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Rückfälle in der Mediation

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Die Problematik der Rückfälligkeit steht mit folgeden Beiträgen im Zusammenhang, die Sie ebenfalls beachten sollten:

Verfahren Konflikt Strategie Rückfall Beendigung Abschlussvereinbarung Wiederaufnahme Nutzen

Mit einem Rückfall oder einem Rückschlag wird ein erneutes Auftreten einer scheinbar überstandenen Situation oder Lage beschrieben. Es wäre naiv zu glauben, dass es so etwas in der Mediation nicht gäbe. Hier sind zwei unterschiedliche Fälle zu unterscheiden:

  1. Es kommt zu einem Rückfall während der Mediation. Die Konfliktbeilegung wird verhindert.
  2. Es kommt zu einem Rückfall nach der Mediation. Der Konflikt lebt wieder auf.

Rückfälle während der Mediation

Es läuft alles wie am Schnürchen. Die Mediation entwickelt sich. Der Mediator bemerkt wie es in den Köpfen der Parteien arbeitet. Plötzlich sagt eine der Parteien wohl ein falsches Wort. Es ist von außen kaum erkennbar. Die Gegenseite reagiert jedoch ganz extrem. Es scheint, als wären die letzten Minuten und Stunden mit dem einen Wort wie weggewischt. Die Parteien fallen in den Streitmodus zurück und machen sich Vorwürfe.

Wenn Mediationsfehler, wie zuvor beschrieben, auszuschließen sind, macht sich im Verhalten der Parteien der Konflikt bemerkbar. Im Idealfall kann der Mediator die Gelegenheit nutzen, um den Konflikt auch für die Parteien sichtbar zu machen. Dabei schaut er nicht auf die Argumente, sondern auf den Erregungsanlass.

Beispiel 11555 - Der Mediator meldet zurück was er beobachtet hat (Verbalisierung). Nachdem die Beobachtung bestätigt wurde, fragt er (beispielsweise): "Und worüber genau haben Sie jetzt gestritten?" Bei den Antworten achtet er auf die Ich-Botschaften und die geschilderte Betroffenheit. Er holt die Parteien in ein positives Denken zurück, indem er fragt: "Sie möchten aber gerne, dass Sie sich nicht mehr so aufregen müssen?" usw.


Ein Rückfall kann auch nach einer Unterbrechung der Mediation oder einer Vertagung eintreffen. Auch das ist nicht ungewöhnlich. Schließlich sind die Parteien "in der Außenwelt" wieder Einflüssen ausgesetzt, die nicht notwendigerweise zum Einlenken emutigen. Wann der Mediator gute Gelegenheiten zur Vertagung in der Mediation vorfindet und wie er mit einem Rückfall nach Vertagung umgeht, wird im Beitrag Zeitmanagement beschrieben.

Rückfälle nach der Mediation

Anders als in den zuvor beschriebenen Fällen hat der Mediator keinen Einfluss mehr auf Ereignisse, die nach der Mediation eintreffen. Er kann jedoch Vorkehrungen treffen.

Beispiel 15038 - Eigentlich sollte es eine Scheidungsmediation werden. In der Mediation hat es sich jedoch herausgestellt, dass die Beziehung keineswegs zerrüttet ist. Ja, es gibt Probleme und Konflikte. Es gibt aber gute Absichten, die in der Mediation erst aufgedeckt werden konnten. Das genügte den Parteien, um die Ehe wieder fortzusetzen. Nach drei Jahren, waren sie wieder da wo sie standen, als die die Mediation nachgefragt haben. Diesmal gehen sie jedoch nicht zum Mediator, sondern gleich zum Anwalt.


Der Grund für den Rückfall ist leicht zu erklären. Folgende Ursachen sind in Betracht zu ziehen:

  1. Vereinbarungen zur nachhaltigen Sicherung der gefundenen Lösung und zur Vermeidung von Rückfällen wurden nicht getroffen.
  2. Die Parteien halten sich nicht an die Vereinbarungen
  3. Die Parteien fallen im Alltag wieder in alte Verhaltensmuster und replizieren den Vorgang, der zuvor bereits zum Konflikt geführt hat.

Der erfahrene Mediator weist spätestens im Zusammenhang mit der Abschlussvereinbarung, also in der 5.Phase, auf die Rückfallgefahr hin. Im Idealfall hat er in der Abschlussvereinbarung bereits Regelungen nahegelegt, die einen Rückfall verhindern. Mehr noch kann er den Parteien anbieten, von Zeit zu Zeit nachzufragen, ob sich die Parteien an die Vereinbarung halten. Er kann auch die Aufgabe übernehmen, die Einhaltung des in der Abschlussvereinbarung getroffenen Verhaltensregeln zu überwachen, um gegebenenfalls einen Folgetermin anzubieten. Seine Unterstützung kann sich nur an beide Parteien richten und darf keine Vollstreckung der Entscheidung beinhalten.

Nachbehandlungsbedarf

Beendigung des Verfahrens
Im Idealfall beendet die Mediation den Konflikt. Dieser Zustand sollte eintreffen, wenn allle (Konflikt-)Themen abgearbeitet wurden. So wie der Konflikt allerdings meistens schon vor der Mediation begonnen hat, wirkt er mitunter über die Mediation hinaus fort. Beispiele für einen Nachbehandlungsbedarf sind folgende Fälle:

  1. Vollstreckung einer Abschlussvereinbarung
  2. Therapie oder Coaching zur vereinbarten Verhaltensänderung
  3. Überwachung der Abschlussvereinbarung

Bis auf die Überwachung der Einhaltung der Abschlussvereinbarung sind alle Leistungen KEIN Bestandteil der mediativen Dienstleistung. Selbst die Überwachung hat Grenzen. Sie kann zur Vermeidung eines Rückfalls jedoch geboten sein.

Wiederaufnahme der Mediation

Wiederaufnahme
Ein dem Rechtsinstitut der Wiederaufnahme enstprechendes Vorgehen in der Mediastion ist die Fortsetzung der Mediation oder eine neu zu vereinbarende Mediation. Die Fortsetzung kommt in Betracht, wenn sie etwa in einer Mediationsklausel bei einem absehbaren Nachholbedarf für den Fall vereinbart wird, dass Fragen zur Mediation aufkommen oder Hilfe bei der Umsetzung vereinbart wird. Ohne eine Klausel, die Maßnahmen in die abgeschlossene Mediation einbezieht, muss eine neue Mediation vereinbart werden. Was rechtlich gesehen zu einem Neuabschluss eines Mediationsvertrages führt, ist praktisch wenig relevant, weil in beiden Fällen eine Vereinbarung über eine neue Verhandlung herbeizuführen ist. Es steht auch kein Verbot der Vor- oder Nachbefassung nach §3 Mediationsgesetz im Wege. Lediglich die Honorierung muss gegebenenfalls neu vereinbart werden.

Bedeutung für die Mediation

Der Mediator muss den Ursachen auf den Grund gehen. Wenn es zu einem Rückfall während der Mediation kommt, steht die Fehleranalyse im Vordergrund. Wenn es zu einem Rückfall nach der Mediation kommt, steht die Vorbeugung im Vordegrund.1

Was tun wenn ...

Hinweise und Fußnoten

Bitte beachten Sie die Zitier - und Lizenzbestimmungen

Bearbeitungsstand: 2023-05-13 09:00 / Version 11.

Alias:
Siehe auch: Verfahrensverzeichnis,
Literaturhinweise:
Prüfvermerk: -

1 Die Aufgabe wird im Aufgabenverzeichnis erfasst als Rückfälle verhindern (Relevanz: erforderlich)


Based on work by Arthur Trossen
Seite zuletzt geändert am Dienstag November 26, 2024 04:35:29 CET.

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