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Mediator legt sich nicht auf das Verfahren fest

ID
2998
Bezeichnung
Mediator legt sich nicht auf das Verfahren fest
Kategorie
Recht
Methodik
Gewichtung
haftungsrelevant
Fehlertypologie
Der Mediator betitelt den Vertrag als "Mediations- oder Schlichtungevstrag". Weil Mediation und Schlichtung zwei unterschiedliche Verfahren mit unterschiedlichen Leistungsverpflichtungen betreffen, handelt es sich um einen Fehler. Der Richter würde den Betrag nach seinen Inhalten auslegen und danach die Leistungspflichten festsetzen.
Fehlerbehebung
Nachträgliche Klarstellung, welche Dienstverpflichtungen gelten sollen, die der Mediation oder die der Schlichtung.
Fehlervermeidung
Klare Bezeichnung des zu wählenden Verfahrens- und der Dienstverpflichtungen
Premium
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Erstellt
Montag September 24, 2018 13:57:10 CEST
von Trossen Arthur