Das Verfahren der Mediation
Wissensmanagement » Das Verfahren ergibt das Ziel und den äußeren Rahmen der Mediation. Die Verfahrenshandlungen ergeben sich aus der Methodik, die dem Wesen der Mediation zu entsprechen haben und mit Techniken ausgeführt werden. Das Verfahrenshandling zählt zu den wichtigsten Werkzeugen des Mediators. Je besser er das Verfahren versteht, umso effizienter kann er es einsetzen.
Werkzeugsystematik Mediationsprozess Verfahren Methoden Techniken Interventionen Aufgaben Setting
Der Begriff Mediation umfasst sowohl das Verfahren der Mediation, wie auch die Methode der Mediation. Die Verwendung des Pleonasmus Mediationsverfahren belegt, dass die Mediation beide Bedeutungen in sich trägt, auch wenn sie im Mediationsgesetz als Verfahren definiert wurde.
Terminologie
Um die Prozesshaftigkeit der Mediation herauszustellen, ist es wichtig, dass die Mediation stets als ein Verfahren oder ein Prozess gesehen wird, der eine logische Abfolge von Verfahrensschritten vorsieht. Der Begriff Mediationsprozess wird synonym mit dem Begriff Verfahren der Mediation verwendet. Wie im Beitrag über den Mediationsradius beschrieben, kann die Mediation sowohl ein Verfahren sein, auf das §1 Mediationsgesetz zur Anwendung kommt. Andererseits gibt es Fälle, in denen die Mediation zwar klassisch als Verfahren eingesetzt wird, ohne dass es zur Anwendung des Mediationsgesetzes kommt. Schließlich ist auch eine methodische Verwendung denkbar, die aber auch nur dann eine Mediation ergibt, wenn sich ihre Prozesshaftigkeit verwirklicht,
Erscheinungsformen
Das Mediationsverzeichnis erfasst alle Mediationen, also Verfahren, Methoden und Herangehensweisen, die im Zusammenhang mit der Mediation in Erscheinung treten.
Verfahrenslandschaft
Die Mediation ist allerdings nicht das einzige Verfahren zur Konfliktbeilegung. Sie erfordert die Abgrenzung zu anderen Verfahren und bettet sich in die Verfahrenslandschaft ein. Der Vergleich der Verfahrenskriterien belegt, dass die Mediation das umfassendste Verfahren ist, das unterschiedliche Denkmodelle und Methoden vereinnahmen kann und sich der Komplexität jeder Frage zu stellen vermag.
Verfahren als Container
Methoden und Verfahren lassen sich manchmal nur schwer gegeneinander abgrenzen. Beides beschreibt einen Weg von A nach B. Im hiesigen Verständnis, ergibt das Verfahren eher die Wegbedingungen als die Beschreibung, wie der Weg zu gehen ist. Letzteres wäre die Aufgaben der Methoden. Es ist deshalb konsequent, wenn das Verfahren wie ein Container betrachtet wird, in dem sich die zielführenden Methoden einfügen lassen oder eben nicht.
Rahmenbedingungen
Das Verfahren ergibt den rechtlich zulässigen und gebotenen Handlungsrahmen. Die Mediation muss als ein Verfahren i.S.d. Mediationsgesetzes geeignet und zulässig sein. Wird die Mediation als Methode angewendet, muss sie - ganz oder teilweise - im jeweilgen Verfahren (Container) möglich sein. Bei einer Mediation i.S.d. Mediationsgesetzes ergibt sich der Rahmen aus dem Mediationsvertrag in Verbindung mit dem Mediationsgesetz. Beim Güterichterverfahren ergibt sich der Rahmen aus dem Verfahrensrecht (z.B. ZPO) in Verbindung mit den Standards der Mediation.
Informationsverarbeitung
Die Inhalte und die Art und Weise der Informationsverarbeitung im Verfahrenscontainer orientieren sich an dem Verfahrenscharakter. Sie ergeben sich aus dem Ziel und Zweck, dem Ablauf und den Grundsätzen. Im Falle der Mediation ist das Wesen der Mediation der wichtigste Orientierungspunkt.
Verfahrensdetails
Eine ausführliche Beschreibung des Verfahrens finden Sie im Handbuch Mediation unter der gleichnamigen Überschrift. Beachten Sie bitte die Unterscheidung zu Methodik.
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Siehe auch: Mediatorenkoffer