Verantwortung des Richters
- ID
- Leitsatz 15876
- Bezeichnung
- Verantwortung des Richters
- Leitsatz
- Die Verantwortung des Richters endet bei der Frage, inwieweit die gebotene Entscheidung Recht und Gesetz entspricht. Entschieden wird die Rechtsfrage, nicht die Frage des dahinter liegenden oder darüber hinausgehenden Konfliktes.
- Fundstelle
- Justiz
- Schule
- Kategorie
- Recht
- Schlagworte
- verantwortung justiz richter