgrundsatz unterscheidet sich vom Amtsermittlungsgrundsatz, wo das Gericht dafür Sorge zu tragen hat, dass alle Informationen auf dem Tisch liegen. |
Beschwerde | Die Beschwerde im engeren Sinne ist ein juristischer Terminus. Er fällt unter die Kategorie der Rechtsbehelfe. Ein Rechtsbehelf bezeichnet die Möglichkeit für eine Partei, gegen eine (hoheitliche) Entscheidung vorzugehen. Diese Möglichkeit scheidet in der Mediation schon deshalb aus, weil der Mediator keine Entscheidung trifft. Hier wird der Begriff der Beschwerde also weiter gefasst und im volkstümlichen Sinn als Äußerung über ein Fehlverhalten verstanden. Die Mediation bzw. der Mediator muss auch damit umgehen können. |
Beweissicherungsverfahren | Gerichtliches Verfahren zur Sicherung von Beweisen für einen evtl. nachfolgenden Prozess |
Binding Arbitration | Der Schiedsspruch ist verbindlich, indem sich die Parteien zuvor unterwerfen. |
Legende: Das Verzeichnis ist ein Auszug aus der Enzyklopädie, die nach dem Begriff "Verfahren" gefiltert wird. Mediationen werden nicht angezeigt. Die Abgrenzung ist nicht immer eindeutig, sodass Sie am besten in der Enzyklopädie nachschlagen, wenn Sie ein Verfahren nicht finden. Fahren Sie mit der Maus über den Link, dann öffnet sich ein Popup-Fenster mit weiteren Hinweisen zum Verfahren und dem Link, wo das Verfahren besprochen wird.
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Siehe auch:
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