Mediator legt sich nicht auf das Verfahren fest
- ID
- 2998
- Bezeichnung
- Mediator legt sich nicht auf das Verfahren fest
- Kategorie
- Recht
- Gewichtung
- haftungsrelevant
- Fehlertypologie
- Der Mediator betitelt den Vertrag als "Mediations- oder Schlichtungevstrag". Weil Mediation und Schlichtung zwei unterschiedliche Verfahren mit unterschiedlichen Leistungsverpflichtungen betreffen, handelt es sich um einen Fehler. Der Richter würde den Betrag nach seinen Inhalten auslegen und danach die Leistungspflichten festsetzen.
- Fehlerbehebung
- Nachträgliche Klarstellung, welche Dienstverpflichtungen gelten sollen, die der Mediation oder die der Schlichtung.
- Fehlervermeidung
- Klare Bezeichnung des zu wählenden Verfahrens- und der Dienstverpflichtungen
- Premium
- Erstellt
- Montag September 24, 2018 13:57:10 CEST
von Trossen Arthur