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Verantwortung des Richters

ID
Leitsatz 15876
Bezeichnung
Verantwortung des Richters
Leitsatz
Die Verantwortung des Richters endet bei der Frage, inwieweit die gebotene Entscheidung Recht und Gesetz entspricht. Entschieden wird die Rechtsfrage, nicht die Frage des dahinter liegenden oder darüber hinausgehenden Konfliktes.
Fundstelle
Justiz
Schule
Kategorie
Recht
Schlagworte
verantwortung    justiz    richter