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Anforderungen an die Verfahrenswahl

Wissensmanagement » Sie befinden sich auf einer Unterseite zum Titel Verfahren im Abschnitt Systematik des Fachbuchs Mediation.
Die Auswahlk der Verfahren zur Konfliktbeilegung stellt nicht nur die Parteien vor besondere Herausforderungen. Beachten Sie bitte:

Verfahren Verfahrensauswahl Clearing Verfahrensabgrenzungen Verfahrenverzeichnis

Abstract: In der Datenbank über die Verfahren sind 188 Mediationsvarianten und 52 unterschiedliche Verfahren gelistet. Für welches wird sich der Konsument wohl entscheiden? Welche kennt er überhaupt? Und wie kann ihm geholfen werden? Und vor allem, wie kann dem Anbieter geholfenb werden?

Einführung und Inhalt: Ein Ehepaar ist zerstritten. Der Ehemann geht zum Anwalt und sagt, dass es so nicht mehr weitergehe. Möglicherweise wird der Anwalt ihm zur Scheidung raten. Die Ehefrau geht zu einem Therapeuten und sagt, dass es so nicht mehr weitergehe. Möglicherweise wird der Therapeut zu einer Therapie raten. So verwirklicht sich die Maslow'sche Regel:

Wer gelernt hat mit dem Hammer umzugehen,
für den ist jedes Problem ein Nagel


Die Wahl des Verfahrens stellt eine echte Herausforderung dar. Es gibt ein unübersichtliches Angebot an Verfahren und Dienstleistungen, die den Parteien bei der Lösung ihrer Konflikte zur Seite stehen. Der Trend zur außergerichtlichen Konfliktbeilegung macht die Auswahl noch schwieriger. Wer kennt schon die Adjudication, das Fact-Finding, die Klärungshilfe oder das Cocon-Verfahren, um nur einige Beispiele zu nennen. Manchmal sind nicht nur die Parteien auf eine einfühlsame Beratung angewiesen.

 Merke:
Leitsatz 3913 - Die Entscheidung, welches Verfahren zur Konfliktbeilegung führen soll, obliegt immer der Partei selbst!

Die nicht ganz leichte Verfahrenswahl

Um die Vielfalt der Verfahren besser zu überschauen, finden Sie eine Zusammenstellung in der Verfahrensdatenbank. Die Verfahrenssystematik hilft, die Verfahren besser einordnen zu können.

Jedes Verfahren stellt unterschiedliche Konzepte zur Konfliktbeilegung zur Verfügung und besitzt unterschiedliche Anforderungen, Kompetenzen und Wirkungsgrade. Darauf sollte bei der Wahl des Verfahrens geachtet werden. Natürlich spielen auch die Kosten eine Rolle. Sie sind jedoch nur eines von vielen Kriterien, wenn es darum geht, den von den Parteien erwarteten Nutzen zu befriedigen. Der erwartete Nutzen erlaubt Rückschlüsse auf den Bedarf. Die Kostenfrage wird erst dann relevant, wenn das zum Bedarf passende Verfahren identifiziert wurde. Kein Konsument würde etwas kaufen, was er nicht gebrauchen kann. Bei der Wahl des Konfliktbeilegungverfahrens geht es der Partei nicht anders. Um sich für ein Verfahren entscheiden zu können, müssen Sie also wissen, was genau gebraucht wird und wie sich der Bedarf befriedigen lässt.

Vorbereitung

Wegen der komplexen Fragestellung, erfordert die Wahl des Verfahrens einige vorbereitende Überlegungen. Den Ausgangspunkt der Überlegung, welches Verfahren sich am besten für die Konfliktbeilegung eignet, bildet der Bedarf der Parteien. Er ist nicht immer leicht zu ermitteln und den Parteien auch nicht unbedingt bekannt. Anhaltspunkte für den Bedarf werden erkennbar, wenn die Partei danach gefragt wird, wie sie sich die Situation bei einer unterstellten, vollständigen Konfliktlösung vorstellen würde.

Auseinandersetzung mit den Bedarfen bei der Konfliktbeilegung 

Bestandsaufnahme

Der zweite Schritt erfordert eine Bestandsaufnahme. Manche Verfahren (wie zum Beispiel das Gerichtsverfahren) setzen einen konkreten Antrag voraus, der das zu lösende Problem genau bezeichnet. In anderen Verfahren (wie zum Beispiel der Mediation) wird die Problemgemengelage mit den Parteien erarbeitet. In allen Fällen sollten die Parteien wissen was ihr Problem ist und welcher Konflikt dafür verantwortlich ist. Je besser die Konfliktsituation der Partei eingeschätzt werden kann, umso präziser kann ihr Hilfe angeboten werden.

Konfliktanalyse

Besonders dann, wenn das Ziel des Verfahrens eine gegebenenfalls vollständige Konfliktbeilegung darstellen soll, müssen sich der Dienstleister, der Sachbearbeiter des Verfahrens und gegebenenfalls die Partei Klarheit über den Konflikt verschaffen. Was in der Mediation eine Verfahrensbedingung ist, sollte auch in anderen Verfahren angewendet werden. Denn erst wenn sie sich ein Bild über die Konfliktlandschaft verschafft hat, ist die Partei in der Lage, die Anforderungen an das Verfahren präzise zu beschreiben. Die Konfliktanalyse ist dafür ein ausreichendes und approbiertes Mittel.

Konfliktanalyse 

Screening

Eine andere Möglichkeit bietet das Konflktscreening. Der Begriff Screening wird in verschiedenen Bereichen und Disziplinen nicht immer einheitlich verwendet. Das Beitrittsverfahren der EU kennt ein Screening, um die Beitrittsreife des Kandidatenstaates beurteilen zu können. In der Medizin wird das Screening zur Früherkennung von Krankheiten verwendet. Im Marketing soll es helfen, Produktideen besser einschätzen zu können.

Der Begriff stammt aus dem Englischen, wo er mit Untersuchung, aber auch mit Absiebung, Auslese und Selektion übersetzt wird1 . Der Screen ist ein Bildschirm, sodass dem Begriff die Sichtbarmachung innewohnt.

Stangl beschreibt das Screening in der Psychologie als "eine Ansammlung von Fragen, die eine erste Sichtung eines Problemkreises hinsichtlich seiner lmplikationen, Dispositionen, Determinanten und Umständen von und zu Verhaltens- und Erlebnisweisen ermöglicht2 . Das Screening ist ein Kurztestverfahren, mit dem Personen als auffällig oder unauffällig klassifiziert werden können.

Im Zusammenhang mit Konflikten wird statt dem Screening, der Begriff Konfliktscreening verwendet. Das von Becker entwickelte Verfahren trägt der Erkenntnis Rechnung, dass nicht jeder Konflikt schlecht sei. Manche Konflikte seien notwendig. Die meisten verursachten jedoch Schäden, die sich auf die Personen in Arbeitsprozessen und für das Unternehmen schlechthin ungünstig auswirken. Das Konfliktscreening soll deshalb dazu beitragen, die Bedrohung und Risiken eines Konfliktes auszuloten. Sein Test soll die aktuelle Konfliktausprägung, die Entstehungsrisiken und die verfügbaren Abwehrkräfte aufzeigen. Der Test steht online zur Verfügung und kann von jedermann in Anspruch genommen werden.

Zum Selbsttest Konfliktscreening

SWOT-Analyse

Brandon3 schlägt für die Mediation eine SWOT-Analyse vor, um den besten Mediator (gemeint ist der Mediator, der in der Lage ist das passende Mediationsmodell durchzuführen) auswählen zu können. Die Analyse erübrigt sich mit der Prüfung der Geeignetheit der Mediation.

Möglichkeiten

Erst im dritten Schritt sind die Möglichkeiten herauszuarbeiten, die zu einer konfliktbezogenen Bedarfsdeckung führen können. Jetzt sind die Konfliktbeilegungsverfahren anzusprechen. Die Verfahrenssystematik hilft, die Unübersichtlichkeit des Angebotes zu durchdringen und eine erste, grobe Auswahl zu treffen. Allerdings ist mit der geordneten Auflistung der Verfahren noch nicht klar, inwieweit die Verfahren die zuvor zu erarbeitenden Bedarfskriterien abdecken können. Jetzt hilft die Zusammenstellung der Verfahrenskriterien, nach denen die Leistungsfähigkeit eines Verfahrens beurteilt werden kann. Die Vorteile geben Anhaltspunkte für eine auf die Mediation fokussierte Nutzenabwägung.

Dann folgt die Bearbeiterwahl

Brandon wirft die durchaus berechtigte Frage auf, wie in der am besten passende Mediator für eine Mediation bestimmt werden kann. Es genügt nicht, sich für ein Verfahren zu entscheiden. Die Verfahrenswahl umfasst auch die Wahl des dazu passenden Dienstleisters. Im Gerichtsverfahren fällt die Wahl leicht, weil die Parteien mit einem gesetzlichen Richter konfrontiert werden, nicht gewählt werden kann. In anderen Verfahren ist eine Wahl durchzuführen, auf die sich gegebenenfalls beide Parteien einigen können. Bei den einvernehmlichen Verfahren sind die Unabhängigkeit, die Neutralität die Kompetenz vordringliche Entscheidungskriterien.

Besonders in der Mediation hängt die Qualität der Leistung ganz wesentlich vom Wissen und der Erfahrung des Mediators ab. Nicht umsonst verpflichtet § 3 Abs. 5 Mediationsgesetz den Mediator, die Parteien auf deren Verlangen über seinen fachlichen Hintergrund, seine Ausbildung und seine Erfahrung auf dem Gebiet der Mediation zu informieren. Man mag über den Sinn und Unsinn dieser Vorschrift streiten4 . Auch mag darüber gestritten werden, was die Kompetenz des Mediators ausmacht. Sicherlich nicht die Ausbildung, eher sein Profil. Die Praxis zeigt auch, dass in den Fällen wo Institute mit Mediatoren zusammenarbeiten eine eigene Ausbildung angeboten wird, so als könne man den Mediatorenverzeichnissen nicht trauen. Tatsächlich geben die Listen nicht viel her. In Österreich beispielsweise wo man sich mit einer der umfänglischsten Mediatorenausbildungen rühmt, ergab die Umfrage, dass 71% der Mediatoren noch nie einen Mediationsfall betreut haben5 . Um sicher zu gehen, sollte man das Profil studieren und mit dem Mediator abstimmen, ob und inwieweit er in Frage kommt. Die Kriterien zur Wahl des geeigeneten Mediators werden bei der Mediatorenauswahl vorgestellt.

Prüfungsschema zur Mediatorenwahl

Es besteht eine Prüfungspflicht

Zwar erwarten die Verfahren von den Bearbeitern eine Zuständigkeitsprüfung. Sie findet sich bei juristischen Verfahren in der Statthaftigkeit wieder und bei der Mediation in der Geeignetheit wieder.

 Merke:
Leitsatz 3912 - Grundsätzlich ist jeder Dienstleister (zunächst) zur Prüfung verpflichtet, ob die nachgefragte Dienstleistung (das angegangene Verfahren) überhaupt geeignet, möglich (zulässig) und zielführend sein kann.

Die verfahrensimmanente Prüfung erwartet allerdings nur eine Bestätigung der Einschlägigkeit, nicht jedoch einen Vergleich mit anderen Möglichkeiten. Die Frage, ob das gewählte Verfajren also das beste ist, um den Bedarf der Parteien zu decken, unterbleibt, wenn sie nicht ausdrücklich gestellt wird. Natürlich erfolgt die Prüfung der Geeignetheit auch aus der von dem nachgefragten Dienstleister gelernten Disziplin und mit dem nachvollziehbaren Interesse, die Dienstleistung anzubieten. Eine große Berufserfahrung und eine hohe Berufsethik mögen dazu beitragen, dass er die Verfahren und Dienstleistungen sorgfältig gegeneinander abwägt, alle Möglichkeiten in Betracht zieht, eigene wirtschaftliche Interessen zurückstellt und die Partei dementsprechend informiert oder berät.

Und es gibt einen Klärungsbedarf

Die Verfahrensabgrenzungen haben gezeigt, dass es mehrere Verfahren gibt, die sich in unterschiedlichen Dienstleistungen auffächern. Der Konsument kann diese Verfahren ganz sicher nicht auseinanderhalten. Selbst der Profi tut sich damit schwer. Zwar ist der Dienstleister verpflichtet, die Geeignetheit der nachgefragten Dienstleistung zu prüfen. Er wird diese Prüfung jedoch kaum aus einber neutralen, alles überblickenden Perspektive durchführen können. Ein vorgeschaltetes, unabhängiges Verfahren, das den Weg in die passende Dienstleistung bzw. in das passende Verfahren aufzeigt, bietet deshalb einen alternativen, wirksamen Lösungsansatz.


Clearingverfahren 

Kompensation mit Hilfe des Thinktanks Mediation

Weil und solange es das Clearingverfahren nicht gibt, versucht Wiki to Yes das Defizit auszugleichen. Deshalb finden Sie hier alle Informationen, die ein Clearing erlauben:

  1. Tour: Übersicht über Entscheidungen, die im Verlauf des Konfliktes zu treffen sind
  2. Verfahrensverzeichnis: Übersicht über die möglichen Verfahren
  3. Verfahrensabgrenzungen: Wie sich Verfahren und Dienstleistungen gegeneinander abgrenzen lassen
  4. Dienstleistungsverzeichnis: Übersicht über die möglichen Dienstleistungen
  5. Mediatorenauswahl: Kriterien für die Auswahl des Mediators
  6. Check-Mediatoren: Prüfungsschema zur Mediatorenwahl
  7. Mediatorenverzeichnis: Verzeichnis der Mediatoren

Die Verzeichnisse geben zwar einen Überblick, welche Verfahren und Dienstleistungen es gibt. Sie besagen aber nicht zwingend, welche Dienstleistung wann heranzuziehen ist. Sie können individuelle Fragen entweder direkt in die Datenbank oder im Problemlöserforum eingeben oder die nachfolgend angebotene Checkliste nutzen, um die erforderlichen Prüfungsschritte selbst zu vollziehen. Beachten Sie auch bitte die Anlaufstellen, wo weitere Hilfe zu finden ist.

Problemlöser

Problemlösungen

Konfliktnavigator

Konfliktnavigator

Prüfungsschema Verfahrenswahl Mehr über die Verfahrenssystematik Anlaufstellen

Was tun wenn ...

Hinweise und Fußnoten

Bitte beachten Sie die Zitier - und Lizenzbestimmungen

Bearbeitungsstand: 2023-08-05 18:07 / Version 70.

Alias: Screening, Konfliktscreening
Siehe auch: Verfahren, Ergebnis, Verfahrenskriterien, Verfahrenscharakter, Systematik
Prüfvermerk:

2 Siehe Stangl (Onlinelexikon) - 2019-11-19 konkret: https://lexikon.stangl.eu/3414/screening/ (2018-10-30)
4 Trossen (Hrsg.), "Mediation (un)geregelt", 2014, Verlag: Win-Management GmbH, Altenkirchen, Rdnr 911
5 Henssler, Prof. Dr. Martin: Das neue Mediationsgesetz, Handelsblatt Rechtsboard, 15.12.2011 http://blog.handelsblatt.com/rechtsboard/2011/12/15/das-neue-mediationsgesetz/ abgelesen


Based on work by Bernard Sfez und anonymous contributor . Last edited by Arthur Trossen
Seite zuletzt geändert am Sonntag Dezember 15, 2024 17:19:26 CET.

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