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Über die Justiz und den Umgang mit dem Recht

Das Wort Justiz bezeichnet alle staatlichen Einrichtungen, die mit der Rechtsprechung zu tun haben. Dazu zählen die Gerichte, die Staatsanwaltschaften, der Justizvollzug, die sozialen Dienste der Strafrechtspflege und die Justizverwaltung1 .




Zum Recht kommen
ist nicht immer einfach

Rechtsprechung

Wie der Name sagt, geht es bei der Rechtsprechung darum, Recht zu sprechen. Die Rechtsprechung führt in eine gerichtliche Entscheidung, die sich ausschließlich an Gesetz und Recht orientiert. Der Volksmund sagt:

Recht haben und Recht bekommen ist zweierlei
Vor Gericht und auf hoher See bist Du in Gottes Hand


Um Recht zu bekommen muss man wissen, wo und wie man es bekommt. Auch hilft das Wissen, was das Recht überhaupt ist. In Deutschland gibt es insgesamt fünf unterschiedliche, selbstständige Gerichtsbarkeiten:

  1. die ordentliche Gerichtsbarkeit
  2. die Arbeitsgerichtsbarkeit
  3. die Verwaltungsgerichtsbarkeit
  4. die Finanzgerichtsbarkeit und
  5. die Sozialgerichtsbarkeit

Zur ordentlichen Gerichtsbarkeit gehören die Zivil-, die Familien- und die Strafgerichte. Daneben gibt es spezialisierte Kammern (Spruchkörper), die an den Gerichten eingerichtet werden können. Die Gerichtsverfahren sind durch Gesetze geregelt.

Gerichtsverfahren 

Rechtsgewährung

Jeder Bürger hat einen Anspruch auf gerichtliche Hilfe. Die Gerichte sollen sie gewährleisten. Sie sind Teil der Gerichtsbarkeit, mit der die Gesamtheit der staatlichen Gerichte gemeint ist, die der Rechtsprechung oder der Rechtspflege dienen. Der Rechtsgewährungsanspruch beruht auf einer Abgrenzung der sogenannten Rechtsgarantie des Staates gegenüber dem Rechtsschutzbedürfnis des Bürgers. Die sogenannte Rechtsweggarantie ist in Art 19 Abs. 4 GG geregelt. Sie betrifft eine Abwehrmaßnahme gegen Rechtsverletzungen der öffentlichen Gewalt. Der Rechtsschutz gegen Verletzungen im privatrechtlichen Bereich wird aus Art 20 GG hergeleitet. Das Rechtsschutzbedürfnis verhindert, dass die Gerichte willkürlich angerufen werden.

Zuständigkeit

Die Gerichte legen sich selbst einen Geschäftsverteilungsplan fest, aus dem sich die Zuständigkeit des Richters für jedes anfallende Rechtsgeschäft ergibt. Der Güterichter ist ebenfalls im Geschäftsverteilungsplan auszuweisen. Er kann also - anders als der freie Mediator nach §2 Abs. 1 Mediationsgesetz - nicht ohne weiteres von den Parteien gewählt werden.

Verantwortlichkeit

Auch wenn der Richter sich als neutral und über den Dingen stehend sieht, wird er als Entscheider Teil des Streitsystems. Das macht ihn - ob er will oder nicht - zu einem Teil des Konfliktes und nimmt ihn auch insoweit in die Verantwortung. Oft wird die Verantwortlichkeit unterschiedlich gewürdigt. Keinesfalls hat der Richter den Nutzen der Entscheidung im Blick. Seine Verantwortung endet bei der Frage inwieweit die Entscheidung dem Recht und Gesetz entspricht. Entschieden wierd also eine Rechtsfrage, keine Frage des Konfliktes, die darüber hinausgeht.

Gerechtigkeit

Justizia
Marten van Heemskerck, Justizia. Quelle: commons.wikimedia
Recht sprechen heißt nicht zwingend Gerechtigkeit herstellen. Was die Justiz unter dem Rechtsfrieden versteht ist demzufolge auch schlicht das Ende des Instanzenweges. Das letzte Urteil gilt, egal was es entscheidet. Der Volksmund beschreibt dieses Phänomen wie folgt:
Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand.


Gerechtigkeit wird emotional erlebt. Eine gefühlte Ungerechtigkeit löst Empörung und Wut aus. Je mehr das angewendete Recht mit der gefühlten Gerechtigkeit übereinstimmt, umso größer ist die Bereitschaft, die gerichtliche Entscheidung zu akzeptieren. Dabei spielt nicht nur das Ergebnis eine Rolle, sondern auch der Weg, wie das Ergebnis erzielt wurde.

Gerechtigkeit 

Bei aller Kritik über die Justiz, hat sie in Deutschland keinen schlechten Ruf. Der ROLAND Rechtsreport für das Jahr 2017 beginnt mit den einleitenden Worten: "Das deutsche Justizsystem genießt in der Bevölkerung nach wie vor hohes Ansehen. Das Vertrauen der Bürger sowohl in die Gesetze als auch in die Gerichte ist unverändert hoch"2 . Als Kritik werden die Überlastung der Gerichte, die Dauer der Verfahren, die mangelnde Chancengleichheit und Gründlichkeit angeführt.

Hilfestellung

Es wäre zu hinterfragen ob für die Kritikpunkte ausschließlich die Justiz verantwortlich ist. Sicherlich hat die Streitlust der Parteien einen Einfluss auf die Dauer der Verfahren und die Nachfrage. Hier ist eine Steigerung zu vermerken. Laut dem Streitatlas3 ist die Zahl der Streitfälle von 2012 bis 2014 von 20,9 auf 22,3 pro hundert Einwohner angestiegen4 . Die Zahl der Mediationen ist laut der Mediationsgesetz-Evaluierung hingegen rückläufig. Es fragt sich, ob die Parteien eine Hilfe zum Streiten oder zum Friedenfinden bevorzugen. Theoretisch zumindest kann die Justiz beides.

Die Justizia ist das Symbol für die Justiz. Sie ist die Göttin der Gerechtigkeit. In der Antike war sie mit der Waage und dem Füllhorn ausgestattet. Mit dem Füllhorn sollte sie den zu verteilenden Reichtum spenden5 . Später wurde das Füllhorn mit dem Schwert ausgetauscht und die Justizia bekam eine Augenbinde. Ganz so, wie sie im Bild von Bild von Marten van Heemskerck dargestellt ist6 . Das Füllhorn wurde ihr genommen. Schwert, Waage und Augenbinde stehen für ausgewogene Unparteilichkeit und das Richten ohne Ansehen der Person.

Ohne Ansehen der Person sollte nicht bedeuten, dass der Mensch aus dem Fokus gerät. Möglicherweise gibt die Mediation der Justiz einen Impuls, die Bedürfnisse des Menschen besser zu beachten und Hilfestellungen zu geben. Ansätze hierfür gibt es bereits.

Ein Beispiel ist das in Amerika aufgekommene Multidoor Courthouse. In Deutschland sind das Altenkirchner Modell und die Cochemer Praxis zu einem Maßstab menschenfrteundlichen Verhandelns geworden. Es sind Modelle, bei der die Justiz Ihre Macht nutzt, um den Weg in einen Konsens der Parteien zu führen.

Altenkirchner Modell Cochemer Praxis

Mediationsschnittstellen

Das Gesetz will die Mediation auch aus dem gerichtsverfahren heraus und sogar innerhalb des Gerichtsverfahrens fördern. Die Verbindung zur Mediation wird in folgenden Kapiteln besprochen:

Gerichtsmediation

Mit dem Oberbegriff der Gerichtsmediation werden die Verfahren umschrieben, die das Zusammenspiel von Gerichtsverfahren und Mediation betreffen. Alle Fälle der Gerichtsmediation haben gemein, dass ein Gerichtsverfahren bereits anhängig ist.

gerichtsnahe Mediation

Der Begriff ist aus einer Übersetzung von Court annexed Mediation entstanden. Er beschreibt eine Mediation, die außerhalb des Gerichts stattfindet aber vom Gericht empfohlen oder nahegelegt wird, sodass sie parallel zum GHerichtsverfahren abläuft. Die gerichtsnahe Mediation ist eine Mediation i.S.d. §1 Mediationsgesetz.

Güterichterverfahren

Ehemals war von der gerichtsinternen Mediation die Rede. Es handelt sich um eine Mediation, die durch einen nicht entscheidungsbefugten Richter während eines Gerichtsverfahrens durchgeführt wird. Seit dem Inkrafttreten des Mediationsgesetzes ist diese Form der Mediation in eine Güterichterverhandlung umgewandelt worden. Der Güterichter ist der im Güterichterverfahren mediierende Richter. Er ist vom erkennenden Richter und den Mediatoren abzugrenzen. Er ist wegen §9 Mediationsgesetz seit dem 1.8.2013 nicht mehr berechtigt, sich als gerichtlicher Mediator zu bezeichnen.

Verweisung

Gem. § 278 Abs. 5 ZPO kann das Gericht die Parteien für die Güteverhandlung sowie für weitere Güteversuche vor einen hierfür bestimmten und nicht entscheidungsbefugten Richter (Güterichter) verweisen. Anfoprderungen und Herangehensweisen werden in diesem Beitrag erläutert.

Bedeutung für die Mediation

Die Mediation wäre keine Rechts- sondern eher eine Interessengarantie. Sie garantiert die Interessenwahrung bei korrekter Verwendung aus sich selbst heraus. Von einer Garantie kann aber deshalb nicht gesprochen werden, weil die Parteien im Verhältnis zueinander keinen Anspruch auf Teilnehme an der Mediation haben. Im Verhältnis zum Mediator kann jedoch von einer Garantie gesprochen werden, weil er verpflichtet ist, die Interessen herauszuarbeiten.7 Es ist wichtig, die Kompetenzen des Rechts (der Justiz) und der Mediation gegeneinander abzugrenzen. Wie die Abgrenzung erfolgt, ergibt sich aus dem Beitrag Recht.

Recht und Mediation

Was tun wenn ...

Hinweise und Fußnoten

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Bearbeitungsstand: 2022-03-17 09:19 / Version 47.

Aliase: Rechtsverwirklichung, Rechtsfriede, Gerichtsbarkeit
Bearbeitungshinweis: Textvollendung und Programmvollendung erforderlich
Siehe auch: Seitenverzeichnis, Dienstleistung
Diskussion: Evaluationsforum


Based on work by Bernard Sfez and anonymous contributor . Last edited by Arthur Trossen
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